Stellvertretender Vorsitzender Möller stellte zunächst den
Antrag des Kreistagsabgeordneten Friedhoff zur Abstimmung.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff merkte zur Abstimmung an, dass er wegen des
Grundmandates nicht stimmberechtigt sei.
Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der
Verwaltung nicht den Auftrag zur Prüfung einer Fallpauschale für die
Schuldnerberatung zu erteilen sowie die Fortsetzung der Überprüfung der
Zuschüsse für die Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung abzulehnen.
Stellvertretender Vorsitzender Möller stellte danach den Antrag der
Kreistagsabgeordneten Wienken zur Abstimmung.
Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, in den
Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Schuldnerberatung im Landkreis
Cloppenburg Zuschüsse als Festbetrag in folgender Höhe zu bewilligen:
- dem Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland: 28.500,- €,
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 28.500,- €,
- dem Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.:
28.500,-
€.
Des Weiteren beschloss der Sozialausschuss einstimmig, dem Kreistag zu
empfehlen zu beschließen, dass die Überprüfung der Zuschussbewilligung für die
Schuldnerberatungsstelle im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010
abgeschlossen sei.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Trägerversammlung der
gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) gem.
§ 44 b SGB II ab 2011 die Schuldnerberatung, soweit sie Teil der
kommunalen Eingliederungsleistung nach § 16 a Nr. 2 SGB II neuer Fassung ist,
auf den Landkreis (zurück-) überträgt.
Vorsitzender Niehaus erklärte sich hinsichtlich der Beratung
und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergab die
Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden Kreistagsabgeordneten
Möller.
Die beratenden Mitglieder Josef Wolking, Brigitte Siebum und Hans-Jürgen
Hoffmann nahmen ebenfalls wegen Befangenheit an Beratung nicht teil.
Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.:
V-SOZ/10/007 vor.
Stellvertretender Vorsitzender Möller bat um Wortmeldungen zu den vorliegenden
Anträgen der drei Schuldnerberatungsstellen.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff zeigte sich mit der pauschalen Bewilligung von
Zuschüssen an die Schuldnerberatungsstellen nicht einverstanden. Er verwies
darauf, dass z.B. bei den fallbezogenen
Durchschnittskosten der Diakonie und AWO starke Unterschiede bestehen würden.
Diese Unterschiede seien nicht gerechtfertigt. Er schlug vor, über eine
Fallpauschale nachzudenken.
Kreistagsabgeordnete Lüdders machte deutlich, dass sie Probleme mit dem
Vorschlag ihres Vorredners habe. Sie erläuterte, dass die AWO eine andere
Struktur habe. So könnten Diakonie und Caritas aufgrund ihrer Einbindung in
größere Institutionsstrukturen die sich daraus ergebenden Synergieeffekte
nutzen. Die Einführung einer Fallpauschale lehnte sie nachdrücklich ab. Nach
ihrer Auffassung seien Preisvergleiche nicht sinnvoll.
Kreistagsabgeordneter Korthals lehnte die Einführung einer Fallpauschale unter
Hinweis auf die großen Unterschiede in den Einzelfällen ebenfalls ab.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff wiederholte, dass die Kostenunterschiede zu
hoch seien und es keine Erklärung über Synergieeffekte gebe.
Kreistagsabgeordnete Wienken beantragte, allen drei Schuldnerberatungsstellen
für die Fortsetzung ihrer guten Arbeit in den kommenden 3 Jahren jeweils einen
Kreiszuschuss von 28.500,- € als Festbetrag zu bewilligen, falls die
Trägerversammlung des Jobcenters die Rückübertragung beschließe. Des Weiteren
schlug sie vor zu beschließen, dass die Überprüfung der Bezuschussung der
Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abgeschlossen
sei.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff beantragte, dass die Verwaltung die Einführung
einer Fallpauschale prüfen möge. Ferner beantragte er, dass die Überprüfung im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung noch nicht abgeschlossen werden solle.
Vorsitzender Niehaus übernahm nach der Beschlussfassung zum
TOP 8 wieder die Sitzungsleitung.