Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte einleitend die Organisation und Hauptaufgabenfelder des Sozialamtes (sh. Anlage 1).

 

Allgemeines / Zuschussbedarfe

 

Kreisoberamtsrätin Schröder trug vor, dass der Bericht zum Haushalt die wesentlichen Bereiche des Entwurfes des Teilhaushaltes des Sozialamtes umfasse. Grundlage der Ausführungen seien die saldierten Sozialhilfeaufwendungen (sh. Anlage 2). Sie machte darauf aufmerksam, dass der Teilergebnishaushalt auch die zugeordneten Personal- und Sachkosten umfasse, die allerdings vom Amt für Zentrale Aufgaben bewirtschaftet würden. Der besseren Übersichtlichkeit wegen seien die Ist-Zahlen 2015 nicht aufgeführt.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erinnerte zunächst daran, dass die Planung des Sozialhaushaltes 2016 davon geprägt war, eine sehr große Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen. Im Frühjahr / Sommer dieses Jahres sei der Zustrom weiterer Flüchtlinge stark zurückgegangen, so dass die Asylausgaben in 2016 voraussichtlich erheblich geringer ausfallen. Da das Haushaltsjahr 2016 noch laufe, müsse sie ihrem Bericht jedoch die Planwerte von 2016 und 2017 zugrunde legen.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder verwies auf die

 

-       Summe der ordentlichen Erträge in 2017                                     =            86,2 Mio. €

-       Summe der ordentlichen Aufwendungen 2017                           =          109,6 Mio. €

-       Summe Aufwendungen interne Leistungsbeziehungen 2017       =             0,7 Mio. €

-       Zuschussbedarf  2017 (Sozialetat)                                                =            24,1 Mio. €

 

Zum Vergleich:

-       Zuschussbedarf  2016 (Sozialetat, Planwert!)                               =             50,3 Mio. €

 

Sie berichtete des Weiteren, dass das Sozialamt auch außerhalb des Kreisetats erhebliche Finanzmittel bewege:

-       Ausbildungsförderung für Schüler /Fachschüler:  rd. 1,75 Mio. € (ca. 600 Anträge jährl.)

-       Elterngeld:   rd. 11,5 Mio. € (rd. 2.200 Anträge in 2016)

 

Elterngeld und Ausbildungsförderung würden direkt aus dem Bundeshaushalt gebucht und sich daher nicht im Kreishaushalt wiederfinden.

 

Der Sozialhaushalt habe drei wesentliche Produkte, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter:

-       Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,

-       Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II,

-       Leistungen nach dem AsylbLG.

 

Diese seien auch Schwerpunkte ihres Haushaltsberichtes.

 

 

311 200 Hilfe zur Pflege

 

-       Zuschussbedarf in 2016                             =          2,82 Mio. €

-       Zuschussbedarf in 2017                             =          2,58 Mio. €

-       Besserstellung in 2017 gegenüber 2016 von rd.    236.000 €.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte, dass die Besserstellung sich insbesondere aus höheren Einnahmen ergebe (z.B. aus Wohngeld und Renten bzw. wegen der Geltendmachung von Darlehensrückzahlungen aus Erbschaften). Da neue Leistungsbezieher andere Einkommensverhältnisse hätten, sei eine genaue Kalkulation nicht möglich.

 

 

311 300 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (wesentliches Produkt)

311 700 Zahlungen aus dem Quotalen System

 

Kreisoberamtsrätin Schröder führte aus, dass die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe stets im Zusammenhang mit den Zahlungen aus dem Quotalen System gesehen werden müsse. Denn im Rahmen des Quotalen Systems erstatte das Land dem Grunde nach seine Aufwendungen für die Eingliederungshilfe.

 

Eingliederungshilfe insgesamt:

-       Zuschussbedarfe in 2016                           =                      38,82 Mio. €

-       Zuschussbedarfe in 2017                           =                      41,37 Mio. €

-       Schlechterstellung in 2017 gegenüber 2016 von     2,5 Mio. €

 

Landeserstattung Quotales System

-       Ertrag in 2016                                            =                      34,65 Mio. €

-       Ertrag in 2017                                            =                      36,22 Mio. €

-       Besserstellung in 2017 gegenüber 2016 von rd.                    1,5 Mio. €

 

Gesamte Schlechterstellung (EinglH + QS)     =                        rd. 1 Mio. €

 

 

Für die Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sei der Landkreis als örtlicher Träger und das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Das Land habe seine Aufgaben der Eingliederungshilfe in der Umsetzung allerdings fast ausnahmslos den örtlichen Trägern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.

 

Zur Erstattung der Kosten für die Aufgaben, die der Landkreis im Auftrage des Landes erledigt, bildet das Land eine prozentuale Quote aus den Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe. Dieser Prozentsatz (zzt. 81%) der Gesamtaufwendungen werde an den Landkreis erstattet und sei in der Summe jährlich stark schwankend, insbesondere weil Quotenänderungen stets in 3%-Sprüngen erfolgen würden. 

 

Eckpunkte mit großen Kostenänderungen in der Eingliederungshilfe seien:

 

-       Mehrausgaben von rd. 900.000 € für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, z.B. in Integrationsgruppen der Kindergärten, in Heilpädagogischen Kindergärten oder in Einrichtungen für sprach- und hörgeschädigte Kinder.

 

-       Mehrausgaben von rd. 1,2 Mio. € für behinderte Erwachsene für Tagesstruktur, Tagesstätten, ambulante Wohnbetreuung, stationäre Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder für Personen, die in Wohnheimen leben, aber z.B. tagsüber die Werkstätten für behinderte Menschen besuchen.

 

-       Mehrausgaben von rd. 700.000 € für die Betreuung und Beschäftigung in den Werkstätten für behinderte Menschen.

 

Zusammenfassend sei zu sagen, dass voraussehbare Preissteigerungen wegen Personal- und Sachkostensteigerungen, neue Bedarfsgruppen und eine höhere Zahl an Leistungsbeziehern eingeplant wurden.

 

 

312 100  Leistungen für Unterkunft / Jobcenter (wesentliches Produkt)

 

-       Zuschussbedarf in 2016                                                    =          12,2 Mio. €

-       Zuschussbedarf in 2017                                                    =          13,2 Mio. €

-       Schlechterstellung in 2017 gegenüber 2016 von rd.         =            1,0 Mio. €

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläutere, dass nach dem SGB II die Kommunen die zuständigen Träger der sog. Kommunalen Leistungen seien. Der größte Posten seien die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben sei die Kommunen auch für bestimmte Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung zuständig. Auch einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung von Wohnungen oder mit Bekleidung sowie das Bildungspaket seien Aufgaben der Kommunen.

 

Die Mehrausgaben würden sich insbesondere aus dem Übergang der anerkannten Flüchtlinge in das SGB II zum Jobcenter ergeben. Schon in 2016 seien über 1100 anerkannte Flüchtlinge von den Sozialämtern zum Jobcenter gewechselt. Des Weiteren seien die Richtwerte für die Mietobergrenze angehoben worden.

 

Ob die vom Bund angekündigte Übernahme der Kosten der Unterkunft für die Flüchtlinge in 2017 ausreiche, um den Mehraufwand zu decken, sei ungewiss.

 

 

312 600 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II  / Jobcenter

 

-       Zuschussbedarf in 2016                             =                                  0 €

-       Zuschussbedarf in 2017                             =                       750.000 €

-       Schlechterstellung in 2017 gegenüber 2016 von rd.          750.000 €

 

Das Bildungspaket umfasse z.B. Leistungen für Klassenfahrten, Mittagessen, Schulbedarf, Lernförderung und Mitgliedschaft in Sportvereinen. Diese Leistungen erhielten Kinder und Jugendliche, die Leistungen vom Jobcenter beziehen würden.

 

Die Kosten des Bildungspaketes würden vom Bund erstattet, so Kreisoberamtsrätin Schröder. Deshalb sei 2016 im Haushalt kein Zuschussbedarf ausgewiesen.

 

In 2017 werde ein wesentlich höherer Bedarf erwartet (Stichwort: Flüchtlinge). Die entstehen höheren Kosten müsse der Landkreis vorfinanzieren. In 2018 erfolge dann eine Spitzabrechnung.

 

Das Bildpaket gelte aber auch für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG. Für diese Personengruppen seien die Sozialämter der Städte und Gemeinden zuständig. Die dort erforderlichen Mittel würden in gesonderten Haushaltsstellen eingeplant.

 

 

313 000 Leistungen nach dem AsylbLG (wesentliches Produkt)

 

-       Zuschussbedarf in 2016                             =                       23,96 Mio. €

-       Überschuss in 2017                                    =                      + 6,25 Mio. € 

-       Besserstellung in 2017 gegenüber 2016 von rd.                 30,22 Mio. €

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erinnerte, dass der Haushaltsplanung 2016 eine kaum berechenbare Zuweisung von Flüchtlingen zugrunde lag. Auf Grund einer Einschätzung zum Jahresende 2015 wurde von rd. 3.600 ganzjährig Leistungsberechtigten ausgegangen.

 

Niemand habe seinerzeit vorhersehen können, wie viele Flüchtlinge tatsächlich kommen, dass die Grenzen in Südosteuropa geschlossen würden und der Zustrom im Frühjahr 2016 zum Erliegen komme.

 

Vor dem Hintergrund der Schätzung von Ende 2015 und den sich damit abzeichnenden hohen Kosten für Bereuung und Unterkunft, sei von einem Fehlbedarf von rd. 24 Mio. € für 2016 ausgegangen worden.

 

Inzwischen habe sich die Lage entspannt. Von Januar 2016 bis September 2016 hatte der Landkreis 1.494 Flüchtlinge aufzunehmen. Dies hätten die Sozialämter der Städte und Gemeinden mit Bravour gemeistert. Ende September erhielten 2.226 Personen noch Leistungen nach dem AsylbLG von den Sozialämtern.

Nicht vorhersehbar war auch die hohe Zahl der Anerkennungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit inzwischen schon über 1.100 Personen.

 

Des Weiteren habe das Land seine Grundlagen für eine Kostenerstattung im Bereich Asyl verbessert und übernehme rückwirkend für 2016 pauschal einen Betrag von 10.000 € pro Person (vorher 9.500 €). Dies führe dazu, dass in 2016 im Asylbereich „nur“ noch von einem Defizit von rd. 12 Mio. € ausgegangen werde (Planwert: Defizit rd. 24 Mio. €).

 

Da der Landeserstattung in 2017 die hohen Asylzahlen des Jahres 2016 zugrunde gelegt würden, ergebe sich im kommenden Jahr voraussichtlich ein Überschuss im Asylbereich von über 6 Mio. €. Dies reiche aber bei Weitem noch nicht aus, das voraussichtliche Defizit aus 2016 in Höhe von rd. 12 Mio. € auszugleichen. Außerdem seien auch in den Vorjahren erhebliche Defizite aufgelaufen, die ebenfalls noch nicht ausgeglichen seien.

Die Landespauschale von 10.000 € / Asylbewerber sei zudem vermutlich nicht auskömmlich. Nach den bisherigen Hochrechnungen würden sich in 2016 voraussichtlich durchschnittliche Kosten von etwa 10.500 € pro Asylbewerber ergeben, so Kreisoberamtsrätin Schröder.

 

Wie viele Flüchtlinge im Jahr 2017 in den Landkreis Cloppenburg kommen würden, wisse derzeit niemand, die Lage sei nach wie vor ungewiss. Eine neue Aufnahmequote solle in Kürze vom Land bekannt gegeben werden. Um den Haushalt aufstellen zu können, sei das Sozialamt von einer Zuweisung von 500 Personen im Jahr 2017 ausgegangen.

 

Um die Kosten zu reduzieren, würden derzeit gemeinsam mit den Städten und Gemeinden überzählige Wohnungen gekündigt. Dabei würde darauf geachtet, dass die zu erwartenden Zuweisungen untergebracht werden können, aber so wenig Leerstand wie möglich bleibe, so Kreisoberamtsrätin Schröder abschließend.

 

Vorsitzender Eilers dankte für die Ausführungen zum Haushalt und bat um Wortmeldungen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten von Klitzing erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Landeserstattung von 10.000 € für jeden Asylbewerber der Refinanzierung des Landkreises diene. Den Städten und Gemeinden würden alle Ausgaben nach dem AsylbLG zu

100 % erstattet. Sofern die Sozialämter der Städte und Gemeinden für die Dauer der Antragsbearbeitung beim Jobcenter den Lebensunterhalt der Flüchtlinge für einen kurzen Zeitraum weiterhin übernehmen, würden diese Kosten den Sozialämtern vom Jobcenter erstattet.

 

Des Weiteren erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder zu den Zahlungen aus dem Quotalen System, dass die Quotenänderungen in 3%-Sprüngen landesweit gelten würden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck zeigte sich beeindruckt von den Zahlen, machte aber auch deutlich, dass soziale Aufgaben notwendige Kosten verursachen.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock bemängelte zu den Asylkosten, dass das Land die Kostenerstattung nicht an den Ist-Kosten messe. Es würde lediglich eine Pauschale erstattet und die Asylbewerberzahlen des Vorjahres zugrunde gelegt.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erwiderte, dass das Land eine Verbesserung dadurch erzielt habe, dass nicht mehr die Asylbewerberzahlen des Vorvorjahres sondern die des Vorjahres angesetzt würden. Er überlegte, ob höhere Abschläge eine Lösung seien.

 

Vorsitzender Eilers stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlangen.