Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Antrag der Abgeordneten Kannen, die Formulierungen hinsichtlich des planungspolitischen Leitbildes des Kreistages herauszunehmen, wurde einstimmig vom Ausschuss für Planung und Umwelt beschlossen.

 

Abschließend empfahl der Ausschuss für Planung und Umwelt bei einer Enthaltung dem Kreistag weitere folgende Beschlussfassung:

Das Verfahren für die Neuaufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cloppenburg wird mit der anliegenden öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten förmlich eingeleitet.

Die geänderte Bekanntmachung liegt dem Protokoll an.

 


Bauoberrat Ribinski trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/15/123 vor.

 

Kreisbaurat Raue ergänzte, die vorgelegte Gliederung der Grundzüge der Planungskonzeption sei aus dem Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) entwickelt worden. Dies sei ausdrücklich als Entwurf zu sehen und um einige im Landkreis Cloppenburg relevante Themen wie z. B. die E 233 ergänzt worden. Der Landkreis Cloppenburg könne in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) keine Festsetzungen treffen, die dem LROP widersprächen. Einzelne Begriffe werde man im Rahmen der Erarbeitung der Fortschreibung erklären müssen, überarbeiten, austauschen oder ganz streichen. Änderungen seien hier zu erwarten. Die Bekanntmachung sei der Startschuss für die Neuaufstellung und kein abschließender Entwurf des Inhaltsverzeichnisses. Da das LROP noch in der Bearbeitung sei, werde es sicherlich noch weitere Änderungen geben.

Auf eine weitere Rückfrage aus dem Kreis der Abgeordneten hin ergänzte er, das in der Bekanntmachung enthaltende Datum zur Beteiligung bis zum 31.01.2016 richte sich an die Träger öffentlicher Belange, ihre Planungen und sonstigen Maßnahmen mitzuteilen, um dies in dem Entwurf mit berücksichtigen zu können.

 

Die Rückfrage der Abgeordneten Kannen nach dem Vorhandensein eines planungspolitischen Leitbildes des Kreistages wurde von Kreisbaurat Raue verneint. Der Begriff sei daher zu streichen.

 

Kreistagsabgeordnete Kannen bemängelte weiterhin das Fehlen einer Zielformulierung für den Erhalt dörflicher Strukturen. Die Bekanntmachung spreche von Mittel- und Grundzentren und deren Entwicklung. Hier solle das Dorf als solches explizit erwähnt werden. Des Weiteren fehle unter Ziffer 1 die Erhaltung von Natur und Landschaft und unter Ziffer 3 der für den Landkreis wichtige Moorschutz. Unter Ziffer 4 seien zum Schienenverkehr nur die Verbindungen im Verbund OM erwähnt. Hier fehle der VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen). Beim Straßenverkehr sei der Ausbau der E 233 mit erwähnt, mit dem sie nicht einverstanden sei.

Sie stellte den Antrag, in der Bekanntmachung entsprechende inhaltliche Änderungen wie von ihr vorgetragen vorzunehmen.

 

Kreisbaurat Raue wies darauf hin, er sehe nicht die Notwendigkeit der Änderung. Die vorgetragenen Punkte seien durch die Oberbegriffe der „allgemeinen Planungsabsichten“ abgebildet. Darüber hinaus sei der Text als Entwurf zu verstehen.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt lehnte im Folgenden den Antrag der Abgeordneten Kannen, die oben beschriebenen inhaltlichen Änderungen in der Bekanntmachung vorzunehmen, mit 5 Gegenstimmen ab.