Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:

Die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.

Den Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:

- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 37.000 EUR,
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 34.000 EUR,
- dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 39.500 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 35.000 EUR.

 


Kreistagsabgeordneter Karnbrock sowie die beratenden Mitglieder Pahl, Kleefeld und Siebum nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/16/062 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck dankte den Wohlfahrtsverbänden einleitend für die von ihnen geleistete Arbeit. Er hob die Bedeutung der Schuldnerberatung hervor und verwies mit Blick auf die Statistiken zur Verschuldung im Oldenburger Münsterland darauf, dass sinkende Beratungszahlen nicht zu erwarten seien. Kreistagsabgeordneter Riesenbeck unterstützte den Beschlussvorschlag der Vorlage. Er ergänzte seine Ausführungen mit dem Hinweise, dass es gut sei, dass die Beratungsstellen den ganzen Landkreis abdecken und nur kurze Wartezeiten bestünden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer sprach den Schuldnerberatungsstellen ebenfalls seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Er stellte den Antrag, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Vorsitzender Eilers schlug vor, dass eine der Beratungsstellen in einer der nächsten Sitzungen über die Beratungstätigkeit berichte. Dies wurde von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Vorsitzender Eilers dankte für die Wortmeldungen und stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Dr. Hoffschroer zur Abstimmung.