Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Antrag des Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschloss der Kreistag einstimmig, die Zahl der stimmberechtigen Kreistagsabgeordneten für die Dauer der Wahlperiode auf insgesamt 10 zu erhöhen.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Es wurde einstimmig beschlossen, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf insgesamt 10 zu erhöhen.

 

Nach dem Proportionalverfahren von Hare-Niemeyer ergibt sich somit folgende Verteilung der Sitze und Grundmandate:

 

CDU – Fraktion:                                                          6 Sitze

SPD – Fraktion:                                            2 Sitze

FDP/Tabeling Gruppe                                              1 Sitz

Gruppe Grüne/UWG                                    1 Sitz

AfD Fraktion                                      Grundmandat

 

Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Eine Fraktion oder Gruppe, die nur ein Mitglied entsenden kann oder auf die ein Grundmandat entfällt, kann zwei Vertreter benennen.

 

Ich möchte jetzt die Fraktionen und Gruppen bitten, entsprechend der von mir genannten Verteilung der Sitze und Grundmandate, die Mitglieder zu benennen.“

 

Die Mitglieder und ihre Stellvertreter wurden von den Fraktionen und den Gruppen wie folgt benannt:

 

CDU – Fraktion:

Mitglied

Vertreter/in

Leonhard Rosenbaum

Torben Haak

Bernhard Möller

Gerhard Bruns

Reinhard Lanfer

Bernhard Hackstedt

Hermann Schröer

Dr.Michael Hoffschroer

Johannes Kalvelage

Dirk Vaske

Marlies Hukelmann

Hans Götting

 

 

 

SPD – Fraktion:

Mitglied

Vertreter/in

Hans Meyer

Detlef Kolde

Stefan Riesenbeck

Ursula Nüdling

 

 

Gruppe Grüne/UWG:

Mitglied

Vertreter/in

Vertreter/in

Dr.Irmtraud Kannen

Ursula Thomée

Fabian Wesselmann

 

 

FDP/Tabeling Gruppe:

Mitglied

Vertreter/in

Vertreter/in

Uwe Behrens

Jürgen Tabeling

Yilmaz Mutlu

 

 

AfD-Fraktion:

Mitglied

Vertreter/in

Dirk Büscher

Wilhelm Fetzer

 

Die Sitzverteilung und die Besetzung des Kreisausschusses wurde vom Kreistag einstimmig festgestellt.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Dem Kreisausschuss gehören neben dem Landrat, der den Vorsitz führt, sechs weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete an. Der Kreistag kann vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Kreisausschuss zwei oder vier weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete angehören sollen. Fraktionen und Gruppen, auf die kein Sitz entfällt, können ein sog. Grundmandat beanspruchen, d.h. sie können ein Mitglied mit beratender Stimme in den Kreisausschuss entsenden.“