Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, dass

der Landkreis Cloppenburg in Abänderung des Kreistagsbeschlusses vom 11.02.2010 den kreisangehörigen Städten/Gemeinden ab 01.01.2011 für jeden vorhandenen Krippenplatz lt. Betriebserlaubnis einen monatlichen Pauschalbetrag von 269,00 Euro für eine Halbtagsgruppe und 386,00 Euro für eine Ganztagsgruppe mit mehr als 10 Kindern unter der Voraussetzung des Einsatzes einer qualifizierten Drittkraft mit mindestens dem Stundenumfang der Regelöffnungszeit zahlt. Die Erhöhung entfällt bei Finanzierung der Drittkraft durch das Land. Die Regelung soll entsprechend in die neue Vereinbarung aufgenommen werden.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/011 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling begrüßte den Vorschlag, in Kinderkrippen den Einsatz von qualifizierten Drittkräften zu fördern. Sie erkundigte sich, was unter dem Begriff qualifiziert zu verstehen sei.

 

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass Erzieher, Sozialassistenten/Kinderpfleger oder Tagespflegepersonen als qualifizierte Drittkraft bezuschusst würden. Die Entscheidung, welche Qualifikation die Drittkraft im Einzelfall habe, obliege den Gemeinden.

 

Nach Auffassung von Kreistagsabgeordnetem Kressmann müsse eine qualifizierte Fachkraft auch eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung übernehmen können. Eine Tagespflegeperson erfülle diese Voraussetzung nicht.

 

Frau Espelage ergänzte, auch sie habe Bedenken, eine Tagespflegeperson als qualifizierte Fachkraft zu bezeichnen. Ebenso sei eine FSJlerin keine qualifizierte Fachkraft, könne jedoch die Arbeit in einer Gruppe begleiten.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage unterstützte ebenfalls die vorgeschlagene Regelung. Sie erwarte jedoch, dass die Qualifikation der Drittkraft festgeschrieben werde. So könne mit einem Klammerzusatz im Beschluss die erwartete Qualifikation wie Erzieherin, Sozialassistentin/Kinderpflegerin oder Tagespflegeperson präzisiert werden.

 

Erster Kreisrat Frische merkte an, eine derartiger Regelung könne im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen. So sei dann z. B. eine Sozialpädagogin nicht förderbar. Er werde allerdings den Wunsch des Ausschusses, ErzieherInnen bzw. SozialassistentInnen/KinderpflerInnen als qualifizierte Fachkraft zu fördern, an die Städte und Gemeinden weitergeben.

 

Sodann rief der Vorsitzende Hannöver zur Abstimmung auf.