Der Kreistag beschloss einstimmig, dass der Landkreis Cloppenburg für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 Euro jährlich pro Jugendwerkstatt, übernimmt. Dies gilt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018.

Die Haushaltsmittel für die Zeit vom 01.07.2015 bis 31.12.2016 werden im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt, die weiteren Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr.

 


Jugendhilfeausschuss am 16.06.2015

Kreisausschuss am 07.07.2015

 

Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/15/071 vor.