Sitzung: 03.11.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Auf
Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig bei einer
Stimmenthaltung, folgende Kreistagsabgeordnete in den Grundstücksverkehrsausschuss
zu berufen:
1) |
Gerhard Bruns |
2) |
Stephan Ahrens |
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Der Grundstücksverkehrsausschuss ist ein Ausschuss
besonderer Art. Er ist nach § 41 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer
Niedersachsen zu bilden. Der Ausschuss wird bei Landpachtverträgen und bei der
Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken tätig. Die Kreisverwaltung
führt die Geschäfte des Ausschusses. Der Kreistag wählt die Mitglieder des
Grundstücksverkehrsausschusses.
Dem Ausschuss gehören 5 stimmberechtigte
Mitglieder an. Die Wahl von 3 Mitgliedern richtet sich nach der Wahlperiode zur
Kammerversammlung und von 2 Mitgliedern nach der Wahlperiode zur Kommunalwahl.
Bestimmt ist, dass der Kreistag die Mitglieder
nach folgenden Vorgaben wählt:
a)
drei Mitglieder auf Vorschlag der
Landwirtschaftskammer, die im Kreisgebiet
zur Kammerversammlung wahlberechtigt sind. Die Mitgliedschaft dieser
Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der Wahlperiode
der Kammerversammlung,
b)
zwei Mitglieder, die zum Kreistag wählbar sind. Die
Dauer der Mitgliedschaft im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der
Wahlperiode zum Kreistag.
Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer
Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem
Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die
landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.
Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer hat der
Kreistag am 02.06.2015 folgende Personen für die Dauer der Kammerwahlperiode
von Februar 2015 bis 2021 gewählt:
1. Landwirt Georg
Glup, Friesoythe-Thüle
2.
Kreislandwirt Hubertus Berges, Cappeln-Elsten
3.
Forstwirt Manfred Rauert, Molbergen
Neuwahlen:
Für die derzeitigen Mitglieder im
Grundstücksverkehrsausschuss
1. Alfred Vorwerk, Drantum
2. Alfons Brinker, Hemmelte
sind mit Ende der Kommunalwahlperiode 2 Personen, die zum Kreistag
wählbar sind, neu zu wählen.
Die Verteilung der beiden Ausschusssitze des Landkreises erfolgt nach
dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Da die CDU-Fraktion über die Mehrheit
der Kreistagssitze verfügt, ist zudem das sog. Vorausmandat gemäß § 71 Abs. 3
NKomVG zu berücksichtigen.
Danach kann die CDU-Fraktion für beide Sitze entsprechende Vorschläge
machen.“