Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: V-PLA/15/126
Der Ausschuss für
Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig bei einer Gegenstimme, dem
Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Der geplante
Netzausbau Conneforde - Merzen bewegt die Menschen in den betroffenen Städten
und Gemeinden unseres Landkreises Cloppenburg in besonderer Weise. Um in der
Diskussion um die geplanten Ausbaumaßnahmen auch fachlich bestehen zu können
und bestenfalls sogar einen abgestimmten eigenen Vorschlag aller betroffenen
Kommunen erarbeiten zu können, soll unter Federführung des Landkreis
Cloppenburg eine fachliche Begleitung und Moderation erfolgen. Der Landkreis
Cloppenburg bedient sich zur fachkundigen und strategischen Begleitung der Verfahren externer
Sachverständiger und beauftragt die nach Planungsstand erforderlichen
Sachverständigen (z.B. Fa. OECOS GmbH, Herr Prof. Dr. Runge) zur technischen
bzw. rechtlichen Beratung.
Zu Beginn des
Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter
Middendorf, die anwesenden Vertreter der TenneT, den Projektleiter Herrn Stark,
den Projektentwickler Offshore, Herrn Sprengmann, den Umweltplaner der TenneT, Herrn Buksdrücker, sowie Herrn
Wantia aus der Abteilung Kommunikation.
Weiterhin begrüßte
er die beiden Sachverständigen des Landkreises, Herrn Prof. Dr. Ing. Karsten
Runge sowie Herrn Prof. Dr. Ing. Christian Becker.
Landrat Johann
Wimberg wies im Folgenden darauf hin, dass der Netzausbau ein wichtiges Thema
sei, welches die Menschen in der Region bewege, was auch die Zahl der
anwesenden Bürgermeister und Zuschauer belege.
Der Landkreis habe
sich auf dieses Thema vorbereitet und hierzu zwei Sachverständige eingeladen,
um sachlich und fachlich zum Vortrag der TenneT Stellung nehmen zu können.
Herr Prof. Dr.
Ing. Runge habe nach einem Studium der Landschaftsentwicklung 1990 promoviert
und 1997 habilitiert. Seit 2005 sei er Geschäftsführer der OECOS GmbH in
Hamburg, einem Planungsbüro, welches sich überwiegend mit Umweltprüfungen
befasse. Er habe eine Arbeitsgruppe der Bundesnetzagentur sowie das SuedLink-
Landkreisbündnis in Planungsfragen beraten.
Herr Prof. Dr.
Ing. Christian Becker habe nach einem Studium der Elektrotechnik promoviert und
sei heute Leiter des Instituts für Elektrische Energietechnik an der TU Hamburg-
Harburg, dessen Schwerpunkt die Modellierung elektrischer Versorgungssysteme
sei.
Zu Beginn
erläuterte der Projektleiter Herr Stark das Vorhaben der TenneT.
Der
Netzentwicklungsplan (NEP) 2024 sehe eine Erhöhung der Übertragungskapazitäten
in dieser Region vor. Geplant sei die Maßnahme M 51a für die Strecke Conneforde
- Cloppenburg, eine ca. 60 km lange Strecke der TenneT, auf der zur
Netzverstärkung der Neubau in bestehender Trasse geplant sei. Die Maßnahme M
51b umfasse die ca. 55 km lange Strecke Cloppenburg - Merzen, wo der Neubau
einer Trasse durch die Betreiber TenneT und Amprion vorgesehen sei.
Der Netzausbau sei
begründet in dem Anstieg der Erzeugerleistung aus Erneuerbarer Energie im
Onshore-Bereich im gesamten norddeutschen Raum bis 2024 sowie in der Erhöhung
der Einspeisung aus Erneuerbarer Energie in Cloppenburg-Ost bis 2014.
Vorgesehen sei der Aufbau einer belastbaren Netzinfrastruktur für die erzeugte
Energie.
Zur Frage des
Konverterstandortes „Cloppenburg“ erläuterte er, dass auch für die Einspeisung
des Anstiegs aus Offshore-Energie durch Windkraftanlagen eine küstennahe
Anbindung gesucht werde. Das Netz müsse dauerhaft in der Lage sein, auch den
dort erzeugten Strom aufzunehmen, wobei natürlich auch die Kosten der Anbindung
eine Rolle spielen würden. Die nördlich von Cloppenburg liegenden Umspannwerke
verfügten nicht mehr über freie Anschlusskapazitäten. Der Standort Cloppenburg
als nördlichster Netzverknüpfungspunkt mit freien Kapazitäten erfülle alle
Voraussetzungen für Einspeisung der erzeugten Offshore- und Onshore- Energie.
Zum Stand des
Verfahrens erklärte er, dass im September die Antragskonferenz stattgefunden
habe. Im nächsten Jahr sei das Raumordnungsverfahren geplant. Vor Ort seien
bereits viele Gespräche mit Betroffenen geführt worden. Man sei hier auch
weiterhin gesprächsbereit.
Im Anschluss
erläuterte Herr Buksdrücker, dass der Planungsauftrag der TenneT beinhalte, für
die Trasse Conneforde - Merzen mögliche Trassenkorridore für die Vorplanung zu
entwickeln.
·
Für den Bereich Conneforde - Cloppenburg seien mögliche Trassenräume
entwickelt worden, um sogenannte Raumwiderstände zu erkennen. Ziel sei es, eine
Karte mit Schutzgebieten, raumordnerischen Strukturen und der vorhandenen
Infrastruktur zu erstellen. Die Gegebenheiten vor Ort würden in
Raumwiderstandsklassen eingeordnet, um das Konfliktpotential zu ermitteln. Man
wolle ein Raumbild erarbeiten, in dem die Konflikte vor Ort erkennbar seien.
Vorgabe sei dabei, möglichst nur wenig durch Raumwiderstände belastete Gebiete mit
der Trasse in Anspruch zu nehmen.
Bei den
untersuchten Trassenkorridoren handele sich um Grobkorridore mit einer Breite
von 5 Kilometern. Im Hinblick auf die Suche einer Vorzugstrasse würden diese
nach einer ersten Abschätzung auf einen Bereich von 1 Kilometer konkretisiert
und dann auf Bereiche mit geringen Raumwiderständen weiter eingeengt. Bei der
Planung der Trasse Conneforde - Cloppenburg sei erkennbar geworden, dass im
Bereich Oldenburg hohe Raumwiderstände vorhanden seien aufgrund des Vogelschutzgebietes
Hunteniederung und der vorhandenen Bebauung. Ebenso seien hohe Raumwiderstände
für die noch weiter östlich liegende Trasse erkannt worden. Daher seien diese
beiden Trassen aus der Korridorfindung ausgeschieden worden. Es seien vielmehr
neue Trassenkorridore im Westen entwickelt worden. Für die Strecke Conneforde –
Cloppenburg seien die drei Korridorvorschläge A, B und C erarbeitet worden, die
näher untersucht würden.
·
Für den Bereich Cloppenburg - Merzen sei ebenfalls eine großräumige
Raumwiderstandsanalyse erstellt worden. Hier gebe es eine 110 kV-Leitung, die
nicht ausreichend sei. Es seien mehrere Korridortrassen mit Haupt- und
Untervarianten untersucht worden. Dabei sei die Ostvariante ausgeschieden. Dies
habe TenneT auch in die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren so
eingebracht. Die Korridorverläufe könnten dem Anhang zur Antragskonferenz
entnommen werden und lägen auch den Gemeinden vor.
Herr Buksdrücker
wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Netzverstärkung erforderlich sei,
um bis zu drei Konverterstationen anzuschließen.
Zur
Standortfindung der Konverterstationen habe es ursprünglich 12 Suchräume
gegeben. Durch die Lage der vorhandenen 110 kV Leitungen sei eine Vorauswahl
getroffen worden, so dass nun noch 4 Suchräume in der engeren Auswahl seien:
1. Cloppenburg, weil
hier zusätzlich ein Umspannwerk vorhanden sei
2. Gebiet Flugplatz
Varrelbusch
3. Gebiet südlich
Molbergen
4. Gebiet bei
Cappeln.
Die Suchräume
hätten unterschiedliche Größen. Als realer Raum für eine Konverterstation sei
von 25 bis 30 Hektar auszugehen. Allein pro Konverter würden 5 Hektar benötigt.
Hinzu käme weiterer Bedarf z. B. für die Kühlanlagen.
Herr Sprengmann
von der TenneT führte aus, dass der den Planungen zugrunde liegende
Netzentwicklungsplan, der mit der Bundesnetzagentur abgestimmt sei, bisher eine
Konverterstation für Cloppenburg bestätigt habe. Die Bestätigung der beiden
übrigen Konverterstationen stehe noch aus. Sie würden im Rahmen der
Ausbauplanung nach wie vor aber für erforderlich gehalten.
Er erläuterte den
Aufbau einer Konverterstation und wies darauf hin, dass aufgrund der in den
Hallen entstehenden Abwärme Kühlanlagen notwendig seien, die gewisse
Lärmemissionen verursachen würden.
Zum Stand der
Erdverkabelung wies Herr Wantia in seinen Ausführungen daraufhin hin, dass
derzeit in Berlin an einem Gesetz für die Zulassung der Erdverkabelung ab 2016
gearbeitet werde. Dieses Gesetz sehe für die Trasse Conneforde – Merzen in
Teilen eine Erdverkabelung vor. Der Termin für die Beschlussfassung stehe
derzeit noch nicht fest. Die Planung der Trassen sei wegen dieser fehlenden
rechtlichen Regelung derzeit noch nicht beendet. Es bestehe die Absicht, die
dort die festgelegten Vorgaben für eine Erdverkabelung dann auch umzusetzen.
Auf Rückfrage aus
dem Plenum wurde weiterhin erklärt, dass die Trassenkorridore in einem
Raumordnungsverfahren festgelegt würden. Über die konkreten Leitungstrassen
würde in Planfeststellungsverfahren entschieden. Die Konverterstationen seien
bislang in Verfahren nach dem BImSchG beschieden worden. In Zukunft werde man
aber eher den Weg über ein Planfeststellungsverfahren gehen.
Herr Prof. Dr.
Runge dankte für den Vortrag, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die der
TenneT zur Beantwortung schriftlich vorgelegten Fragen mit dem Vortrag nicht
hinreichend beantwortet worden seien. Besonders fehle nach wie vor belastbares
Datenmaterial. Insbesondere genaue Zahlen für die Planrechtfertigung seien
nicht vorgelegt worden. Es werde dargestellt, dass sowohl für die Einspeisung
von Onshore- als auch für die Abführung von Offshore-Strom ein Leitungsausbau
erforderlich sei. Welche Strommengen (onshore und offshore) durch das zu
bauende bzw. zu verstärkende Leitungsnetz aber abzuleiten seien, sei bisher
nicht offen gelegt worden. Auch sei nicht klar kommuniziert worden, ob
vorhandene Leitungen durch die neue Trassierung entbehrlich würden und
zukünftig abgebaut würden. Unter dem Gesichtspunkt, dass der
Netzentwicklungsplan 2024 als Mittelwert nur eine Netzauslastung von 20 %
vorsehe, sei der laut TenneT so dringend erforderliche Netzausbau nicht
nachvollziehbar.
Auch die Frage,
warum die Lage der Konverterstationen nicht im Mittelpunkt der Planung stehe,
sei nicht geklärt. Es sei völlig unklar geblieben, warum die genannten 4
Flächen als Standort der Konverter in der engeren Auswahl stünden und warum
nicht südlich von Cloppenburg oder außerhalb des Landkreises auch nach
geeigneten Flächen gesucht worden sei. Da der Strom nach Süden abgeleitet
werden müsse, sei ein südlicher gelegenes Umspannwerk wesentlich sinnvoller. Es
dränge sich der Verdacht auf, dass diese sich aufdrängenden Möglichkeiten nicht
geprüft worden seien, weil es sich dort um das Gebiet des Netzbetreibers
Amprion handele. Der Netzentwicklungsplan lege hierzu nichts fest.
Dieser Kritik
schloss sich Prof. Dr. Becker an. Die Ausführungen seien nicht ausreichend. Es
sei unbedingt das kritische Limit, d.h. die Maximalleistung der bisher
vorhandenen Leitungen zu benennen. Um die Notwendigkeit von Leitungsverstärkung
und –neubau nachvollziehen zu können, brauche er entsprechendes Datenmaterial
Auch Kreisbaurat
Raue erklärte, für eine sachliche Beurteilung sei es zwingend erforderlich,
dass entsprechende Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt würden. Dazu
gehörten sowohl die Darlegung des technischen Hintergrundes für die Lage der
Konverterstationen als auch das Zahlenwerk für den Leitungsbau.
Die Vertreter der
TenneT erklärten, Freileitungen seien grundsätzlich nicht zu 100 % ausgelastet.
Es verblieben immer Reservekapazitäten, um Lastflüsse von abgeschalteten
Kraftwerken auffangen zu können. Die Maximalleistung könne so nicht benannt
werden.
Der Bedarf an
Stromtrassen werde nicht von der TenneT bestimmt, sondern ergebe sich aus dem
Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur und sei dort einzusehen. Es fehle
definitiv eine Nord-Süd-Verbindung für die Ableitung von Strom. Derzeit ende
die Leitung in Cloppenburg. Es sei eine Aufrüstung bis dort und eine
Verlängerung bis Merzen erforderlich, um die vorhandene Lücke zu schließen.
Die Frage des
Umspannwerkes in Cloppenburg sei auch bereits mit dem Amt für Landesentwicklung
diskutiert worden. Es sei nicht möglich, die gesamte Stromleistung an einem
Standort einzuspeisen. Um nicht noch mehr Leitungen bauen zu müssen, werde in
der Nähe zu vorhandenen Leitungen (110kV) nach geeigneten Standorten gesucht.
Grundsätzlich lägen Umspannwerke immer dort, wo günstige Netzverknüpfungspunkte
lägen und geringe Raumwiderstände zu erwarten seien. Im Übrigen wurde darauf
verwiesen, dass Standorte für Umspannwerke außerhalb der Raumordnungsverfahren
festgelegt würden.
Weiterhin wurde
seitens der TenneT ausgeführt, sie biete den Sachverständigen an, am Firmensitz
in Bayreuth die Unterlagen zu den Planungen einzusehen. Man sei immer gesprächsbereit
und werde prüfen, welche Unterlagen herausgegeben werden könnten. Dass es den
Betroffenen an Transparenz fehle, sei deutlich geworden. Hier werde die TenneT
nacharbeiten.
Hierauf
entgegneten Herr Prof. Dr. Runge und Herr Prof. Dr. Becker, dass die Vorlage
schriftlicher, prüffähiger und nachrechenbarer Unterlagen unabdingbar sei.
Herr Prof. Dr.
Runge wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im SuedLink- Verfahren der
Planungsfortschritt dauernd dokumentiert worden sei. Dies vermisse er in diesem
Verfahren.
Herr Prof. Dr.
Becker ergänzte, ihm läge ein Gutachten vor, wonach die Leitungen derzeit im
Jahresdurchschnitt nur zu 20 % ausgelastet seien. Der Netzausbau sei so nicht
nachvollziehbar. Im Übrigen könnten die vorzulegenden Unterlagen aufgrund der
kommenden Gesetzesänderung nicht mehr allein entscheidend sein, da die
bisherige Planung ausschließlich von Freileitungen ausgehe, es aber ab 2016
auch Erdverkabelungen geben werde und die Maßnahme 51 a und b im
Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG) dafür vorgesehen sei. Unter der möglichen
Vorgabe einer Erdverkabelung seien dann im Übrigen auch die Trasse bei
Oldenburg und die östliche Trasse in die Planung wieder aufzunehmen.
Außerdem fehle
bisher eine Aussage dazu, wie man mit dem geforderten Sollabstand zur
Wohnbebauung von 200 m umgehen wolle. Bei den vorgestellten Maßnahmen 51a und
51b werde es aufgrund der vorhandenen Streusiedlungen an vielen Stellen zu
Verletzungen dieses Sollabstandes kommen.
Hierauf entgegnete
die TenneT, dass das gesetzlich noch zu verankernde Pilotprojekt eine
Erdverkabelung nur in Teilen vorsehe, u. a. bei der Ostvariante. Auch bei der
Autobahnvariante sei an vielen Stellen eine Erdverkabelung notwendig. Hier
werde man zunächst auf die Stellungnahme des ArL warten.
Das
niedersächsische Ziel der Raumplanung, mit den Leitungen einen Siedlungsabstand
von 200 m einzuhalten, solle grundsätzlich erfüllt werden. Die Entscheidung
hierüber treffe das Amt für Landesentwicklung. Das Ministerium sehe derzeit
ausdrücklich überwiegend Freileitungen vor. Die Verkabelung von
Drehstromleitungen sei im Übrigen nicht so einfach.
Herr Prof. Dr.
Becker erklärte weiterhin, die derzeitige Planung gehe von Freianlagen bei den
Konverterstationen aus. An dem Standort Mecklar sei das Umspannwerk eine
gasisolierte Schaltanlage mit 380 kV. Es sei nicht ersichtlich, ob dieser
Anlagentyp für den Cloppenburger Bereich überhaupt geprüft worden sei, um Grund
und Boden zu schonen. Dieser Anlagentyp reduziere den Platzbedarf um 80 %.
Hierauf
entgegneten die Vertreter der TenneT, dass es einzelne dieser Anlagen gebe, z.
B. bei den Offshore-Anlagen im Meer, wo wenig Platz sei. Diese Anlagen seien
sehr kostspielig, es sei ein zulässiger technischer Standard, aber kein „Stand
der Technik“. Die Planung sehe grundsätzlich eine effiziente Bauweise vor.
Zur Offshore-
Anbindung forderte Prof. Dr. Runge weitere Informationen. Es sei nicht
ersichtlich, welche Bedeutung diese Anbindung für den Stromtrassenausbau in der
Region habe.
Die Vertreter der
TenneT betonten nochmals, dass die Nord-Süd- Anbindung fehle, um die
Offshore-Energie nach Süden zu transportieren. Da für die in der Region
erzeugte erneuerbare Energie das Netz dauerhaft nicht ausreiche, könne man bei
einem Netzausbau auch die Offshore-Energie mit berücksichtigen. Der notwendige
Bedarf ergebe sich aus dem Netzausbauplan, der laufend fortgeschrieben werde.
Herr Prof. Dr.
Becker wies erneut darauf hin, dass hierzu belastbares Datenmaterial fehle.
Abschließend
fasste Herr Prof. Dr. Runge zusammen, dass er enttäuscht sei über die nicht
ausreichenden Informationen der TenneT. Das Raumordnungsverfahren laufe und die
Planungsstände müssten nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Landkreis
Cloppenburg stehe stellvertretend für viele Landkreise, die die Energiewende
schultern müssten. Die Betroffenheit des Landkreises Cloppenburg sei
überproportional groß hinsichtlich der Trassen und des Raumbedarfs für das
geplante Umspannwerk. Hierfür sei das Verfahren nicht annähernd transparent und
nachvollziehbar dargestellt.
Die Vertreter der
TenneT betonten, dass für sie der Dialog wichtig sei und man bestrebt sei,
gemeinsam Lösungen zu finden. Sie stellten in Aussicht, sich mit den
Sachverständigen auszutauschen und weitere Informationen zur Verfügung zu
stellen. Der Bedarf der Leitung stehe aber fest, da er im Bundesbedarfsplan
festgeschrieben sei. Die Notwendigkeit der Leitung sei damit gegeben.
Der Vorsitzende,
Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für die Diskussion und bat um Fragen
seitens der Abgeordneten.
Kreistagsabgeordneter
Vorwerk bat um Information, ob bei einer Erdverkabelung von
Drehstromhöchstspannungsleitungen Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft
z.B. durch eine Erderwärmung zu erwarten seien.
Ein Vertreter der
TenneT erläuterte hierzu, dass über der Erdverkabelung grundsätzlich die landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich
sei. Es dürften keine tief wurzelnden Bäume gesetzt werden. Mit einer gewissen
Erderwärmung in diesen Bereichen sei ebenfalls zu rechnen. Die
Leitungsüberdeckung betrage ca. 1,30 m. Die Strahlung sei etwas höher als bei
Freileitungen, halte sich aber im gesetzlichen Rahmen.
Kreistagsabgeordneter
Dobelmann erklärte, die in der Region erzeugte erneuerbare Energie müsse auch
abgeleitet werden, so dass der Trassenbau notwendig sei. Nach den Darstellungen
der TenneT mache der Standort Cloppenburg durchaus Sinn. Man solle hier keine
Verhinderungstaktik betreiben. Er spreche sich für die Planung aus.
Landrat Johann
Wimberg erklärte, es gehe darum, die Beeinträchtigungen, die mit der
Trassenführung verbunden seien, möglichst gering zu halten. Dabei müsse es
erlaubt sein, zu hinterfragen, ob seitens der TenneT ausschließlich
Wirtschaftlichkeitsgründe beachtet würden oder auch die Fragen und Sorgen der
Bürger vor Ort eine Rolle spielen würden. Der Landkreis sehe sich hier als
Anwalt der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden im Verfahren und habe sich
daher auch die fachliche Unterstützung durch die Herren Prof. Dr. Runge und Herrn
Prof. Dr. Becker geholt.
Ein Vertreter der
TenneT erklärte hierzu, der bestmögliche Verlauf der Trasse sei der günstigste
Verlauf mit der größtmöglichen Akzeptanz. Man sei nicht angetreten, um eine
Leitung am Reißbrett zu planen. Die Belange der Menschen vor Ort sollten
gewürdigt werden.
Zur Frage des
Abgeordneten Loots, ob Leitungen überlastet werden könnten, führte ein
Vertreter der TenneT aus, dass dies möglich sei. Die Energiewende hin zur
erneuerbaren Energie sei politisch gewollt und zur Umsetzung gebe es
verschiedene Szenarien, die von unterschiedlichem Energiebedarf ausgingen. Die
Leitungen würden entsprechend konzipiert. Die Planungen würden grundsätzlich
einen Betrieb ohne Überlastungen vorsehen.
Anschließend
stellte Kreistagsabgeordneter Hackstedt den Antrag zur Geschäftsordnung, die
Sitzung gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer f der Geschäftsordnung zu unterbrechen, um
den anwesenden Bürgermeistern und Einwohnern Gelegenheit zu geben, ebenfalls
Fragen an die Vertreter der TenneT zu stellen.
Der Antrag wurde
vom Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig angenommen und die Sitzung
sodann unterbrochen.
Bürgermeister
Fischer, Gemeinde Emstek, schloss sich der Forderung nach konkretem
Zahlenmaterial an. Auch Emstek sei im Bereich Hoheging, Kellerhöhe und
Bürgermoor schon gegenwärtig durch die vorhandenen Hochspannungsfreileitungen
betroffen. Hier müsse es Abhilfe geben.
Die technische
Lösung, ein gasisoliertes Umspannwerk zu errichten, solle geprüft werden, um
den Flächenverbrauch zu minimieren.
Ein Vertreter der
TenneT wies darauf hin, dass eine der angesprochenen Leitungen (110kV) in
Kellerhöhe zum Netzbetreiber Avacon gehöre, mit dem bei einer Bündelung oder
Verlegung der Leitung entsprechende Gespräche zu führen wären. Die technische
Möglichkeit, gasisolierte Umspannwerke zu bauen, bestehe grundsätzlich. Der
Kostenunterschied zu normalen Umspannwerken könne heute nicht beziffert werden.
Die Zahlen würden zeitnah nachgeliefert werden.
Prof. Dr. Runge
erklärte hierzu, nach einem veröffentlichtem Gutachten aus 2014 seien die
Kosten für ein gasisoliertes Umspannwerk doppelt so hoch wie für ein normales
Umspannwerk.
Bürgermeister
Block, Gemeinde Bösel, forderte, die noch ausstehenden Fragen an den
Netzbetreiber TenneT schriftlich zu formulieren, um befriedigende Antworten zu
erhalten.
Die ursprünglich
untersuchte Osttrasse müsse wieder in die Planung mit einbezogen werden.
Kreisbaurat Raue
wies darauf hin, dass die Beplanung der Osttrasse nach den vorausgegangenen
Aussagen von TenneT wohl nur wieder aufgenommen würde, wenn das Amt für
regionale Landesentwicklung dies fordern werde. Er gehe nicht davon aus, dass
der Netzbetreiber TenneT dies ohne eine entsprechende Aufforderung machen
werde. (Anmerkung der Verwaltung: Inzwischen wurde die TenneT durch das Amt für
Landesentwicklung aufgefordert, auch die beiden östlichen Trassen weiterhin zu
betrachten.)
Ein Vertreter der
TenneT erklärte, man sei hier noch in der Diskussion mit dem ArL.
Bürgermeister
Kramer, Gemeinde Lastrup, forderte einen offenen Dialog mit den Bürgern. Die
Rückmeldung derer, die in den Infobüros der Netzbetreiber vorgesprochen hätten,
sei sehr ernüchternd. Man habe keine klaren Antworten erhalten. Er habe den
Eindruck, man wolle hier schnell ein Verfahren abwickeln, um die teure Erdverkabelung
zu umgehen.
Bürgermeister
Brinkmann, Gemeinde Cappeln, kritisierte die unausgereifte Planung. Im Bereich
Nutteln sei ein Umspannwerk in dem Bereich geplant, in dem es eine
Sauergasleitung gebe. Dies sei aus Sicht des dortigen Leitungsbetreibers Exxon
völlig unakzeptabel. Die TenneT sei über diese Leitung gar nicht informiert. Im
Übrigen sei die „Gummibandplanung“ der TenneT mit dem alleinigen Schwerpunkt,
wo ein geeigneter Standort für ein Umspannwerk sei, nicht hinnehmbar.
Hierzu erklärten
die Vertreter der TenneT, dass es nicht im Interesse des Netzbetreibers liege,
derartige gewichtige Gesichtspunkte nicht zu berücksichtigen. Man sei stets
daran interessiert, die vorhandenen, teilweise nicht aktuellen Datengrundlagen
zu aktualisieren. Die Anwesenden würden daher gebeten, wichtige Daten zum
Projekt beizutragen und die TenneT entsprechend zu informieren.
Bürgermeister
Anhuth, Gemeinde Barßel, forderte den Netzbetreiber ebenfalls zu mehr
Transparenz auf. Die Daten seien den Sachverständigen des Landkreises
vorzulegen.
Ein Vertreter der
Bürgerinitiative Bevern wies daraufhin, dass der Bundesbedarfsplan zwar die
Leitung bewillige, aber nicht den Standort Cloppenburg für das Umspannwerk.
Ebenso wenig sei die Verbindungsleitung zur Nordsee zu den Offshore-Anlagen
eingetragen. Die Konverterstationen könnten ebenso in Merzen gebaut werden.
Ein Vertreter der
TenneT erklärte hierzu, es sei richtig, dass die Offshore-Leitungen nicht
enthalten seien. Ob diese Anbindeleitungen dort aufgenommen würden, sei noch
unklar. Merzen sei als Standort für die Konverterstationen nicht ausgewählt
worden, weil man die bestmögliche Variante für die 380 kV Leitung wählen wolle.
Dabei spiele es auch eine Rolle, dass im Cloppenburger Umfeld bereits viel
Onshore-Energie über Windkraft und Biogas erzeugt werde. Man wolle hier
Synergien nutzen und eine Leitung für alles errichten.
Ein Vertreter der
Bürgerinitiative Falkenberg widersprach der Darstellung der TenneT, es gebe
keine Erfahrungen mit der Erdverkabelung. In den Niederlanden würden seit zwei
Jahren entsprechende Leitungen gebaut, so dass durchaus erste Erfahrungswerte
vorlägen. Auch er forderte aufgrund der Flächenknappheit in der Region
Cloppenburg die Verlegung der Konverterstationen nach Süden.
Hierauf entgegneten
die Vertreter der TenneT, dass zwei Jahre kein ausreichender Erfahrungszeitraum
sei. Es handele sich in den Niederlanden um ein Pilotprojekt.
Auf eine weitere
Rückfrage hin erklärten die Vertreter der TenneT, wenn die 380 kV Leitung
gebaut werde, werde die vorhandene 220 kV Leitung abgebaut, sofern sie in der
Verantwortung des Netzbetreibers TenneT liege. Für die Leitungen der Avacon
müsse man sich direkt an diesen Netzbetreiber wenden.
Im Folgenden wurde
die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt fortgesetzt.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt verwies auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Sitzung habe
gezeigt, dass die Betroffenheit im Kreis sehr unterschiedlich sei. Die
Kreisverwaltung solle daher beauftragt werden, geeignete Sachverständige für
das Verfahren vorzuschlagen und zu beauftragen. Er bat daher darum, über den
Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Antrag der CDU- Fraktion solle dabei
Bestandteil des Beschlusses werden.
Kreistagsabgeordneter
Hans Meyer wies darauf hin, dass die SPD- Fraktion sich dem Beschlussvorschlag
der CDU anschließe. Es sei sicher, dass es eine Trasse geben werde, aber man
solle sich verstärkt im Interesse der Bürger für eine größtmögliche
Erdverkabelung einsetzen. Wichtig sei, dass alle Trassenvarianten untersucht
würden, auch die Autobahnvariante.
Die Präsentation der TenneT ist der Niederschrift beigefügt.