Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zum Sachstand der Asylbewerber / Flüchtlinge stellte Kreisamtsrat Potthast die als Anlage beigefügte Präsentation vor.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders fragte, was mit dem Personal passiere, da die Notunterkünfte in Cloppenburg und Cappeln derzeit geschlossen seien.

Hierzu erklärte Kreisamtsrat Potthast, dass der Reinigungsdienst sein Personal freigesetzt habe. Die Sicherheitsdienste würden ebenfalls mit kurzfristig einzusetzendem Personal arbeiten, und das DRK versuche, das Personal anderweitig einzusetzen.

Die ärztliche Versorgung sei über pensionierte Ärzte oder die Hausärzte vor Ort erfolgt.

Die Sprachkurse der Bildungsträger seien trotzdem ausgelastet.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus fragte, wie sich Gemeinschaftsunterkünfte definieren würden. Kreisamtsrat Potthast erklärte, dass es keine offizielle Definition geben würde. Neben den Gemeinschaftsunterkünften mit einem Sozialarbeiter und einem Hauswart vor Ort gebe es dezentral betreute Wohngemeinschaften. Bei letzteren erfolge die Betreuung durch einen Hausmeister und einen Sozialarbeiter ambulant.

 

Kreistagsabgeordneter Bothe verwies darauf, dass in der Zeitung berichtet worden sei, dass die Kommunen viele Kosten, insbesondere Erschließungskosten, selbst zu tragen hätten.

Hierzu erwiderte Kreisamtsrat Potthast, dass sowohl die Erschließungskosten als auch Mietkosten und die Kosten der Gemeinschaftsunterkünfte mit dem Landkreis abgerechnet würden.

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass bei der finanziellen Belastung der Kommunen auch der Landkreis gemeint sei. Die Finanzierung der Gemeinschaftsunterkünfte sei auf 10 Jahre angelegt. Dies sei auf Tagessätze umgelegt worden und darüber erfolge die Finanzierung. Würden die Unterkünfte nicht über diesen Zeitraum ausgelastet, bleibe ggf. ein offener Betrag. Über die Kreisumlage seien alle Städte und Gemeinden bei den Ausgaben des Landkreises mit im Boot.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob die Tagessätze für die Unterkünfte höher seien als die angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II.

Kreisamtsrat Potthast entgegnete, dass bei 1 - 2 Personen in der Regel die reinen Mietkosten in der Gemeinschaftsunterkunft niedriger seien. Ab drei Personen sei es günstiger, eine Wohnung anzumieten. In den Gemeinschaftsunterkünften würden zudem durch die Personalkosten für Sozialarbeiter und Hauswarte zusätzliche Aufwendungen entstehen.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe sagte, dass der Landkreis 5 Module zu Kosten von je 960.000 Euro bestellt habe.

Hierzu erwiderte Erster Kreisrat Frische, dass die Refinanzierung über 10 Jahre über den Landkreis sichergestellt sei.

 

Kreistagsabgeordneter Holthaus bat um Auskunft, wer die Kosten für die Hausmeister und Sozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften tragen würde.

Kreisamtsrat Potthast erklärte, dass es Verträge mit dem Caritas-Sozialwerk gebe. Die Kosten würden auf den Tagessatz umgelegt. Dieser würde zunächst von den Städten und Gemeinde bezahlt und dann vom Landkreis erstattet. Bei kleineren Einheiten erfolge die ambulante Betreuung nach einem Stellenschlüssel.

 

Auf die Frage des Kreistagsabgeordneten Schute erklärte Kreisamtsrat Potthast, dass bereits 660 Asylbewerber den Städten und Gemeinden zugewiesen seien. Eine Residenzpflicht gelte nur während des Asylverfahrens. Eine Residenzpflicht für anerkannte Asylberechtigte sei allerdings in der politischen Diskussion, um eine Ghettobildung in den Großstädten zu vermeiden.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus erkundigte sich, was aus dem Willkommenspaket (mit Ordner usw.) für Flüchtlinge geworden sei.

Kreisamtsrat Potthast erklärte, dass aufgrund der vielen vordringlichen Angelegenheiten im Rahmen der Amtshilfe das Willkommenspaket nach hinten gestellt worden sei.

Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer ergänzte, dass die Ordner in Regie des Gesundheitsamtes angeschafft worden seien und in absehbarer Zeit verteilt werden sollen.

 

Kreistagsabgeordneter Möller fragte, wie lange Baugenehmigungen für Gemeinschaftsunterkünfte gültig seien.

Anmerkung: Eine Rückfrage beim Bauamt des Landkreises ergab, dass die Baugenehmigungen unbefristet erteilt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus fragte, ob für die Betreuung der Asylbewerber zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt würden.

Hierzu erklärte Erster Kreisrat Frische, dass der Kreis auf freiwilliger Basis bereits 600.000 Euro im Haushalt veranschlagt habe. Derzeit gebe es Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden und dem Land. Wie das Ergebnis ausfalle, müsse man abwarten.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, dankte nachdrücklich allen im Flüchtlings-/Asylbereich tätigen Kräften für ihren großen Einsatz.