Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig bei einer Gegenstimme, dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der geplante Netzausbau Conneforde - Merzen bewegt die Menschen in den betroffenen Städten und Gemeinden unseres Landkreises Cloppenburg in besonderer Weise. Um in der Diskussion um die geplanten Ausbaumaßnahmen auch fachlich bestehen zu können und bestenfalls sogar einen abgestimmten eigenen Vorschlag aller betroffenen Kommunen erarbeiten zu können, soll unter Federführung des Landkreis Cloppenburg eine fachliche Begleitung und Moderation erfolgen. Der Landkreis Cloppenburg bedient sich zur fachkundigen und strategischen Begleitung der Verfahren externer Sachverständiger und beauftragt die nach Planungsstand erforderlichen Sachverständigen (z.B. Fa. OECOS GmbH, Herr Prof. Dr. Runge) zur technischen bzw. rechtlichen Beratung.

 

 


Zu Beginn des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, die anwesenden Vertreter der TenneT, den Projektleiter Herrn Stark, den Projektentwickler Offshore, Herrn Sprengmann, den Umweltplaner der  TenneT, Herrn Buksdrücker, sowie Herrn Wantia aus der Abteilung Kommunikation.

Weiterhin begrüßte er die beiden Sachverständigen des Landkreises, Herrn Prof. Dr. Ing. Karsten Runge sowie Herrn Prof. Dr. Ing. Christian Becker.

 

Landrat Johann Wimberg wies im Folgenden darauf hin, dass der Netzausbau ein wichtiges Thema sei, welches die Menschen in der Region bewege, was auch die Zahl der anwesenden Bürgermeister und Zuschauer belege.

Der Landkreis habe sich auf dieses Thema vorbereitet und hierzu zwei Sachverständige eingeladen, um sachlich und fachlich zum Vortrag der TenneT Stellung nehmen zu können.

Herr Prof. Dr. Ing. Runge habe nach einem Studium der Landschaftsentwicklung 1990 promoviert und 1997 habilitiert. Seit 2005 sei er Geschäftsführer der OECOS GmbH in Hamburg, einem Planungsbüro, welches sich überwiegend mit Umweltprüfungen befasse. Er habe eine Arbeitsgruppe der Bundesnetzagentur sowie das SuedLink- Landkreisbündnis in Planungsfragen beraten. 

Herr Prof. Dr. Ing. Christian Becker habe nach einem Studium der Elektrotechnik promoviert und sei heute Leiter des Instituts für Elektrische Energietechnik an der TU Hamburg- Harburg, dessen Schwerpunkt die Modellierung elektrischer Versorgungssysteme sei.

 

Zu Beginn erläuterte der Projektleiter Herr Stark das Vorhaben der TenneT.

Der Netzentwicklungsplan (NEP) 2024 sehe eine Erhöhung der Übertragungskapazitäten in dieser Region vor. Geplant sei die Maßnahme M 51a für die Strecke Conneforde - Cloppenburg, eine ca. 60 km lange Strecke der TenneT, auf der zur Netzverstärkung der Neubau in bestehender Trasse geplant sei. Die Maßnahme M 51b umfasse die ca. 55 km lange Strecke Cloppenburg - Merzen, wo der Neubau einer Trasse durch die Betreiber TenneT und Amprion vorgesehen sei.

Der Netzausbau sei begründet in dem Anstieg der Erzeugerleistung aus Erneuerbarer Energie im Onshore-Bereich im gesamten norddeutschen Raum bis 2024 sowie in der Erhöhung der Einspeisung aus Erneuerbarer Energie in Cloppenburg-Ost bis 2014. Vorgesehen sei der Aufbau einer belastbaren Netzinfrastruktur für die erzeugte Energie.

Zur Frage des Konverterstandortes „Cloppenburg“ erläuterte er, dass auch für die Einspeisung des Anstiegs aus Offshore-Energie durch Windkraftanlagen eine küstennahe Anbindung gesucht werde. Das Netz müsse dauerhaft in der Lage sein, auch den dort erzeugten Strom aufzunehmen, wobei natürlich auch die Kosten der Anbindung eine Rolle spielen würden. Die nördlich von Cloppenburg liegenden Umspannwerke verfügten nicht mehr über freie Anschlusskapazitäten. Der Standort Cloppenburg als nördlichster Netzverknüpfungspunkt mit freien Kapazitäten erfülle alle Voraussetzungen für Einspeisung der erzeugten Offshore- und Onshore- Energie.

 

Zum Stand des Verfahrens erklärte er, dass im September die Antragskonferenz stattgefunden habe. Im nächsten Jahr sei das Raumordnungsverfahren geplant. Vor Ort seien bereits viele Gespräche mit Betroffenen geführt worden. Man sei hier auch weiterhin gesprächsbereit.

 

Im Anschluss erläuterte Herr Buksdrücker, dass der Planungsauftrag der TenneT beinhalte, für die Trasse Conneforde - Merzen mögliche Trassenkorridore für die Vorplanung zu entwickeln.

·        Für den Bereich Conneforde - Cloppenburg seien mögliche Trassenräume entwickelt worden, um sogenannte Raumwiderstände zu erkennen. Ziel sei es, eine Karte mit Schutzgebieten, raumordnerischen Strukturen und der vorhandenen Infrastruktur zu erstellen. Die Gegebenheiten vor Ort würden in Raumwiderstandsklassen eingeordnet, um das Konfliktpotential zu ermitteln. Man wolle ein Raumbild erarbeiten, in dem die Konflikte vor Ort erkennbar seien. Vorgabe sei dabei, möglichst nur wenig durch Raumwiderstände belastete Gebiete mit der Trasse in Anspruch zu nehmen.

Bei den untersuchten Trassenkorridoren handele sich um Grobkorridore mit einer Breite von 5 Kilometern. Im Hinblick auf die Suche einer Vorzugstrasse würden diese nach einer ersten Abschätzung auf einen Bereich von 1 Kilometer konkretisiert und dann auf Bereiche mit geringen Raumwiderständen weiter eingeengt. Bei der Planung der Trasse Conneforde - Cloppenburg sei erkennbar geworden, dass im Bereich Oldenburg hohe Raumwiderstände vorhanden seien aufgrund des Vogelschutzgebietes Hunteniederung und der vorhandenen Bebauung. Ebenso seien hohe Raumwiderstände für die noch weiter östlich liegende Trasse erkannt worden. Daher seien diese beiden Trassen aus der Korridorfindung ausgeschieden worden. Es seien vielmehr neue Trassenkorridore im Westen entwickelt worden. Für die Strecke Conneforde – Cloppenburg seien die drei Korridorvorschläge A, B und C erarbeitet worden, die näher untersucht würden.

 

·        Für den Bereich Cloppenburg - Merzen sei ebenfalls eine großräumige Raumwiderstandsanalyse erstellt worden. Hier gebe es eine 110 kV-Leitung, die nicht ausreichend sei. Es seien mehrere Korridortrassen mit Haupt- und Untervarianten untersucht worden. Dabei sei die Ostvariante ausgeschieden. Dies habe TenneT auch in die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren so eingebracht. Die Korridorverläufe könnten dem Anhang zur Antragskonferenz entnommen werden und lägen auch den Gemeinden vor.

 

Herr Buksdrücker wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Netzverstärkung erforderlich sei, um bis zu drei Konverterstationen anzuschließen.

Zur Standortfindung der Konverterstationen habe es ursprünglich 12 Suchräume gegeben. Durch die Lage der vorhandenen 110 kV Leitungen sei eine Vorauswahl getroffen worden, so dass nun noch 4 Suchräume in der engeren Auswahl seien:

1.    Cloppenburg, weil hier zusätzlich ein Umspannwerk vorhanden sei

2.    Gebiet Flugplatz Varrelbusch

3.    Gebiet südlich Molbergen

4.    Gebiet bei Cappeln.

Die Suchräume hätten unterschiedliche Größen. Als realer Raum für eine Konverterstation sei von 25 bis 30 Hektar auszugehen. Allein pro Konverter würden 5 Hektar benötigt. Hinzu käme weiterer Bedarf z. B. für die Kühlanlagen.

 

Herr Sprengmann von der TenneT führte aus, dass der den Planungen zugrunde liegende Netzentwicklungsplan, der mit der Bundesnetzagentur abgestimmt sei, bisher eine Konverterstation für Cloppenburg bestätigt habe. Die Bestätigung der beiden übrigen Konverterstationen stehe noch aus. Sie würden im Rahmen der Ausbauplanung nach wie vor aber für erforderlich gehalten.

Er erläuterte den Aufbau einer Konverterstation und wies darauf hin, dass aufgrund der in den Hallen entstehenden Abwärme Kühlanlagen notwendig seien, die gewisse Lärmemissionen verursachen würden.

 

Zum Stand der Erdverkabelung wies Herr Wantia in seinen Ausführungen daraufhin hin, dass derzeit in Berlin an einem Gesetz für die Zulassung der Erdverkabelung ab 2016 gearbeitet werde. Dieses Gesetz sehe für die Trasse Conneforde – Merzen in Teilen eine Erdverkabelung vor. Der Termin für die Beschlussfassung stehe derzeit noch nicht fest. Die Planung der Trassen sei wegen dieser fehlenden rechtlichen Regelung derzeit noch nicht beendet. Es bestehe die Absicht, die dort die festgelegten Vorgaben für eine Erdverkabelung dann auch umzusetzen.

 

Auf Rückfrage aus dem Plenum wurde weiterhin erklärt, dass die Trassenkorridore in einem Raumordnungsverfahren festgelegt würden. Über die konkreten Leitungstrassen würde in Planfeststellungsverfahren entschieden. Die Konverterstationen seien bislang in Verfahren nach dem BImSchG beschieden worden. In Zukunft werde man aber eher den Weg über ein Planfeststellungsverfahren gehen.

 

 

Herr Prof. Dr. Runge dankte für den Vortrag, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die der TenneT zur Beantwortung schriftlich vorgelegten Fragen mit dem Vortrag nicht hinreichend beantwortet worden seien. Besonders fehle nach wie vor belastbares Datenmaterial. Insbesondere genaue Zahlen für die Planrechtfertigung seien nicht vorgelegt worden. Es werde dargestellt, dass sowohl für die Einspeisung von Onshore- als auch für die Abführung von Offshore-Strom ein Leitungsausbau erforderlich sei. Welche Strommengen (onshore und offshore) durch das zu bauende bzw. zu verstärkende Leitungsnetz aber abzuleiten seien, sei bisher nicht offen gelegt worden. Auch sei nicht klar kommuniziert worden, ob vorhandene Leitungen durch die neue Trassierung entbehrlich würden und zukünftig abgebaut würden. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Netzentwicklungsplan 2024 als Mittelwert nur eine Netzauslastung von 20 % vorsehe, sei der laut TenneT so dringend erforderliche Netzausbau nicht nachvollziehbar.

Auch die Frage, warum die Lage der Konverterstationen nicht im Mittelpunkt der Planung stehe, sei nicht geklärt. Es sei völlig unklar geblieben, warum die genannten 4 Flächen als Standort der Konverter in der engeren Auswahl stünden und warum nicht südlich von Cloppenburg oder außerhalb des Landkreises auch nach geeigneten Flächen gesucht worden sei. Da der Strom nach Süden abgeleitet werden müsse, sei ein südlicher gelegenes Umspannwerk wesentlich sinnvoller. Es dränge sich der Verdacht auf, dass diese sich aufdrängenden Möglichkeiten nicht geprüft worden seien, weil es sich dort um das Gebiet des Netzbetreibers Amprion handele. Der Netzentwicklungsplan lege hierzu nichts fest.

 

Dieser Kritik schloss sich Prof. Dr. Becker an. Die Ausführungen seien nicht ausreichend. Es sei unbedingt das kritische Limit, d.h. die Maximalleistung der bisher vorhandenen Leitungen zu benennen. Um die Notwendigkeit von Leitungsverstärkung und –neubau nachvollziehen zu können, brauche er entsprechendes Datenmaterial

 

Auch Kreisbaurat Raue erklärte, für eine sachliche Beurteilung sei es zwingend erforderlich, dass entsprechende Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt würden. Dazu gehörten sowohl die Darlegung des technischen Hintergrundes für die Lage der Konverterstationen als auch das Zahlenwerk für den Leitungsbau.

 

Die Vertreter der TenneT erklärten, Freileitungen seien grundsätzlich nicht zu 100 % ausgelastet. Es verblieben immer Reservekapazitäten, um Lastflüsse von abgeschalteten Kraftwerken auffangen zu können. Die Maximalleistung könne so nicht benannt werden.

Der Bedarf an Stromtrassen werde nicht von der TenneT bestimmt, sondern ergebe sich aus dem Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur und sei dort einzusehen. Es fehle definitiv eine Nord-Süd-Verbindung für die Ableitung von Strom. Derzeit ende die Leitung in Cloppenburg. Es sei eine Aufrüstung bis dort und eine Verlängerung bis Merzen erforderlich, um die vorhandene Lücke zu schließen.

Die Frage des Umspannwerkes in Cloppenburg sei auch bereits mit dem Amt für Landesentwicklung diskutiert worden. Es sei nicht möglich, die gesamte Stromleistung an einem Standort einzuspeisen. Um nicht noch mehr Leitungen bauen zu müssen, werde in der Nähe zu vorhandenen Leitungen (110kV) nach geeigneten Standorten gesucht. Grundsätzlich lägen Umspannwerke immer dort, wo günstige Netzverknüpfungspunkte lägen und geringe Raumwiderstände zu erwarten seien. Im Übrigen wurde darauf verwiesen, dass Standorte für Umspannwerke außerhalb der Raumordnungsverfahren festgelegt würden.

Weiterhin wurde seitens der TenneT ausgeführt, sie biete den Sachverständigen an, am Firmensitz in Bayreuth die Unterlagen zu den Planungen einzusehen. Man sei immer gesprächsbereit und werde prüfen, welche Unterlagen herausgegeben werden könnten. Dass es den Betroffenen an Transparenz fehle, sei deutlich geworden. Hier werde die TenneT nacharbeiten.

 

Hierauf entgegneten Herr Prof. Dr. Runge und Herr Prof. Dr. Becker, dass die Vorlage schriftlicher, prüffähiger und nachrechenbarer Unterlagen unabdingbar sei.

Herr Prof. Dr. Runge wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im SuedLink- Verfahren der Planungsfortschritt dauernd dokumentiert worden sei. Dies vermisse er in diesem Verfahren.

Herr Prof. Dr. Becker ergänzte, ihm läge ein Gutachten vor, wonach die Leitungen derzeit im Jahresdurchschnitt nur zu 20 % ausgelastet seien. Der Netzausbau sei so nicht nachvollziehbar. Im Übrigen könnten die vorzulegenden Unterlagen aufgrund der kommenden Gesetzesänderung nicht mehr allein entscheidend sein, da die bisherige Planung ausschließlich von Freileitungen ausgehe, es aber ab 2016 auch Erdverkabelungen geben werde und die Maßnahme 51 a und b im Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG) dafür vorgesehen sei. Unter der möglichen Vorgabe einer Erdverkabelung seien dann im Übrigen auch die Trasse bei Oldenburg und die östliche Trasse in die Planung wieder aufzunehmen.

Außerdem fehle bisher eine Aussage dazu, wie man mit dem geforderten Sollabstand zur Wohnbebauung von 200 m umgehen wolle. Bei den vorgestellten Maßnahmen 51a und 51b werde es aufgrund der vorhandenen Streusiedlungen an vielen Stellen zu Verletzungen dieses Sollabstandes kommen.

 

Hierauf entgegnete die TenneT, dass das gesetzlich noch zu verankernde Pilotprojekt eine Erdverkabelung nur in Teilen vorsehe, u. a. bei der Ostvariante. Auch bei der Autobahnvariante sei an vielen Stellen eine Erdverkabelung notwendig. Hier werde man zunächst auf die Stellungnahme des ArL warten.

Das niedersächsische Ziel der Raumplanung, mit den Leitungen einen Siedlungsabstand von 200 m einzuhalten, solle grundsätzlich erfüllt werden. Die Entscheidung hierüber treffe das Amt für Landesentwicklung. Das Ministerium sehe derzeit ausdrücklich überwiegend Freileitungen vor. Die Verkabelung von Drehstromleitungen sei im Übrigen nicht so einfach.

 

Herr Prof. Dr. Becker erklärte weiterhin, die derzeitige Planung gehe von Freianlagen bei den Konverterstationen aus. An dem Standort Mecklar sei das Umspannwerk eine gasisolierte Schaltanlage mit 380 kV. Es sei nicht ersichtlich, ob dieser Anlagentyp für den Cloppenburger Bereich überhaupt geprüft worden sei, um Grund und Boden zu schonen. Dieser Anlagentyp reduziere den Platzbedarf um 80 %.

 

Hierauf entgegneten die Vertreter der TenneT, dass es einzelne dieser Anlagen gebe, z. B. bei den Offshore-Anlagen im Meer, wo wenig Platz sei. Diese Anlagen seien sehr kostspielig, es sei ein zulässiger technischer Standard, aber kein „Stand der Technik“. Die Planung sehe grundsätzlich eine effiziente Bauweise vor.

 

Zur Offshore- Anbindung forderte Prof. Dr. Runge weitere Informationen. Es sei nicht ersichtlich, welche Bedeutung diese Anbindung für den Stromtrassenausbau in der Region habe.

 

Die Vertreter der TenneT betonten nochmals, dass die Nord-Süd- Anbindung fehle, um die Offshore-Energie nach Süden zu transportieren. Da für die in der Region erzeugte erneuerbare Energie das Netz dauerhaft nicht ausreiche, könne man bei einem Netzausbau auch die Offshore-Energie mit berücksichtigen. Der notwendige Bedarf ergebe sich aus dem Netzausbauplan, der laufend fortgeschrieben werde.

 

Herr Prof. Dr. Becker wies erneut darauf hin, dass hierzu belastbares Datenmaterial fehle.

 

Abschließend fasste Herr Prof. Dr. Runge zusammen, dass er enttäuscht sei über die nicht ausreichenden Informationen der TenneT. Das Raumordnungsverfahren laufe und die Planungsstände müssten nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Landkreis Cloppenburg stehe stellvertretend für viele Landkreise, die die Energiewende schultern müssten. Die Betroffenheit des Landkreises Cloppenburg sei überproportional groß hinsichtlich der Trassen und des Raumbedarfs für das geplante Umspannwerk. Hierfür sei das Verfahren nicht annähernd transparent und nachvollziehbar dargestellt.

 

Die Vertreter der TenneT betonten, dass für sie der Dialog wichtig sei und man bestrebt sei, gemeinsam Lösungen zu finden. Sie stellten in Aussicht, sich mit den Sachverständigen auszutauschen und weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf der Leitung stehe aber fest, da er im Bundesbedarfsplan festgeschrieben sei. Die Notwendigkeit der Leitung sei damit gegeben.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für die Diskussion und bat um Fragen seitens der Abgeordneten.

 

Kreistagsabgeordneter Vorwerk bat um Information, ob bei einer Erdverkabelung von Drehstromhöchstspannungsleitungen Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft z.B. durch eine Erderwärmung zu erwarten seien.

 

Ein Vertreter der TenneT erläuterte hierzu, dass über der Erdverkabelung grundsätzlich die  landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich sei. Es dürften keine tief wurzelnden Bäume gesetzt werden. Mit einer gewissen Erderwärmung in diesen Bereichen sei ebenfalls zu rechnen. Die Leitungsüberdeckung betrage ca. 1,30 m. Die Strahlung sei etwas höher als bei Freileitungen, halte sich aber im gesetzlichen Rahmen.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, die in der Region erzeugte erneuerbare Energie müsse auch abgeleitet werden, so dass der Trassenbau notwendig sei. Nach den Darstellungen der TenneT mache der Standort Cloppenburg durchaus Sinn. Man solle hier keine Verhinderungstaktik betreiben. Er spreche sich für die Planung aus.

 

Landrat Johann Wimberg erklärte, es gehe darum, die Beeinträchtigungen, die mit der Trassenführung verbunden seien, möglichst gering zu halten. Dabei müsse es erlaubt sein, zu hinterfragen, ob seitens der TenneT ausschließlich Wirtschaftlichkeitsgründe beachtet würden oder auch die Fragen und Sorgen der Bürger vor Ort eine Rolle spielen würden. Der Landkreis sehe sich hier als Anwalt der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden im Verfahren und habe sich daher auch die fachliche Unterstützung durch die Herren Prof. Dr. Runge und Herrn Prof. Dr. Becker geholt.

 

Ein Vertreter der TenneT erklärte hierzu, der bestmögliche Verlauf der Trasse sei der günstigste Verlauf mit der größtmöglichen Akzeptanz. Man sei nicht angetreten, um eine Leitung am Reißbrett zu planen. Die Belange der Menschen vor Ort sollten gewürdigt werden.

 

Zur Frage des Abgeordneten Loots, ob Leitungen überlastet werden könnten, führte ein Vertreter der TenneT aus, dass dies möglich sei. Die Energiewende hin zur erneuerbaren Energie sei politisch gewollt und zur Umsetzung gebe es verschiedene Szenarien, die von unterschiedlichem Energiebedarf ausgingen. Die Leitungen würden entsprechend konzipiert. Die Planungen würden grundsätzlich einen Betrieb ohne Überlastungen vorsehen.

 

 

Anschließend stellte Kreistagsabgeordneter Hackstedt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer f der Geschäftsordnung zu unterbrechen, um den anwesenden Bürgermeistern und Einwohnern Gelegenheit zu geben, ebenfalls Fragen an die Vertreter der TenneT zu stellen.

 

Der Antrag wurde vom Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig angenommen und die Sitzung sodann unterbrochen.

 

Bürgermeister Fischer, Gemeinde Emstek, schloss sich der Forderung nach konkretem Zahlenmaterial an. Auch Emstek sei im Bereich Hoheging, Kellerhöhe und Bürgermoor schon gegenwärtig durch die vorhandenen Hochspannungsfreileitungen betroffen. Hier müsse es Abhilfe geben.

Die technische Lösung, ein gasisoliertes Umspannwerk zu errichten, solle geprüft werden, um den Flächenverbrauch zu minimieren.

 

Ein Vertreter der TenneT wies darauf hin, dass eine der angesprochenen Leitungen (110kV) in Kellerhöhe zum Netzbetreiber Avacon gehöre, mit dem bei einer Bündelung oder Verlegung der Leitung entsprechende Gespräche zu führen wären. Die technische Möglichkeit, gasisolierte Umspannwerke zu bauen, bestehe grundsätzlich. Der Kostenunterschied zu normalen Umspannwerken könne heute nicht beziffert werden. Die Zahlen würden zeitnah nachgeliefert werden.

 

Prof. Dr. Runge erklärte hierzu, nach einem veröffentlichtem Gutachten aus 2014 seien die Kosten für ein gasisoliertes Umspannwerk doppelt so hoch wie für ein normales Umspannwerk.

 

Bürgermeister Block, Gemeinde Bösel, forderte, die noch ausstehenden Fragen an den Netzbetreiber TenneT schriftlich zu formulieren, um befriedigende Antworten zu erhalten.

Die ursprünglich untersuchte Osttrasse müsse wieder in die Planung mit einbezogen werden.

 

Kreisbaurat Raue wies darauf hin, dass die Beplanung der Osttrasse nach den vorausgegangenen Aussagen von TenneT wohl nur wieder aufgenommen würde, wenn das Amt für regionale Landesentwicklung dies fordern werde. Er gehe nicht davon aus, dass der Netzbetreiber TenneT dies ohne eine entsprechende Aufforderung machen werde. (Anmerkung der Verwaltung: Inzwischen wurde die TenneT durch das Amt für Landesentwicklung aufgefordert, auch die beiden östlichen Trassen weiterhin zu betrachten.)

 

Ein Vertreter der TenneT erklärte, man sei hier noch in der Diskussion mit dem ArL.

 

Bürgermeister Kramer, Gemeinde Lastrup, forderte einen offenen Dialog mit den Bürgern. Die Rückmeldung derer, die in den Infobüros der Netzbetreiber vorgesprochen hätten, sei sehr ernüchternd. Man habe keine klaren Antworten erhalten. Er habe den Eindruck, man wolle hier schnell ein Verfahren abwickeln, um die teure Erdverkabelung zu umgehen.

 

Bürgermeister Brinkmann, Gemeinde Cappeln, kritisierte die unausgereifte Planung. Im Bereich Nutteln sei ein Umspannwerk in dem Bereich geplant, in dem es eine Sauergasleitung gebe. Dies sei aus Sicht des dortigen Leitungsbetreibers Exxon völlig unakzeptabel. Die TenneT sei über diese Leitung gar nicht informiert. Im Übrigen sei die „Gummibandplanung“ der TenneT mit dem alleinigen Schwerpunkt, wo ein geeigneter Standort für ein Umspannwerk sei, nicht hinnehmbar.

 

Hierzu erklärten die Vertreter der TenneT, dass es nicht im Interesse des Netzbetreibers liege, derartige gewichtige Gesichtspunkte nicht zu berücksichtigen. Man sei stets daran interessiert, die vorhandenen, teilweise nicht aktuellen Datengrundlagen zu aktualisieren. Die Anwesenden würden daher gebeten, wichtige Daten zum Projekt beizutragen und die TenneT entsprechend zu informieren.

 

Bürgermeister Anhuth, Gemeinde Barßel, forderte den Netzbetreiber ebenfalls zu mehr Transparenz auf. Die Daten seien den Sachverständigen des Landkreises vorzulegen.

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative Bevern wies daraufhin, dass der Bundesbedarfsplan zwar die Leitung bewillige, aber nicht den Standort Cloppenburg für das Umspannwerk. Ebenso wenig sei die Verbindungsleitung zur Nordsee zu den Offshore-Anlagen eingetragen. Die Konverterstationen könnten ebenso in Merzen gebaut werden.

 

Ein Vertreter der TenneT erklärte hierzu, es sei richtig, dass die Offshore-Leitungen nicht enthalten seien. Ob diese Anbindeleitungen dort aufgenommen würden, sei noch unklar. Merzen sei als Standort für die Konverterstationen nicht ausgewählt worden, weil man die bestmögliche Variante für die 380 kV Leitung wählen wolle. Dabei spiele es auch eine Rolle, dass im Cloppenburger Umfeld bereits viel Onshore-Energie über Windkraft und Biogas erzeugt werde. Man wolle hier Synergien nutzen und eine Leitung für alles errichten.

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative Falkenberg widersprach der Darstellung der TenneT, es gebe keine Erfahrungen mit der Erdverkabelung. In den Niederlanden würden seit zwei Jahren entsprechende Leitungen gebaut, so dass durchaus erste Erfahrungswerte vorlägen. Auch er forderte aufgrund der Flächenknappheit in der Region Cloppenburg die Verlegung der Konverterstationen nach Süden.

 

Hierauf entgegneten die Vertreter der TenneT, dass zwei Jahre kein ausreichender Erfahrungszeitraum sei. Es handele sich in den Niederlanden um ein Pilotprojekt.

Auf eine weitere Rückfrage hin erklärten die Vertreter der TenneT, wenn die 380 kV Leitung gebaut werde, werde die vorhandene 220 kV Leitung abgebaut, sofern sie in der Verantwortung des Netzbetreibers TenneT liege. Für die Leitungen der Avacon müsse man sich direkt an diesen Netzbetreiber wenden.

 

 

Im Folgenden wurde die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt fortgesetzt.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt verwies auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Sitzung habe gezeigt, dass die Betroffenheit im Kreis sehr unterschiedlich sei. Die Kreisverwaltung solle daher beauftragt werden, geeignete Sachverständige für das Verfahren vorzuschlagen und zu beauftragen. Er bat daher darum, über den Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Antrag der CDU- Fraktion solle dabei Bestandteil des Beschlusses werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer wies darauf hin, dass die SPD- Fraktion sich dem Beschlussvorschlag der CDU anschließe. Es sei sicher, dass es eine Trasse geben werde, aber man solle sich verstärkt im Interesse der Bürger für eine größtmögliche Erdverkabelung einsetzen. Wichtig sei, dass alle Trassenvarianten untersucht würden, auch die Autobahnvariante.

 

Die Präsentation der TenneT ist der Niederschrift beigefügt.