Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei drei
Stimmenthaltungen, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Grundsatzbeschluss zu
fassen:
Für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser wird den Trägern der
Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom
Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der
Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten begrenzt.
Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig
einzubringen.
Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis Cloppenburg ist weiterhin
eine Förderung derselben Investitionsmaßnahmen auch aus der jeweiligen
Standortkommune. Sie hat einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu
10 % der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür
können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses,
s.o.).
Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des
Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der
Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.
Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt
entsprechend Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/008 vor.
Kreistagsabgeordneter Meyer verwies auf die bisher gängige Praxis der 30%igen
Beteiligung des Landkreises an den Investitionsmaßnahmen der Krankenhäuser vor
dem Hintergrund der Ausgleichsfunktion des Landkreises. Die angedachte
„20/10%-Regelung“ sei problematisch. Unter den vier Standortkommunen gebe es
zumindest eine, die finanziell nicht gut aufgestellt sei. Er befürchte, dass
Krankenhausinvestitionen bei der neuen Regelung gefährdet seien.
Erster Kreisrat Frische unterbreitete wegen der komplexen Entscheidungslage
eine von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorlage.
Kreistagsabgeordneter Meyer stellte fest, dass von der bisherigen Praxis
insoweit abgewichen würde, als nur noch vom Land anerkannte
Investitionsmaßnahmen bezuschusst werden sollen. Des Weiteren merkte er an,
dass lt. Beschlussvorlage der Eigenanteil des Krankenhauses vorrangig
angerechnet werde.
Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte das Finanzierungsschema wie folgt:
Vom Land anerkannte Investitionskosten
./. Landeszuwendung
./. Eigenanteil des
Krankenhauses
Ergebnis: Defizit
Zur Deckung des Defizits:
- bis max. 30% der vom Land
anerkannten
Investitionskosten als kommunale
Zuschüsse
- davon 2/3 vom Landkreis, wenn
1/3 aus Standortkommune
Erster Kreisrat Frische bestätigte auf Frage des Kreistagsabgeordneten
Friedhoff, dass die bisherigen Zuschüsse des Landkreises teils auch weniger als
30 % betrugen.
Kreistagsabgeordneter Tellmann schlug vor, der Beschlussvorlage zu folgen.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff meinte, dass die Beschlussvorlage der richtige
Weg sei. Die Ausgleichsfunktion sei auch noch erfüllt, wenn sich die
Standortkommunen beteiligen. Er unterstütze daher die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Vorsitzender Niehaus stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Kreistagsabgeordneter Möller und Kreistagsabgeordneter Meyer erklärten, dass
sie sich der Stimmabgabe enthalten würden.