Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Kreisoberamtsrätin Deeben entsprechend der Vorlage V-PLA/10/018 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus erklärte im Namen der CDU, dass seine Fraktion sich dem Votum der Gemeinden anschließe und die Wirtschaftsförderung  zur Gewerbegebietserschließung weiterhin bei 25% belassen möchte. Diese Förderquote habe sich als angemessen erwiesen und biete den Kommunen Planungssicherheit im Gegensatz zu variierenden Förderquoten. Er stelle daher den Antrag, die bisherige Förderquote von 25 % beizubehalten. Eine absolute Gerechtigkeit für jede Kommune werde es bei keinem Modell  geben.

 

Kreistagsabgeordneter Freye betonte, die Entscheidung über die Wirtschaftsförderung werde im Kreistag und nicht von den Kommunen getroffen. Es sei nicht nach vollziehbar, warum der Kreistag nun nicht mehr eine Änderung der Förderung wolle, obwohl er Initiator der angestrebten Ausgleichsfunktion gewesen sei.

Er stellte den Antrag, zukünftig die Erschließung von Gewerbegebieten nach dem Modell der Folie 4 ( 2/3 Steuereinnahmekraft, 1/3 Arbeitslosenquote ) zu fördern.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann wies darauf hin, dass auch andere Modelle als die in der Vorlage vorgestellten Berechnungsvorschläge  denkbar seien, z. B.  nach Flächenverbrauch (Anzahl Arbeitsplätze im Verhältnis zur benötigen Fläche) oder aber nach sozialen Gesichtspunkten.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Götting, wies darauf hin, dass die Bedenken der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden nicht ausschlaggebend seien. Die Entscheidung werde im Kreistag getroffen. Ziel der Einführung einer Ausgleichsfunktion sei die Einsparung von Geldern gewesen. Dieses  werde durch die vorgeschlagenen Modelle nicht erreicht und die Abrechnung der Fördergelder werde  dadurch  komplizierter. Auch er spreche sich daher für eine Beibehaltung der jetzigen Förderung aus.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff bemängelte ebenfalls die nicht nachvollziehbare Entscheidung der Kommunen. Da der Landkreis unbestritten eine Ausgleichsfunktion wahrnehme, wäre eine Veränderung sinnvoll, wenn damit Gelder eingespart würden, die Gesamtsumme gedeckelt werde  und es eine gerechte Verteilung gebe. Es dürfe aber keine zusätzliche Richtlinie geben, die die Entscheidungsspielräume der Kommunen einenge in Bezug auf die Ansiedlung von Unternehmen. Er stellte den Antrag, die  Form der Wirtschaftsförderung beizubehalten, die Fördersumme dabei aber auf  jeweils 20 % zu senken.

 

Landrat Hans Eveslage führte aus, der Kreistag habe die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinien zu überarbeiten, damit die Ausgleichsfunktion des Landkreises besser zum Tragen komme. Dies sei erfolgt und den Kommunen vorgestellt worden. Die Hauptverwaltungsbeamten als Interessensvertreter der Kommunen seien dann zu dem Entschluss gekommen, dass es bei der bisherigen Förderung bleiben solle.

 

Kreistagsabgeordneter Niemann sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung der bisherigen Förderung aus.

 

Anschließend wurde über die einzelnen Anträge der Abgeordneten entschieden.

 

 

Der Antrag des Abgeordneten Friedhoff, die bisherige Wirtschaftsförderung beizubehalten, die Fördersumme dabei aber auf jeweils 20 % zu senken, wurde vom Ausschuss für Planung und Umwelt mit 13 Nein- Stimmen und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag des Abgeordneten Freye, die Wirtschaftsförderung zukünftig entsprechend der Folie 4 der Vorlage V-PLA/010/018 an die Steuereinnahmekraft (2/3) und die Arbeitslosenquote (1/3) in der jeweiligen Kommune zu binden, wurde vom Ausschuss für Planung und Umwelt mit 11-Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

 

Sodann  beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Nein- Stimme und 2 Enthaltungen auf Antrag des Abgeordneten Niehaus, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die bisherige Wirtschaftsförderung zur Gewerbegebietserschließung bei jeweils 25% für alle kreisangehörigen Kommunen  zu belassen.