Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei drei Stimmenthaltungen, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

Für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser wird den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss  zur Deckung von 2/3 des  Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten  Investitionskosten  bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.

Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis Cloppenburg ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahmen auch aus der jeweiligen Standortkommune.  Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses, s.o.).

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.


Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/008 vor.

Kreistagsabgeordneter Meyer verwies auf die bisher gängige Praxis der 30%igen Beteiligung des Landkreises an den Investitionsmaßnahmen der Krankenhäuser vor dem Hintergrund der Ausgleichsfunktion des Landkreises. Die angedachte „20/10%-Regelung“ sei problematisch. Unter den vier Standortkommunen gebe es zumindest eine, die finanziell nicht gut aufgestellt sei. Er befürchte, dass Krankenhausinvestitionen bei der neuen Regelung gefährdet seien.

Erster Kreisrat Frische unterbreitete wegen der komplexen Entscheidungslage eine von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorlage.

Kreistagsabgeordneter Meyer stellte fest, dass von der bisherigen Praxis insoweit abgewichen würde, als nur noch vom Land anerkannte Investitionsmaßnahmen bezuschusst werden sollen. Des Weiteren merkte er an, dass lt. Beschlussvorlage der Eigenanteil des Krankenhauses vorrangig angerechnet werde.

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte das Finanzierungsschema wie folgt:

    Vom Land anerkannte Investitionskosten
      ./. Landeszuwendung
      ./. Eigenanteil des Krankenhauses
      Ergebnis: Defizit

      Zur Deckung des Defizits:
       - bis max. 30% der vom Land anerkannten
         Investitionskosten als kommunale Zuschüsse
       - davon 2/3 vom Landkreis, wenn 1/3 aus Standortkommune

Erster Kreisrat Frische bestätigte auf Frage des Kreistagsabgeordneten Friedhoff, dass die bisherigen Zuschüsse des Landkreises teils auch weniger als 30 % betrugen.

Kreistagsabgeordneter Tellmann schlug vor, der Beschlussvorlage zu folgen.

Kreistagsabgeordneter Friedhoff meinte, dass die Beschlussvorlage der richtige Weg sei. Die Ausgleichsfunktion sei auch noch erfüllt, wenn sich die Standortkommunen beteiligen. Er unterstütze daher die Beschlussvorlage der Verwaltung.

Vorsitzender Niehaus stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Kreistagsabgeordneter Möller und Kreistagsabgeordneter Meyer erklärten, dass sie sich der Stimmabgabe enthalten würden.