Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig:

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg werden aufgefordert, ihre Förderrichtlinien für die Jugendarbeit dahingehend zu ändern, dass nur der Träger eine Förderung erhält, der auch eine Vereinbarung im Sinne des § 72 a SGB VIII mit dem öffentlichen Träger abgeschlossen hat.

 


Kreisjugendpflegerin Pille trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/090 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling unterstützte den Beschlussvorschlag ausdrücklich, dass Vereine, die die Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz nicht unterzeichnen, keine Förderung erhalten sollten. Nach ihrer Auffassung sei es beschämend, dass lediglich 60% der Vereine und Verbände die Vereinbarung bislang unterzeichnet hätten.

 

Die Unterstützung der Gruppenleiterausbildung mit 4 € pro Tag und Teilnehmer erschien ihr sehr niedrig. Auf ihre Nachfrage teilte Kreisjugendpflegerin Pille mit, dass die Kreisverwaltung den Zuschussbetrag an die die Gruppenleiterausbildung anbietenden Institutionen überweise. Dadurch verringere sich zunächst der Teilnehmerbeitrag. Zudem würden die Kurse durch Landesmittel bezuschusst. In aller Regel würden die restlichen Kosten durch die Vereine und Verbände getragen.

 

Frau Oltmann wies darauf hin, dass es im Jahr 2012 im Landkreis Cloppenburg eine Informationsveranstaltung gegeben habe, wo ein Vertreter des Landesjugendamtes referiert habe. Dieser habe die Auffassung vertreten, dass Schützen-, Sport- oder Musikvereine keine Jugendarbeit leisteten und daher der Abschluss der Vereinbarung entbehrlich sei. Nach Ansicht von Frau Oltmann bestehe bei den Vereinen und Verbänden Ängste, eine Vereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg abzuschließen. Sie regte daher eine erneute Informationsveranstaltung des Landkreises Cloppenburg an.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock meinte, die vorgeschlagene Regelung sei überaus geeignet, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die CDU unterstütze daher den Beschlussvorschlag.

 

Herr Thedering ergänzte, dass die katholische Kirche ein weitergehendes Schutzkonzept habe. So werde das erweiterte Führungszeugnis der Leiter kirchlicher Gruppen eingesehen. Ein Problem dabei sei, dass das erweiterte Führungszeugnis auch andere Rechtsverstöße ausweise. Er halte es für sinnvoll, in den Vereinbarungen mit den katholischen Kirchengemeinden konkret zu regeln, welche Organisationen der jeweiligen Gemeinde von der Vereinbarung erfasst sein sollten.

 

Herr Thedering hielt auch eine Erhöhung des Zuschussbeitrages für die Gruppenleiterausbildung für sinnvoll.

 

Jugendrichterin Lindner regte an, die Vereine und Verbände darüber aufzuklären, dass die erweiterten Führungszeugnisse kostenfrei ausgestellt würden.

 

Kreisjugendpflegerin Pille antwortete, dass der an die Vereine und Verbände übersandte Vereinbarung ein Formblatt beigelegen habe, mit dem die kostenfreie Ausstellung beantragt werden könne.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen unterstützte ebenfalls den Beschlussvorschlag. Sie verwies darauf, dass die Förderrichtlinien in den Gemeinden unterschiedlich seien und bat darum, eine Übersicht der Regelungen der Städte und Gemeinden zu erstellen. Der Jugendhilfeausschuss habe so die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Notwendigkeit bestehe, die Förderrichtlinien kreisweit zu vereinheitlichen.

 

Erster Kreisrat Frische sagte zu, dass eine entsprechende Übersicht erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0