Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
1. Unfallträchtige
Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung sollen – wie bisher – von der VUK
untersucht werden. Sollte die Auswertung der Verkehrsunfälle ergeben, dass zwar
die Kriterien der M Uko für eine Unfallhäufungsstelle nicht erreicht sind, bei
Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraumes allerdings erreicht würden, soll
die VUK geeignete bauliche Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches
vorschlagen.
2. Für
die von der Unfallkommission empfohlenen Maßnahmen werden die Kosten ermittelt.
3. Die
Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Knotenpunkt liegt,
muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor
Beginn der Maßnahme zugesichert werden.
Über die Höhe des jeweiligen Anteils der Standortgemeinde an den Gesamtkosten
(Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) soll in der HVB-Tagung ein Vorschlag
erarbeitet werden.
4.
In Abstimmung mit den jeweiligen Städten und
Gemeinden wird der Zeitpunkt der Realisierung vorgeschlagen. Der
Verkehrsausschuss beschließt die durchzuführenden Maßnahmen vorbehaltlich der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Verkehrsausschuss am 29.09.2015
Kreisausschuss am 06.10.2015
Kreistagsabgeordneter Schröer begründete den Antrag der CDU-Fraktion.
Kreistagsabgeordneter Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug die Beschlussempfehlung gemäß vorgenannter Vorlage vor.
Kreisrat Varnhorn stellte klar, dass der Alternativvorschlag zu Punkt 1. der Beschlussempfehlung in der Verkehrsausschusssitzung am 29.09.2015 sowie in der Kreisausschusssitzung am 06.10.2015 gestrichen worden sei.