Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Dem Kreistag wurde mit 14-Ja Stimmen und einer Enthaltung  folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/091 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling betonte, dass gerade in den Grundschulen Schulsozialarbeit absolut notwendig sei. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stimmte dem Beschlussvorschlag inhaltlich zu. Sie gab jedoch zu Bedenken, dass mit dem letzten Satz, „Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt“, die Zuschüsse automatisch gekürzt werden, ohne die Kenntnis, unter welchen Bedingungen das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit an Grundschulen regele. Sie regte an, den Satz zu streichen. Eine geänderte Förderung des Landes Niedersachsen mache eine erneute Beratung in den kommunalen Gremien notwendig.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock betonte, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion Kinder- und Jugendliche an den Schulen Unterstützung bräuchten. Die Lehrkräfte dürften mit den unterschiedlichen Problemlagen nicht alleine gelassen werden. Die Entscheidung des Landes Niedersachsen zum Ausbau der Schulsozialarbeit werde daher begrüßt. Die jetzige Regelung könne allerdings nur ein erster Schritt sein, der insgesamt nicht ausreiche. Dem Land müsse deutlich gemacht werden, dass mehr getan werden müsse. Wenn der Kreistag die weitere Förderung der Schulsozialarbeit für zunächst ein Jahr beschließen werde, gehe er davon aus, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlages nicht mehr zum tragen kommen werde.

 

Erster Kreisrat Frische hob nochmals hervor, dass die Schulsozialarbeit eine Aufgabe des Landes sei, die der Landkreis als freiwillige Leistung übernehme. Somit müsse es gerechtfertigt sein, im Falle einer Förderung der Schulsozialarbeit des Landes an Grundschulen von dieser freiwilligen Leistung abzusehen.

 

Nach Auffassung des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck sei eine Änderung der landesrechtlichen Regelung nicht vor Beginn des nächsten Schuljahres zu erwarten. Es bestehe mithin ausreichend Zeit, ggf. zu reagieren.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen beantragte, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.“

 

Der Antrag wurde mit 3-Ja Stimmen und 12-Nein Stimmen abgelehnt.