Sitzung: 17.11.2016 Sozialausschuss
Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte einleitend die Organisation und
Hauptaufgabenfelder des Sozialamtes (sh. Anlage 1).
Allgemeines /
Zuschussbedarfe
Kreisoberamtsrätin Schröder trug vor, dass der Bericht zum
Haushalt die wesentlichen Bereiche des Entwurfes
des Teilhaushaltes des Sozialamtes umfasse.
Grundlage der Ausführungen seien die saldierten Sozialhilfeaufwendungen (sh.
Anlage 2). Sie machte darauf aufmerksam, dass der Teilergebnishaushalt auch die
zugeordneten Personal- und Sachkosten umfasse, die allerdings vom Amt für
Zentrale Aufgaben bewirtschaftet würden. Der besseren Übersichtlichkeit wegen
seien die Ist-Zahlen 2015 nicht aufgeführt.
Kreisoberamtsrätin Schröder erinnerte
zunächst daran, dass die Planung des Sozialhaushaltes 2016 davon geprägt war,
eine sehr große Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen. Im Frühjahr / Sommer dieses
Jahres sei der Zustrom weiterer Flüchtlinge stark zurückgegangen, so dass die
Asylausgaben in 2016 voraussichtlich erheblich geringer ausfallen. Da das
Haushaltsjahr 2016 noch laufe, müsse sie ihrem Bericht jedoch die Planwerte von
2016 und 2017 zugrunde legen.
Kreisoberamtsrätin Schröder verwies
auf die
-
Summe
der ordentlichen Erträge in 2017 = 86,2 Mio. €
-
Summe
der ordentlichen Aufwendungen 2017 =
109,6 Mio. €
-
Summe Aufwendungen interne Leistungsbeziehungen
2017 = 0,7 Mio. €
-
Zuschussbedarf
2017 (Sozialetat) = 24,1 Mio. €
Zum Vergleich:
-
Zuschussbedarf 2016 (Sozialetat, Planwert!) = 50,3 Mio. €
Sie berichtete des Weiteren, dass das Sozialamt auch außerhalb des Kreisetats erhebliche Finanzmittel
bewege:
-
Ausbildungsförderung
für Schüler /Fachschüler: rd. 1,75 Mio. € (ca. 600 Anträge jährl.)
-
Elterngeld: rd. 11,5 Mio. € (rd. 2.200 Anträge in 2016)
Elterngeld und
Ausbildungsförderung würden direkt aus dem Bundeshaushalt gebucht und sich
daher nicht im Kreishaushalt wiederfinden.
Der Sozialhaushalt
habe drei wesentliche Produkte, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter:
-
Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen,
-
Leistungen
für Unterkunft und Heizung nach SGB II,
-
Leistungen
nach dem AsylbLG.
Diese seien auch
Schwerpunkte ihres Haushaltsberichtes.
311 200 Hilfe zur
Pflege
-
Zuschussbedarf
in 2016 = 2,82 Mio. €
-
Zuschussbedarf
in 2017 = 2,58 Mio. €
-
Besserstellung
in 2017 gegenüber 2016 von rd. 236.000
€.
Kreisoberamtsrätin
Schröder erklärte, dass die Besserstellung sich insbesondere aus höheren
Einnahmen ergebe (z.B. aus Wohngeld und Renten bzw. wegen der Geltendmachung
von Darlehensrückzahlungen aus Erbschaften). Da neue Leistungsbezieher andere
Einkommensverhältnisse hätten, sei eine genaue Kalkulation nicht möglich.
311 300 Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen (wesentliches Produkt)
311 700 Zahlungen
aus dem Quotalen System
Kreisoberamtsrätin
Schröder führte aus, dass die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe stets im
Zusammenhang mit den Zahlungen aus dem Quotalen System gesehen werden müsse.
Denn im Rahmen des Quotalen Systems erstatte das Land dem Grunde nach seine
Aufwendungen für die Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe
insgesamt:
-
Zuschussbedarfe
in 2016 = 38,82 Mio. €
-
Zuschussbedarfe
in 2017 = 41,37 Mio. €
-
Schlechterstellung
in 2017 gegenüber 2016 von 2,5 Mio. €
Landeserstattung
Quotales System
-
Ertrag
in 2016 =
34,65 Mio. €
-
Ertrag
in 2017 =
36,22 Mio. €
-
Besserstellung
in 2017 gegenüber 2016 von rd. 1,5 Mio. €
Gesamte
Schlechterstellung (EinglH + QS)
= rd. 1 Mio. €
Für die
Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sei
der Landkreis als örtlicher Träger und das Land als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe zuständig. Das Land habe seine Aufgaben der Eingliederungshilfe in
der Umsetzung allerdings fast ausnahmslos den örtlichen Trägern, also den
Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.
Zur Erstattung der
Kosten für die Aufgaben, die der Landkreis im Auftrage des Landes erledigt,
bildet das Land eine prozentuale Quote aus den Gesamtaufwendungen der
Sozialhilfe. Dieser Prozentsatz (zzt. 81%) der Gesamtaufwendungen werde an den
Landkreis erstattet und sei in der Summe jährlich stark schwankend,
insbesondere weil Quotenänderungen stets in 3%-Sprüngen erfolgen würden.
Eckpunkte mit
großen Kostenänderungen in der Eingliederungshilfe seien:
-
Mehrausgaben
von rd. 900.000 € für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, z.B. in
Integrationsgruppen der Kindergärten, in Heilpädagogischen Kindergärten oder in
Einrichtungen für sprach- und hörgeschädigte Kinder.
-
Mehrausgaben
von rd. 1,2 Mio. € für behinderte Erwachsene für Tagesstruktur, Tagesstätten,
ambulante Wohnbetreuung, stationäre Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder
für Personen, die in Wohnheimen leben, aber z.B. tagsüber die Werkstätten für
behinderte Menschen besuchen.
-
Mehrausgaben
von rd. 700.000 € für die Betreuung und Beschäftigung in den Werkstätten für
behinderte Menschen.
Zusammenfassend sei
zu sagen, dass voraussehbare Preissteigerungen wegen Personal- und
Sachkostensteigerungen, neue Bedarfsgruppen und eine höhere Zahl an
Leistungsbeziehern eingeplant wurden.
312 100 Leistungen für Unterkunft / Jobcenter
(wesentliches Produkt)
-
Zuschussbedarf
in 2016 =
12,2 Mio. €
-
Zuschussbedarf
in 2017 =
13,2 Mio. €
-
Schlechterstellung
in 2017 gegenüber 2016 von rd. = 1,0 Mio. €
Kreisoberamtsrätin
Schröder erläutere, dass nach dem SGB II die Kommunen die zuständigen Träger
der sog. Kommunalen Leistungen seien. Der größte Posten seien die Kosten für
Unterkunft und Heizung. Daneben sei die Kommunen auch für bestimmte
Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale
Betreuung zuständig. Auch einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung von
Wohnungen oder mit Bekleidung sowie das Bildungspaket seien Aufgaben der
Kommunen.
Die Mehrausgaben
würden sich insbesondere aus dem Übergang der anerkannten Flüchtlinge in das
SGB II zum Jobcenter ergeben. Schon in 2016 seien über 1100 anerkannte
Flüchtlinge von den Sozialämtern zum Jobcenter gewechselt. Des Weiteren seien
die Richtwerte für die Mietobergrenze angehoben worden.
Ob die vom Bund
angekündigte Übernahme der Kosten der Unterkunft für die Flüchtlinge in 2017
ausreiche, um den Mehraufwand zu decken, sei ungewiss.
312 600 Leistungen
für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
/ Jobcenter
-
Zuschussbedarf
in 2016 = 0 €
-
Zuschussbedarf
in 2017 = 750.000 €
-
Schlechterstellung
in 2017 gegenüber 2016 von rd. 750.000 €
Das Bildungspaket
umfasse z.B. Leistungen für Klassenfahrten, Mittagessen, Schulbedarf,
Lernförderung und Mitgliedschaft in Sportvereinen. Diese Leistungen erhielten
Kinder und Jugendliche, die Leistungen vom Jobcenter beziehen würden.
Die Kosten des
Bildungspaketes würden vom Bund erstattet, so Kreisoberamtsrätin Schröder.
Deshalb sei 2016 im Haushalt kein Zuschussbedarf ausgewiesen.
In 2017 werde ein
wesentlich höherer Bedarf erwartet (Stichwort: Flüchtlinge). Die entstehen
höheren Kosten müsse der Landkreis vorfinanzieren. In 2018 erfolge dann eine
Spitzabrechnung.
Das Bildpaket gelte
aber auch für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG.
Für diese Personengruppen seien die Sozialämter der Städte und Gemeinden
zuständig. Die dort erforderlichen Mittel würden in gesonderten
Haushaltsstellen eingeplant.
313 000 Leistungen
nach dem AsylbLG (wesentliches Produkt)
-
Zuschussbedarf
in 2016 = 23,96 Mio. €
-
Überschuss
in 2017 =
+ 6,25 Mio. €
-
Besserstellung
in 2017 gegenüber 2016 von rd. 30,22 Mio. €
Kreisoberamtsrätin
Schröder erinnerte, dass der Haushaltsplanung 2016 eine kaum berechenbare
Zuweisung von Flüchtlingen zugrunde lag. Auf Grund einer Einschätzung zum
Jahresende 2015 wurde von rd. 3.600 ganzjährig Leistungsberechtigten
ausgegangen.
Niemand habe
seinerzeit vorhersehen können, wie viele Flüchtlinge tatsächlich kommen, dass
die Grenzen in Südosteuropa geschlossen würden und der Zustrom im Frühjahr 2016
zum Erliegen komme.
Vor dem Hintergrund
der Schätzung von Ende 2015 und den sich damit abzeichnenden hohen Kosten für
Bereuung und Unterkunft, sei von einem Fehlbedarf von rd. 24 Mio. € für 2016
ausgegangen worden.
Inzwischen habe
sich die Lage entspannt. Von Januar 2016 bis September 2016 hatte der Landkreis
1.494 Flüchtlinge aufzunehmen. Dies hätten die Sozialämter der Städte und
Gemeinden mit Bravour gemeistert. Ende September erhielten 2.226 Personen noch
Leistungen nach dem AsylbLG von den Sozialämtern.
Nicht vorhersehbar
war auch die hohe Zahl der Anerkennungen durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) mit inzwischen schon über 1.100 Personen.
Des Weiteren habe
das Land seine Grundlagen für eine Kostenerstattung im Bereich Asyl verbessert
und übernehme rückwirkend für 2016 pauschal einen Betrag von 10.000 € pro
Person (vorher 9.500 €). Dies führe dazu, dass in 2016 im Asylbereich „nur“
noch von einem Defizit von rd. 12 Mio. € ausgegangen werde (Planwert: Defizit
rd. 24 Mio. €).
Da der
Landeserstattung in 2017 die hohen Asylzahlen des Jahres 2016 zugrunde gelegt
würden, ergebe sich im kommenden Jahr voraussichtlich ein Überschuss im
Asylbereich von über 6 Mio. €. Dies reiche aber bei Weitem noch nicht aus, das
voraussichtliche Defizit aus 2016 in Höhe von rd. 12 Mio. € auszugleichen.
Außerdem seien auch in den Vorjahren erhebliche Defizite aufgelaufen, die
ebenfalls noch nicht ausgeglichen seien.
Die Landespauschale von 10.000 € / Asylbewerber sei zudem vermutlich nicht
auskömmlich. Nach den bisherigen Hochrechnungen würden sich in 2016
voraussichtlich durchschnittliche Kosten von etwa 10.500 € pro Asylbewerber
ergeben, so Kreisoberamtsrätin Schröder.
Wie viele Flüchtlinge
im Jahr 2017 in den Landkreis Cloppenburg kommen würden, wisse derzeit niemand,
die Lage sei nach wie vor ungewiss. Eine neue Aufnahmequote solle in Kürze vom
Land bekannt gegeben werden. Um den Haushalt aufstellen zu können, sei das
Sozialamt von einer Zuweisung von 500 Personen im Jahr 2017 ausgegangen.
Um die Kosten zu
reduzieren, würden derzeit gemeinsam mit den Städten und Gemeinden überzählige
Wohnungen gekündigt. Dabei würde darauf geachtet, dass die zu erwartenden
Zuweisungen untergebracht werden können, aber so wenig Leerstand wie möglich
bleibe, so Kreisoberamtsrätin Schröder abschließend.
Vorsitzender Eilers
dankte für die Ausführungen zum Haushalt und bat um Wortmeldungen.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten von Klitzing erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass
die Landeserstattung von 10.000 € für jeden Asylbewerber der Refinanzierung des
Landkreises diene. Den Städten und Gemeinden würden alle Ausgaben nach dem
AsylbLG zu
100 % erstattet.
Sofern die Sozialämter der Städte und Gemeinden für die Dauer der
Antragsbearbeitung beim Jobcenter den Lebensunterhalt der Flüchtlinge für einen
kurzen Zeitraum weiterhin übernehmen, würden diese Kosten den Sozialämtern vom
Jobcenter erstattet.
Des Weiteren
erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder zu den Zahlungen aus dem Quotalen System,
dass die Quotenänderungen in 3%-Sprüngen landesweit gelten würden.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck zeigte sich beeindruckt von den Zahlen, machte aber auch deutlich,
dass soziale Aufgaben notwendige Kosten verursachen.
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock bemängelte zu den Asylkosten, dass das Land die Kostenerstattung
nicht an den Ist-Kosten messe. Es würde lediglich eine Pauschale erstattet und
die Asylbewerberzahlen des Vorjahres zugrunde gelegt.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck erwiderte, dass das Land eine Verbesserung dadurch erzielt habe,
dass nicht mehr die Asylbewerberzahlen des Vorvorjahres sondern die des
Vorjahres angesetzt würden. Er überlegte, ob höhere Abschläge eine Lösung
seien.
Vorsitzender Eilers stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlangen.