Der Kreistag beschloss einstimmig, dass der Landkreis
Cloppenburg für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg
entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie die 10%ige Kofinanzierung
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 Euro jährlich pro
Jugendwerkstatt, übernimmt. Dies gilt zunächst für den ersten
Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018.
Die Haushaltsmittel für die Zeit vom 01.07.2015 bis
31.12.2016 werden im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt, die weiteren
Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr.
Jugendhilfeausschuss am 16.06.2015
Kreisausschuss am 07.07.2015
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/15/071 vor.