Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

1.      Unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung sollen – wie bisher – von der VUK untersucht werden. Sollte die Auswertung der Verkehrsunfälle ergeben, dass zwar die Kriterien der M Uko für eine Unfallhäufungsstelle nicht erreicht sind, bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraumes allerdings erreicht würden, soll die VUK geeignete bauliche Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches vorschlagen.

2.      Für die von der Unfallkommission empfohlenen Maßnahmen werden die Kosten ermittelt.

3.      Die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Knotenpunkt liegt, muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme zugesichert werden.
Über die Höhe des jeweiligen Anteils der Standortgemeinde an den Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) soll in der HVB-Tagung ein Vorschlag erarbeitet werden.

4.      In Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden wird der Zeitpunkt der Realisierung vorgeschlagen. Der Verkehrsausschuss beschließt die durchzuführenden Maßnahmen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


Verkehrsausschuss am 29.09.2015

Kreisausschuss am 06.10.2015

 

Kreistagsabgeordneter Schröer begründete den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Kreistagsabgeordneter Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug die Beschlussempfehlung gemäß vorgenannter Vorlage vor.

 

Kreisrat Varnhorn stellte klar, dass der Alternativvorschlag zu Punkt 1. der Beschlussempfehlung in der Verkehrsausschusssitzung am 29.09.2015 sowie in der Kreisausschusssitzung am 06.10.2015 gestrichen worden sei.