Beschluss: zur Kenntnis genommen

Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug zum Sachstand Hospiz vor.

Sie erklärte, dass über den Bau eines Hospizes im Landkreis Cloppenburg in der Vergangenheit seit März 2014 auf verschiedenen Sitzungen des Kreissozialauschusses beraten worden sei. Auf der Kreistagssitzung am 23.10.2014 sei einstimmig der Bedarf für die Errichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg festgestellt worden.

 

Vom Gesundheitsamt sei eine Bedarfsabfrage bei den niedergelassenen Hausärzten und Krankenhäusern im Landkreis für das Jahr 2013 durchgeführt worden. Diese hätte ergeben, dass in dem Jahr für 184 Patienten die Notwendigkeit der Einweisung in ein Hospiz gesehen worden sei. Letztendlich realisiert werden hätte dieses Vorhaben in ca.110 Fällen gekonnt. In vielen Fällen hätte kein freier Hospizplatz gefunden werden können.

 

Nach alten Daten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin – DGP -aus dem Jahr 1994 seien in der Vergangenheit 5 Hospiz- bzw. Palliativbetten/100 000 Einwohner als Bedarf veranschlagt worden. Bereits in der entsprechenden Vorlage sei die Aktualität dieses Markers in Frage gestellt worden. „ Ob diese Bezugsgröße noch als ausreichend angesehen werden kann und angesichts des demografischen Wandels und der geänderten Lebensformen der Menschen noch passend ist, kann zumindest als fraglich angesehen werden.“ Mittlerweile liege hierzu ein aktueller „Faktenscheck Palliativversorgung“ vor. Herausgeber sei die Bertelsmann Stiftung (Pressemitteilung vom 02. November 2015). Der Autor sei Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Als Gutachter würden aufgeführt der Fachverband SAPV Hessen e. V., Prof. Dr. Winfried Hardinghaus als Präsident des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, der Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen Lippe e. V., die Barmer GEK, die Universität Marburg und Professor Dr. med. Nils Schneider von der Medizinischen Hochschule Hannover. Diese beriefen sich auf einen Bedarf nach neueren Schätzungen der EAPC (Europäische Gesellschaft für Palliativmedizin von 8 bis 10 Betten pro 100 000 Einwohner. Hospiz- und Palliativbetten sollten zu annähernd gleichen Teilen vorgehalten werden.

 

Die Verwaltung sei auf der Sitzung gebeten worden, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, Standortfrage sowie zur Finanzierung anzustellen und im Fachausschuss über die Ergebnisse zu berichten. Die Kreisverwaltung habe Überlegungen zu den genannten Fragen am 11.06.2015 in einer Fachausschusssitzung vorgestellt.

 

Diese seien gemeinsam mit relevanten Vertretern der Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis zwischenzeitlich angestellt worden. An den Gesprächen hätten sich in der Hauptsache der Hospizverein Cloppenburg - auch als Repräsentant der Hospizstiftung Cloppenburg -, Vertreter des Palliativstützpunktes Cloppenburg und der Palliativstation des Krankenhauses sowie die Geschäftsführung der Kleebaumstiftung und der 1. Kreisrat des Landkreises Cloppenburg/ Gesundheitsamt beteiligt.

 

Die Kleebaumstiftung sei zum Zeitpunkt der Sitzung gerade erst gegründet worden, habe aber noch nicht unter diesem Namen firmiert. Der Zweck dieser Stiftung sei, gemeinnützige Projekte im Landkreis Cloppenburg zu verwirklichen. In diesem Sinne habe sich die Stiftung bereit erklärt, eine Immobilie für den Betrieb eines Hospizes im Landkreis zu erbauen und diese nach Möglichkeit auch zu finanzieren. Mittlerweile habe die Kleebaumstiftung eine zweckgebundene Kaufoption auf das von ihr als geeignet angesehene Gelände an der Resthauser Straße erworben.

 

Die Überlegungen hätte vorgesehen, dass eine Betreibergesellschaft in Form einer gGmbH für den Betrieb des Hospizes gegründet werden sollte unter Beteiligung der Hospizstiftung Cloppenburg, des Palliativ Stützpunktes Cloppenburg (SAPV) und der Kleebaumstiftung. Eine Beteiligung des Landkreises sei von den Beteiligten allseits gewünscht. Insbesondere die Bauinvestoren sähen darin ein Signal, dass der Landkreis ein ernsthaftes Interesse daran habe, das Projekt vor Ort zu verwirklichen.

 

Der Kreissozialauschuss habe in seiner Diskussion des Vorhabens auf verschiedene “ noch nicht kalkulierbare Risiken und Unwägbarkeiten“ hingewiesen. „Eine umfassende Kostenprognose sei erforderlich.“ Er unterstütze jedoch die Fortführung der Planungen. Seiner Empfehlung folgend habe der Kreistag auf seiner Sitzung am 21.07.2015 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur Errichtung eines Hospizes fortzusetzen. Sie solle diesbezüglich veranlassen, dass eine konkrete Bauplanung mit Raumkonzept sowie Kalkulationen zu den Bau.- und Betriebskosten erstellt wird. Notwendige Kosten für externe Planer sollten vom Landkreis getragen werden.

 

Es liege inzwischen ein erster Architektenentwurf für einen Hospizbau mit 8 Plätzen vor. Die Kosten hierfür seien von der von der Kleebaumstiftung beauftragten Architektin mit 3.5 Mio. Euro beziffert worden. Die Aufstellungen seien vom Hochbauamt des Landkreises überprüft worden, das Einsparpotentiale sah, die veranschlagten Kosten im Wesentlichen aber als gerechtfertigt deklariert habe.

 

Hinsichtlich der Betreiberkosten sei eine Wirtschaftsplanung durch das Steuerberater- und Wirtschaftsprüferbüro Meyer & Kossen für verschiedene Auslastungsszenarien – 40% - 60% - 80%- und- 90% auf der Basis von 8 Plätzen erstellt worden. Des Weiteren fänden Beachtung die Angaben der Kleebaumstiftung zum Bau der Einrichtung und Vergleichszahlen anderer Einrichtungen der Palliativversorgung hinsichtlich des Bedarfssatzes und zu erwartender Sachkosten. Gesetzliche Vorschriften, wie die Mindestbesetzung, seien beachtet worden. Für die Personalkosten sei der Caritastarif zugrunde gelegt worden.

 

Die Personalkosten würden den größten Kostenfaktor an den betrieblichen Aufwendungen darstellen. Die Gesellschaft für Palliativmedizin empfehle hinsichtlich des Pflegepersonals einen Stellenschlüssel von 1:1 bis 1,2:1 Pflegekräften pro Bewohner. Dabei sei die Anwesenheit mindestens einer examinierten Pflegekraft über 24 Stunden vorgesehen. Das bedeute, dass unabhängig von der Platzzahl und Auslastung ständig 6 Vollkräfte in der Pflege vorgesehen sein müssten. In den Personalaufwand je Vollzeitkraft flössen durch die Permanentbesetzung außerdem Lohnzuschläge ein, die im Personalaufwand berücksichtigt werden müssten und deshalb zu hohen Durchschnittskosten führten. Eine Bezahlung nach Caritas Tarif sei für die Kostenkalkulation eingeplant worden.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben sei ein Eigenanteil von 5 % grundsätzlich zu veranschlagen. Die auszugleichenden finanziellen Defizite ergäben sich naturgemäß aber auch aus der jeweiligen Belegung. Aus den Erfahrungen anderer Hospize sei davon auszugehen, dass eine 80 % Auslastung erst in drei bis fünf Jahren erreicht werden könne und die aufgelaufenen Fehlbeträge i.d.R. nicht durch Gewinne späterer Jahre ausgeglichen werden könnten. Eine 100% Kostendeckung könne nach den Berechnungen jedoch auch nicht unter den Bedingungen einer 80% Belegung erreicht werden. Für den Fall einer 90 % Belegung ergäben sich rechnerisch bereits finanzielle Deckungsansätze. Daher sei ggfls. planerisch an eine größere Platzzahl von z. B. 10 – 12 Plätzen zu denken. Ggfls. seien auch andere Betreibermodelle ins Kalkül zu ziehen, die es eventuell erlaubten, Synergieeffekte mit anderen Angeboten zu nutzen.

 

In dem Finanzierungsmodell seien neben den aufgrund betrieblicher Leistungen zu erwartenden Erträgen zwar ein voraussichtliches jährliches Spendenaufkommen von 50 000 Euro und weitere Erträge, wie z.B. Personalkostenerstattungen und Erstattungen der Krankenkassen in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Jedoch sei nach den Erfahrungen des Steuerbüros mit einem höheren Spendenaufkommen zu rechnen, wenn die Einrichtung sich etabliert habe.

 

Somit sei es unter den genannten Voraussetzungen durchaus möglich, die Einrichtung auf Dauer, nach einer Anlaufphase von 3 bis 5 Jahren kostendeckend zu betreiben. Diese Möglichkeiten könnten sich aus alternativen Trägermodellen und Konzeptionen ergeben, die zur Zeit noch diskutiert würden und dem Sozialausschuss auf einer der kommenden Sitzungen vorgestellt werden sollten.

 

Nach den letzten Informationen soll inzwischen ein Versorgungsantrag bei den Krankenkassen von der Kleebaumstiftung gemeinsam mit einem Palliativmediziner aus Cloppenburg gestellt worden sein. Rechtsform und Gesellschaftsstruktur seien noch offen.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders sagte, dass die Baukosten 3,5 Mio. Euro betragen würden. Für wie viele Plätze sei das Hospiz dann ausgelegt?

Hierzu erwiderte Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer, dass die Baukosten für 8 Plätze seien. Mit einer Platzzahlensteigerung gehe auch eine Steigerung der Baukosten einher. Hierfür sei dann aber die Kleebaumstiftung zuständig; vom Landkreis werde nur ein Zuschuss erwartet. Dies müsse im Sozialausschuss beschlossen werden, so dass dann eine Information erfolge.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus fragte, wie es nun weitergehe. Erster Kreisrat Frische erklärte, dass zurzeit die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geprüft werde. Diese Prüfung soll bis zum Ende der Osterferien abgeschlossen sein, ebenso die Entscheidung hinsichtlich einer Betreibergesellschaft. Gebe es dann eine Zustimmung für das Projekt, könnte dies ggf. Ende 2017 starten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, wer das Defizit tragen werde, das voraussichtlich in den ersten 2-3 Jahren des Betriebes entstehen werde.

Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer sagte, dass derzeit noch nicht klar sei, ob überhaupt ein Defizit entstehe. Könne man Synergieeffekte mit anderen nutzen (z.B. Austausch mit dem Personal des Krankenhauses), so gebe es vielleicht kein Defizit. Die Ängste würden aber ernst genommen.

Kreistagsabgeordneter Poppe sagte, dass über den Zuschuss abgestimmt werden müsse. Er fragte, ob man nicht in anderen Hospizen erfragen könne, wie es dort abgelaufen sei. Hierzu sagte Erster Kreisrat Frische, dass nur wenige Hospize öffentlich gefördert werden seien. Eine Ausnahme habe es beispielsweise im Emsland gegeben. In der Regel finanzierten sich die Hospize durch Spenden. Hier sei aber der „Startschuss“ durch den Landkreis gefallen, so dass man in der Pflicht sei. Darüber müsse dann zu gegebener Zeit entschieden werden.