1. Nitratbelastung in einer Grundwassermessstelle in Bethen

Kreisbaurat Raue informierte die Anwesenden darüber, dass der Niedersächsische Umweltminister mit Schreiben vom 17. August 2015 dem Landkreis Cloppenburg mitgeteilt habe, dass im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Grundwassermessstelle Bethen 2/6 I als auffällige Messstelle mit über 50 mg/l Nitrat und einem „signifikant steigenden Trend“ identifiziert worden sei. Der Umweltminister bitte den Landkreis Cloppenburg als untere Wasserbehörde um Aufklärung der Ursachen für die hohe Nitratbelastung im oberflächennahen Grundwasser. Nach Auskunft des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seien entsprechende Prüfaufträge an 24 Landkreise in Niedersachsen ergangen, wobei die einzelnen Kreise mit 1 bis 3 Messstellen betroffen seien.

Um die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können, seien beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Betreiber der Messstelle zunächst die Ausbaudaten des Brunnens Bethen 2/6 I, die Untersuchungsparameter der Messstelle und die einzelnen Messergebnisse sowie die Grundwasserstände der Messstelle angefordert worden. 
Sobald diese Daten vorlägen, werde anhand der Grundwasserfließrichtung und der Standortbedingungen (Durchlässigkeit der Böden) abgeschätzt, welche Flächen Einfluss auf die Messstelle haben könnten. Die so ermittelten Flächen würden dann in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer als zuständiger Düngebehörde einer düngerechtlichen Prüfung unterzogen. 
Da die betreffende Messstelle jedoch in weiten Teilen von Wald umgeben sei, müssten gleichzeitig auch andere Ursachen in Betracht gezogen werden. Zu klären sei insbesondere, ob die in geringer Entfernung zu der Messstelle vorhandenen Stallanlagen für die hohen Nitratwerte ursächlich sein könnten. In diesem Zusammenhang sei vor allem die Dichtigkeit der Güllelager zu prüfen.
Über das Ergebnis der Prüfung sei dem Niedersächsischen Umweltministerium bis zum Jahresende zu berichten. 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

  1. Planung einer 380kV-Höchstspannungsleitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen

 

Baudirektor Viets verwies darauf, dass diese Mitteilung an die Informationen in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 25.06.2015 anknüpfe.

Wie in der Sitzung angekündigt habe am 15. September 2015 die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Drehstromleitung für den Abschnitt Conneforde- Merzen beim Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg stattgefunden.

In dieser Antragskonferenz hätten die Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen und Bedenken hinsichtlich der für das Raumordnungsverfahren vorzulegenden Unterlagen vorbringen können.

Projektträger für das Vorhaben seien die Unternehmen TENNET von Conneforde bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Osnabrück und amprion für den Abschnitt danach bis nach Merzen. Beide Unternehmen hätten in der Veranstaltung ihre Planungen vorgestellt.

Im folgenden erläuterte Baudirektor Viets die verschiedenen Trassenvarianten.

Die Folien hierzu sind dem Protokoll beigefügt.

Für den Bereich Conneforde- Cloppenburg gebe es 5 untersuchte Grobtrassenräume. In den vorgelegten Unterlagen sei bei der Untersuchung der Grobkorridore der Trassenalternativen von Freileitungen ausgegangen worden. Aufgrund eines Bundeskabinettsbeschlusses solle nun eine streckenweise Erdverkabelung möglich werden. Hier ergäben sich nach Ansicht der Kreisverwaltung für die Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren weitreichende Konsequenzen, die bisher nicht berücksichtigt worden seien. Das Unternehmen TENNET habe in der Veranstaltung signalisiert, dass die beiden Ostvarianten wegen der Nähe zur Oldenburger Wohnbebauung und zum EU-Vogelschutzgebiet in den Bornhorster Huntewiesen nicht weiter untersucht werden sollten. Hiergegen habe der Landkreis Cloppenburg Bedenken geäußert. Wenn eine Erdverkabelung möglich werde, seien alle 5 bisher betrachteten Grobkorridore für den Abschnitt Conneforde- Cloppenburg im Detail weiter zu untersuchen. Die vom Vorhabenträger vorgesehene Reduzierung der Untersuchung auf den Bestandskorridor (gegenwärtig 220kV Trasse) und 2 westlich durch den Landkreis Cloppenburg verlaufende Grobkorridore sei nicht hinreichend. Insbesondere vor den Hintergrund einer wahrscheinlich werdenden streckenweisen Erdverkabelung seien auch die zwei östlich von Oldenburg verlaufenden Grobkorridore näher zu untersuchen.

Gleiches gelte auch für den an der A1 verlaufenden Grobkorridor des Abschnitts Cloppenburg- Merzen. Auch hier beabsichtige der Vorhabenträger, von den 4 möglichen Trassen die Ostvariante zu streichen.

Weiterhin führte Baudirektor Viets aus, dass für die am Netzverknüpfungspunkt im Raum Cloppenburg vorgesehenen drei Konverterstationen zur Einspeisung von Offshore- Strom detaillierte technische Begründungen vorzulegen seien. Ein Verweis auf eine entsprechende Festlegung im Bundesbedarfsplangesetz bzw. Netzentwicklungsplan reiche nicht aus. Bisher habe die TENNET in Gesprächen darauf verwiesen, dass die Einspeisung in einem bestimmten Raum erfolgen müsse. Jetzt habe sie 12 mögliche Standorte weiter konkretisiert. Diese seien in der beigefügten Karte dargestellt. Sollte dem Landkreis Cloppenburg keine technische Notwendigkeit für eine Lage im Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg nachgewiesen werden können, seien die Konverterstationen aufgrund der Flächenknappheit im Kreis nach außerhalb zu verlegen.

Abschließend wies Baudirektor Viets darauf hin, dass bis zum 29.09.2015 eine schriftliche  Stellungnahme zum Umfang der aus Sicht des Landkreises erforderlichen Unterlagen abgegeben werden könne. Hiervon solle Gebrauch gemacht werden, um die o. a. Anregungen deutlich zu machen und zu begründen. Eine abschließende Stellungnahme zum Verfahren mit Trassenwahl und zur Lage der Konverterstationen sei dies nicht.

 

Auf Rückfrage des Vorsitzenden, Kreistagsabgeordneten Middendorf, ergänzte Baudirektor Viets, dass nicht bekannt sei, ob über den Umbau bestehender Umspannwerke zu Konverterstationen nachgedacht worden sei. Die TENNET habe die Auswahl des Standortes Cloppenburg aus Sicht der Kreisverwaltung bisher nicht hinreichend begründet.

 

Bauoberrat Ribinski informierte darüber, dass der für diese Sitzung geplante Vortrag der TENNET wegen der Verlegung der Ausschusssitzung nicht habe stattfinden können. Dies sei für die nächste Sitzung geplant.

 

Kreistagsabgeordneter Vorwerk bat darum, dass die Kreisverwaltung zu dieser Sitzung  einen Sachverständigen lade, der zu den Planungen konkret Stellung aus Sicht des Landkreises beziehen könne.

 

Dem schloss sich der Abgeordnete Bothe an. Die Überlegungen der TENNET seien ausschließlich wirtschaftlicher Natur. Die Einschaltung eines technischen Sachverständigen, der die Landkreisinteressen vertrete, sei sinnvoll.

 

Der Vorschlag aus den Reihen der Abgeordneten, hierzu eine Sondersitzung des Kreistages

einzuberufen, wurde nicht weiter verfolgt, da alle Kreistagsmitglieder die Möglichkeit hätten, an den Sitzungen des Ausschusses für Planung und Umwelt teilzunehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.