Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag stimmte der Verteilung der Vorschlagsrechte und den vorgenommenen Besetzungen für die in der Vorlage genannten Gremien einstimmig zu.

 

Damit war auch die Berufung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in die verschiedenen Gremien abgeschlossen.

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Im Folgenden sind nun die Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landkreises in den verschiedenen Institutionen zu berufen.

 

Ihnen ist mit der Ladung zur Sitzung eine Vorlage zugegangen, welche die entsprechenden Organisationen und Einrichtungen, in die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises zu entsenden sind, sowie die Bestimmung der vorschlagsberechtigten Fraktion oder Gruppe erläutert. Auf eine erneute Erläuterung dieser Einrichtungen und der Bestimmung der Vorschlagsrechte kann somit verzichtet und insoweit auf die Vorlage verwiesen werden.

 

Die Berufung der Vertreterinnen und Vertreter sollte in folgenden Schritten vorgenommen werden: Es werden zunächst die Vertreterinnen und Vertreter entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Vorschlagsrechte benannt und am Ende dieses Tagesordnungspunktes fasst der Kreistag dann einen feststellenden Beschluss.

 

In der Vorlage wurden die Organisationen und Einrichtungen zur Beschleunigung des Besetzungsverfahrens in der konstituierenden Kreistagssitzung in folgende Gruppen eingeteilt:

 

I. Organisationen und Einrichtungen bei denen keine Vorschlagsrechte der Fraktionen und Gruppen bestehen

 

II. Organisationen und Einrichtungen bei denen der Mehrheitsfraktion das Vorschlagsrecht zusteht

 

III. Organisationen und Einrichtungen bei denen die Vertreter für zumindest ein Organ von der Mehrheitsfraktion und mindestens einer weiteren Fraktion oder Gruppe zu benennen sind.

 

Da die Mehrheitsfraktion Ihre Vorschläge der Kreisverwaltung bereits vorab mitgeteilt hat, wurden für die Organisationen und Einrichtungen der I. und II. Gruppe die Vertreterinnen und Vertreter in einer Power-Point-Präsentation zusammengestellt, die ich auf die Leinwand werfen lasse.

 

Diese Zusammenstellung ist am Ende des Tagesordnungspunktes in den Beschluss einzubeziehen und wird als Anlage zur Niederschrift genommen.

 

Es bleiben somit noch die Organisationen und Einrichtungen übrig, bei denen die Vertreter zumindest für ein Organ auch von den anderen Fraktionen und Gruppen des Kreistages zu benennen sind.

 

Diese Organisationen und Gruppen sowie die Vorschlagsrechte möchte ich im Folgenden kurz erläutern und dann die betroffenen Fraktionen und Gruppen bitten, Ihre Vertreter zu benennen.“

 

 

1) Zweckverband ecopark, Verbandsversammlung und Verbandsausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

Es sind Vertreter und Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss zu bestimmen.

 

Verbandsversammlung

 

In die Verbandsversammlung sind neben dem Landrat 4 Vertreter des Landkreises Cloppenburg zu entsenden. Der Landrat ist Kraft seines Amtes bereits Mitglied der Verbandsversammlung, so dass der Kreistag 4 weitere Vertreter zu entsenden hat.

 

Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU-Fraktion 3 Vertreter und die SPD – Fraktion 1 Vertreter für die Verbandsversammlung benennen. Entsprechend sind die Ersatzpersonen zu berufen.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion benenne ich zunächst folgende Vertreter und Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung:

1)

Vertreter

 

Herbert Holthaus

 

Ersatzperson

 

Reinhard Lanfer

2)

Vertreter

 

Gregor Middendorf

 

Ersatzperson

 

Christoph Eilers

3)

Vertreter

 

Hans Götting

 

Ersatzperson

 

Stephan Schute”

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion benenne ich als:

4)

Vertreter

 

Rudolf Arkenau

 

Ersatzperson

 

Lothar Bothe“

 

 

 

Verbandsausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Der Landkreis Cloppenburg entsendet zwei Vertreter in den Verbandsausschuss. Ein Verbandsausschussmitglied ist nach der Verbandsordnung der Landrat. Er kann sich im Einzelfall durch einen Angehörigen der Verwaltung vertreten lassen.

 

Der Kreistag muss somit entscheiden, wer als weiterer Vertreter dem Verbandausschuss angehören soll und eine Ersatzperson bestimmen.

 

Vertreter und Ersatzperson können in diesem Verbandsorgan von der CDU-Fraktion benannt werden.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Die CDU Fraktion schlägt für den Verbandsausschuss vor:

 

als Vertreter

 

Gregor Middendorf

 

als Ersatzperson

 

Julia Wienken“

 

 

 

2) Zweckverband Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (c-port), Verbandsversammlung und Verbandsausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Es sind Vertreter und Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss zu bestimmen.

 

Verbandsversammlung

 

In die Verbandsversammlung sind 5 Vertreter des Landkreises Cloppenburg zu entsenden. Der Landrat ist Kraft Amtes Mitglied der Verbandsversammlung, so dass der Kreistag 4 weitere Vertreter zu berufen hat.

 

Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU-Fraktion 3 Vertreter und die SPD-Fraktion 1 Vertreter benennen. Entsprechend sind die Ersatzpersonen zu berufen.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion benenne ich zunächst folgende Vertreter und Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung:

1)

Vertreter

 

Torben Haak

 

Ersatzperson

 

Heiko Thoben

2)

Vertreter

 

Theodor Schmidt

 

Ersatzperson

 

Julia Wienken

3)

Vertreter

 

Richard Cloppenburg

 

Ersatzperson

 

Dr. Michael Hoffschroer”

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion benenne ich als:

4)

Vertreter

 

Hans Meyer

 

Ersatzperson

 

Henning Stoffers“

 

 

 

 

Verbandsausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Der Landkreis Cloppenburg entsendet zwei Vertreter in den Verbandsausschuss. Ein Verbandsausschussmitglied ist nach der Verbandsordnung der Landrat. Er wurde bisher durch Ersten Kreisrat Frische vertreten.

 

Der Kreistag muss somit entscheiden, wer als weiterer Vertreter dem Verbandausschuss angehören soll und eine Ersatzperson bestimmen.

 

Vertreter und Ersatzperson können in diesem Verbandsorgan von der CDU-Fraktion benannt werden.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Die CDU Fraktion schlägt für den Verbandsausschuss vor:

 

als Vertreter

 

Torben Haak

 

als Ersatzperson

 

Theodor Schmidt”

 

 

 

3) Verbund Oldenburger Münsterland, Mitgliederversammlung und Vorstand

 

Mitgliederversammlung

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Nach der Vereinssatzung kann der Landkreis Cloppenburg 9 Vertreter in die Mitgliederversammlung des Verbundes entsenden. Ein Mitglied muss nach der Satzung der Landrat sein. Die verbleibenden 8 Mitglieder sind nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer von den Fraktionen zu bestimmen. Ersatzpersonen werden nicht berufen.

 

Nachdem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer verteilen sich die Vorschlagsrechte zunächst wie folgt:

 

CDU-Fraktion:                                5 Vertreter

SPD-Fraktion:                                2 Vertreter

 

Das Vorschlagsrecht für den 8. Vertreter ist durch Losentscheid zwischen der Gruppe Grüne/UWG und der FDP/Tabeling Gruppe zu bestimmen.

 

Ich werde zunächst den Losentscheid für den 8. Vertreter durchführen.“

 

Der Losentscheid ergab, dass der 8. Vertreter von der Gruppe Grüne/UWG vorgeschlagen werden könne.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Der Losentscheid hat ergeben, dass der 8. Vertreter von der Gruppe Grüne/UWG vorgeschlagen werden kann.

 

Ich bitte jetzt um entsprechende Vorschläge.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion benenne ich folgende Vertreter des Landkreises für die Mitgliederversammlung des Verbundes:

 

1) Vertreter

 

Dr. Michael Steenken

 

2) Vertreter

 

Richard Cloppenburg

 

3) Vertreter

 

Dr. Sebastian Vaske

 

4) Vertreter

 

Julia Wienken

 

5) Vertreter

 

Johanna Hollah”

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion benenne ich folgende Vertreter:

 

6) Vertreter

 

Detlef Kolde

 

7) Vertreter

 

Stefan Riesenbeck”

 

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzender der Gruppe Grüne/UWG:

 

„Ich benenne folgenden Vertreter:

 

8) Vertreter

 

Fabian Wesselmann“

 

 

Vorschläge für den Vorstand

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Die Vorstandsmitglieder des Verbundes werden von der Mitgliederversammlung gewählt, soweit sie nicht entsandt werden. Die Wahl wurde in der vergangenen Wahlperiode der Mitgliederversammlung überlassen. Der Kreistag sollte aus seinen Vertretern der Mitgliederversammlung entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten. Erfolgt keine Wahl durch die Mitgliederversammlung, sollten die vorgeschlagenen Mitglieder zugleich als vom Landkreis entsandte Mitglieder angesehen werden.

 

Soweit dieser Verfahrensweise zugestimmt wird, kann die CDU-Fraktion nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer zwei Vorstandsmitglieder und die SPD-Fraktion ein Vorstandsmitglied vorschlagen.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Die CDU-Fraktion beantragt, entsprechend zu verfahren und schlägt aus den Kreistagsabgeordneten, die der Mitgliederversammlung angehören, folgende Vertreter des Landkreises für den Vorstand des Verbundes vor:

 

1) Vorstandsmitglied

 

 

Julia Wienken

 

 

2) Vorstandsmitglied

 

 

Marlies Hukelmann”

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Die SPD-Fraktion schlägt folgendes Vorstandsmitglied aus den Kreistagsabgeordneten, die der Mitgliederversammlung angehören, vor:

 

 

Vorstandsmitglied

 

 

Detlef Kolde”

 

 

 

4) Sparkassenzweckverband Oldenburg, Verbandsversammlung

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Nach der Satzung hat der Landkreis Cloppenburg Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Hierbei ist ein Vertreter der Landrat. Für ihn wird keine Ersatzperson berufen.

 

Entsprechend seinem maßgeblichen Beteiligungsverhältnis kann der Landkreis Cloppenburg auch für die neue Wahlperiode neben Landrat Wimberg 3 weitere Vertreter und eine entsprechende Anzahl Stellvertreter berufen.

 

Die CDU-Fraktion kann 2 Vertreter und ihre Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung bestimmen und die SPD-Fraktion einen Vertreter und dessen Ersatzperson.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion benenne ich zunächst folgende Vertreter und Ersatzpersonen für die Verbandsversammlung:

1)

Vertreter

 

Bernhard Möller

 

Ersatzperson

 

Leonhard Rosenbaum

2)

Vertreter

 

Reinhard Lanfer

 

Ersatzperson

 

Hermann Schröer”

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion benenne ich als:

3)

Vertreter

 

Hans Meyer

 

Ersatzperson

 

Stefan Riesenbeck“

 

 

 

5) Aktionsbündnis E 233, Begleitausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Der Landkreis Cloppenburg kann 4 Vertreter für den Begleitausschuss benennen.

 

Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU-Fraktion 3 Vertreter und die SPD-Fraktion 1 Vertreter benennen.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion benenne ich folgende Vertreter für den Begleitausschuss:

 

1) Vertreter

 

Hans Götting

 

2) Vertreter

 

Herbert Holthaus

 

3) Vertreter

 

Johannes Kalvelage”

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion benenne ich als Vertreter:

4)

Vertreter

 

Detlef Kolde”

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Mit der Vorlage V-KT/16/045, der Zusammenstellung, die als Power-Point-Präsentation gezeigt wurde, und die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird sowie mit den soeben vorgetragenen Benennungen der vorschlagsberechtigten Fraktionen und Gruppen sind somit alle Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in den Organisationen und Einrichtungen benannt, welche die Vorlage aufführt. Die Verteilung der Vorschlagsrechte und die vorgenommenen Besetzungen sind gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG vom Kreistag zu beschließen.

 

Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“