Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der § 5 Abs. 1 der „Vereinbarung gemäß § 44 Abs. 2 SGB II über den Standort, die nähere Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Vechta und dem Landkreis Cloppenburg vom 22.12.2010“ erhält folgende Fassung:

 

„Zur Beratung der gemeinsamen Einrichtung hinsichtlich Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente wird nach § 18d Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein örtlicher Beirat gebildet.“

 

Die Änderung tritt unverzüglich nach Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.


Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/15/051 vor.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder führte weiter aus, dass seit der Gründung des Jobcenters (vorher ARGE) ein Beirat zur Unterstützung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit bestehe. Die Trägerversammlung des Jobcenters, dem der Landkreis als kommunaler Träger angehöre, habe seinerzeit diesen Beirat beschlossen und die ihm angehörenden Institutionen festgelegt.

 

Nach einer Gesetzesänderung in 2011 sei gem. § 18 d SGB II bei jedem Jobcenter ein örtlicher Berat zu bilden, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. In der neu gefassten Folgevereinbarung (2011) zur Gründungsvereinbarung (2005) sei dem Rechnung getragen worden. Danach sollen - so der § 5 - weiterhin die bestehenden Organisationen und Institutionen im Beirat vertreten sein. So laute der seinerzeitige Beschluss des Kreistages.

 

Für die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter habe die Trägerversammlung schon ab 2005 festgelegt, dass die Personen, die Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit sind, auch im Beirat des Jobcenters ihre Organisationen vertreten sollen. Es bestand die Erwartung, dass sich Synergieeffekten ergeben.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte, dass der DGB zu Recht Bedenken erhoben habe. Der DBG möchte seinen Vertreter unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in den Beirat des Jobcenters entsenden können. Die Trägerversammlung des Jobcenters schlage dazu vor, den § 5 wie in der Vorlage aufgeführt, zu ändern. Diese Änderung bedürfe der Beschlussfassung durch den Kreistag und seiner Gremien.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die näheren Regelungen zur Bildung und Aufgabenstellung des Beirats in § 18 d SGB II enthalten seien. Nach der gesetzlichen Vorgabe könnten je nach Region unterschiedliche Institutionen im Beirat vertreten sein, da es verschiedene Akteure am jeweiligen Arbeitsmarkt gebe.

 

Vorsitzender Möller stellte den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.