Sitzung: 07.05.2015 Ausschuss für Planung und Umwelt
1.
Trassenvoruntersuchung zum
Raumordnungsverfahren zum Projekt P 21 "Netzverstärkung und -ausbau im
Raum Cloppenburg/Osnabrück" durch TenneT TSO GmbH; Errichtung der
Höchstspannungsfreileitungen Conneforde - Cloppenburg-Ost und Cloppenburg-Ost -
Merzen
Leitender
Baudirektor Raue informierte die Mitglieder des Ausschusses für Planung und
Umwelt über den Planungsstand.
Nach dem
derzeitigen Planungsstand seien drei Offshore-Leitungen
(Gleichstrom-Höchstspannungsfreileitungen, nach derzeitigem Kenntnisstand
erdverkabelt) und eine Onshore-Leitung (Drehstrom- Höchstspannungsfreileitung)
sowie drei neue Konverterstationen (Umspannwerke) zur Einspeisung des Offshore-Stroms
in die Onshore- Leitung geplant.
Im Januar 2015
habe ein Gespräch zwischen der TenneT und dem Landkreis Cloppenburg
stattgefunden. Dort sei die bisherige
Terminplanung bekannt gegeben worden.
·
Für das Onshore - Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen mit der
geplanten Drehstromhochspannungsfreileitung fänden bis Ende Mai 2015 die
Voruntersuchungen statt. Danach folge bis voraussichtlich Ende 2016 das
Raumordnungsverfahren für die Grobkorridorfestlegung. Dazu gebe es eine
Verfügung des Amtes für Landentwicklung, mit der das Amt das Verfahren an sich
gezogen habe. Die Bundesnetzagentur sei damit nicht mehr zuständig. Dies sei
ein zulässiges Vorgehen, weil sich Anfangs- und Endpunkte der Trasse in
Niedersachsen befänden. Nach den Informationen der TenneT sei bis Ende 2019 mit
der Planfeststellung zu rechnen. Bau und Inbetriebnahme seien bis Ende 2022
vorgesehen.
·
Für das Offshore - Projekt werde derzeit abgeklärt, ob ein
Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müsse. Die Planfeststellung sei dann
bis Ende 2017 vorgesehen. Bau und Inbetriebnahme der Leitung sollten bis Ende
2022 erfolgen.
Der Landkreis
Cloppenburg habe beantragt, dass das Suchgebiet für die mögliche Trassenführung
bis an die A 1 erweitert werde. Man habe ferner darum gebeten, auch zu prüfen,
ob eine Beteiligung der Bürger in Form einer Genossenschaft möglich sei.
Das Land
Niedersachsen habe zu Mitte Juni alle beteiligten Planungsbehörden und alle
unteren Naturschutzbehörden aus dem Oldenburger Land zu einem
Informationsgespräch eingeladen.
Auf Rückfrage des
Abgeordneten Vorwerk ergänzte Leitender Baudirektor Raue, dass die
Bürgermeister und die übrigen Landkreise nach der Aussage der TenneT informiert
werden sollten. Er gehe davon aus, dass dies inzwischen geschehen sei.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt bat darum, der Landkreis möge sich dafür einsetzen, dass die Trasse
im Bereich Kellerhöhe aufgrund der Wohnbebauung verlegt werde.
Leitender
Baudirektor Raue erwiderte, dies sei auch Ansicht des Landkreises und werde in
den noch anstehenden Terminen auch so vertreten werden.
2.
Zielfestlegung Schienenverkehr in den
Raumordnungsplänen;
Beachtung
des Zieles der Elektrifizierung der DBAG-Teilstrecke Oldenburg-Osnabrück bei
der Planung der Südtangente Cloppenburg und Einstellung des Änderungsverfahrens
"Aufhebung der Zielaussage zur Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke
Wilhelmshaven - Osnabrück; Teilabschnitt Oldenburg - Osnabrück" im RROP
Leitender Baudirektor Raue erinnerte die
Anwesenden daran, dass die Stadt Cloppenburg 2014 an den Landkreis
herangetreten sei und darum gebeten habe, die Zielsetzung „Elektrifizierung der
Eisenbahnstrecke Oldenburg- Osnabrück“ mit einem Planänderungsverfahren
aufzuheben. Der Ausschuss für Planung und Umwelt habe in seiner Sitzung am
08.07.2015 der Einleitung des Planänderungsverfahrens zugestimmt. Der
Kreisausschuss sei dann dieser Empfehlung gefolgt und der Kreistag habe
entsprechend beschlossen.
Inzwischen habe das Land Niedersachsen
erhebliche Bedenken gegen die Aufhebung des Ziels der Elektrifizierung der
Strecke angemeldet. Es habe darauf hingewiesen, dass die Ziele des geltenden
Landesraumordnungsprogrammes in jedem Fall zu beachten seien. Die zukünftige
Elektrifizierung der Strecke müsse möglich bleiben.
Ohne die Zustimmung des Landes Niedersachsen
sei das Verfahren nicht erfolgreich abzuschließen.
Die Stadt Cloppenburg sei inzwischen vom
Landkreis über diese neue Entwicklung informiert worden. Daraufhin habe die
Kommune ihre Planungen geändert. Das Planänderungsverfahren sei nun noch
förmlich zu beenden. Die Stadt werde daher die Einstellung des
Planänderungsverfahrens beim Landkreis beantragen. Hierfür sei ein Beschluss
des Kreistages erforderlich.
Kreistagsabgeordneter Bothe erkundigte sich
danach, was nun mit dem Bauwerk geschehe und ob seinerzeit das Verfahren vor
dessen Einleitung nicht abgestimmt gewesen sei.
Leitender Baudirektor Raue erwiderte, das
Verfahren sei damals abgestimmt worden mit dem Amt für regionale
Landentwicklung in Oldenburg. Dort habe man der Aufhebung des Ziels positiv
gegenüber gestanden, so dass der Landkreis das Verfahren auch eingeleitet habe.
Aus der Einstellung des Verfahrens ergebe
sich nun, dass das Brückenbauwerk in der ursprünglich geplanten Höhe und
Ausführung für die Elektrifizierung errichtet werden müsse. Dies sei der Stadt
auch bekannt.
Aufgrund des formgebundenen Verfahrens müsse
der Kreistag nun einen entsprechenden Einstellungsbeschluss fassen. Er schlage
vor, diese Beschlussfassung gemeinsam mit der noch erforderlichen
Beschlussfassung über die Neuauflage des Regionalen Raumordnungsprogramms
vorzunehmen. Mit dem Einstellungsbeschluss sei das Verfahren dann formell
beendet.
3. Rekultivierung der Deponie Stapelfeld; Information
zur Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
Kreisamtsrat Meyer vom Amt für Wasser- und
Abfallwirtschaft erläuterte, dass im Zuge der Planungen der Rekultivierung der
Deponie Stapelfeld seinerzeit auch überlegt worden sei, ob es sinnvoll sei, auf
dem abgedichteten Deponiekörper eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu
installieren. Diese Thematik sei am 04.05.2010 im Planungsausschuss und am
20.05.2010 im Kreisausschuss beraten worden. Im Ergebnis sei seinerzeit
entschieden worden, eine Photovoltaikanlage zunächst nicht in den Planungs- und
Genehmigungsprozess mit einzubeziehen. Dies sei im Wesentlichen damit begründet
worden, dass eine entsprechende Anlage erst nach Abschluss der Rekultivierung
2015/2016 in Betrieb genommen und deshalb die Wirtschaftlichkeit einer solchen
Anlage kaum abgeschätzt werden könne. Es sei darauf verwiesen worden, dass
entsprechende Planungen 2015 wieder aufgenommen und die Realisierung unter den
dann bekannten Rahmenbedingungen erneut geprüft werden sollte.
Vor diesem Hintergrund sei der Energiemanager
der Kreisverwaltung jetzt um eine aktuelle Einschätzung der Wirtschaftlichkeit
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Deponiekörper gebeten worden. Er
komme zu dem Ergebnis, dass ein wirtschaftlicher Betrieb „mehr als fraglich,
mit hohen Risiken verbunden und daher nicht zu empfehlen sei“. Dies werde damit
begründet, dass für eine 500 kWp-Anlage von Gesamtkosten in Höhe von ca.
800.000,00 Euro für die eigentliche PV-Anlage und die anfallenden
Baunebenkosten auszugehen sei. Mehraufwand werde insbesondere bei den
Baunebenkosten gesehen, weil auf dem Deponiekörper keine kostengünstige
Gründung mittels Sigma-Profilen möglich sei.
Bei einer Volleinspeisung in das EWE-Netz
ergäben sich bei einer Vergütung von ca.
10 Cent/kWh Einnahmen von ca. 40.000,00 Euro
jährlich, wovon noch laufende Kosten für Versicherung, Wartung und
Instandsetzung abzuziehen seien.
Nach Einschätzung des Gebäude- und
Liegenschaftsmanagements wäre zur Erreichung einer adäquaten Wirtschaftlichkeit
ein zusätzlicher Nutzen durch einen großen Energieabnehmer mit passendem
Lastprofil erforderlich. Einen entsprechenden Abnehmer gebe es jedoch in
unmittelbarer Nähe zur Deponie nicht.
Aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit
werde die Kreisverwaltung die Planungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage
auf der Deponie Stapelfeld daher nicht weiterverfolgen.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die
Ausführungen zur Kenntnis.