1.             Trassenvoruntersuchung zum Raumordnungsverfahren zum Projekt P 21 "Netzverstärkung und -ausbau im Raum Cloppenburg/Osnabrück" durch TenneT TSO GmbH; Errichtung der Höchstspannungsfreileitungen Conneforde - Cloppenburg-Ost und Cloppenburg-Ost - Merzen

 

Leitender Baudirektor Raue informierte die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Umwelt über den Planungsstand.

Nach dem derzeitigen Planungsstand seien drei Offshore-Leitungen (Gleichstrom-Höchstspannungsfreileitungen, nach derzeitigem Kenntnisstand erdverkabelt) und eine Onshore-Leitung (Drehstrom- Höchstspannungsfreileitung) sowie drei neue Konverterstationen (Umspannwerke) zur Einspeisung des Offshore-Stroms in die Onshore- Leitung geplant.

Im Januar 2015 habe ein Gespräch zwischen der TenneT und dem Landkreis Cloppenburg stattgefunden. Dort sei die  bisherige Terminplanung bekannt gegeben worden.

·                    Für das Onshore - Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen mit der geplanten Drehstromhochspannungsfreileitung fänden bis Ende Mai 2015 die Voruntersuchungen statt. Danach folge bis voraussichtlich Ende 2016 das Raumordnungsverfahren für die Grobkorridorfestlegung. Dazu gebe es eine Verfügung des Amtes für Landentwicklung, mit der das Amt das Verfahren an sich gezogen habe. Die Bundesnetzagentur sei damit nicht mehr zuständig. Dies sei ein zulässiges Vorgehen, weil sich Anfangs- und Endpunkte der Trasse in Niedersachsen befänden. Nach den Informationen der TenneT sei bis Ende 2019 mit der Planfeststellung zu rechnen. Bau und Inbetriebnahme seien bis Ende 2022 vorgesehen.

·                    Für das Offshore - Projekt werde derzeit abgeklärt, ob ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müsse. Die Planfeststellung sei dann bis Ende 2017 vorgesehen. Bau und Inbetriebnahme der Leitung sollten bis Ende 2022 erfolgen.

Der Landkreis Cloppenburg habe beantragt, dass das Suchgebiet für die mögliche Trassenführung bis an die A 1 erweitert werde. Man habe ferner darum gebeten, auch zu prüfen, ob eine Beteiligung der Bürger in Form einer Genossenschaft möglich sei.

Das Land Niedersachsen habe zu Mitte Juni alle beteiligten Planungsbehörden und alle unteren Naturschutzbehörden aus dem Oldenburger Land zu einem Informationsgespräch eingeladen.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Vorwerk ergänzte Leitender Baudirektor Raue, dass die Bürgermeister und die übrigen Landkreise nach der Aussage der TenneT informiert werden sollten. Er gehe davon aus, dass dies inzwischen geschehen sei.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt bat darum, der Landkreis möge sich dafür einsetzen, dass die Trasse im Bereich Kellerhöhe aufgrund der Wohnbebauung verlegt werde.

 

Leitender Baudirektor Raue erwiderte, dies sei auch Ansicht des Landkreises und werde in den noch anstehenden Terminen auch so vertreten werden.

 

 

2.             Zielfestlegung Schienenverkehr in den Raumordnungsplänen;

Beachtung des Zieles der Elektrifizierung der DBAG-Teilstrecke Oldenburg-Osnabrück bei der Planung der Südtangente Cloppenburg und Einstellung des Änderungsverfahrens "Aufhebung der Zielaussage zur Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven - Osnabrück; Teilabschnitt Oldenburg - Osnabrück" im RROP

 

Leitender Baudirektor Raue erinnerte die Anwesenden daran, dass die Stadt Cloppenburg 2014 an den Landkreis herangetreten sei und darum gebeten habe, die Zielsetzung „Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Oldenburg- Osnabrück“ mit einem Planänderungsverfahren aufzuheben. Der Ausschuss für Planung und Umwelt habe in seiner Sitzung am 08.07.2015 der Einleitung des Planänderungsverfahrens zugestimmt. Der Kreisausschuss sei dann dieser Empfehlung gefolgt und der Kreistag habe entsprechend beschlossen.

Inzwischen habe das Land Niedersachsen erhebliche Bedenken gegen die Aufhebung des Ziels der Elektrifizierung der Strecke angemeldet. Es habe darauf hingewiesen, dass die Ziele des geltenden Landesraumordnungsprogrammes in jedem Fall zu beachten seien. Die zukünftige Elektrifizierung der Strecke müsse möglich bleiben.

Ohne die Zustimmung des Landes Niedersachsen sei das Verfahren nicht erfolgreich abzuschließen.

Die Stadt Cloppenburg sei inzwischen vom Landkreis über diese neue Entwicklung informiert worden. Daraufhin habe die Kommune ihre Planungen geändert. Das Planänderungsverfahren sei nun noch förmlich zu beenden. Die Stadt werde daher die Einstellung des Planänderungsverfahrens beim Landkreis beantragen. Hierfür sei ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

 

Kreistagsabgeordneter Bothe erkundigte sich danach, was nun mit dem Bauwerk geschehe und ob seinerzeit das Verfahren vor dessen Einleitung nicht abgestimmt gewesen sei.

 

Leitender Baudirektor Raue erwiderte, das Verfahren sei damals abgestimmt worden mit dem Amt für regionale Landentwicklung in Oldenburg. Dort habe man der Aufhebung des Ziels positiv gegenüber gestanden, so dass der Landkreis das Verfahren auch eingeleitet habe.

Aus der Einstellung des Verfahrens ergebe sich nun, dass das Brückenbauwerk in der ursprünglich geplanten Höhe und Ausführung für die Elektrifizierung errichtet werden müsse. Dies sei der Stadt auch bekannt.

Aufgrund des formgebundenen Verfahrens müsse der Kreistag nun einen entsprechenden Einstellungsbeschluss fassen. Er schlage vor, diese Beschlussfassung gemeinsam mit der noch erforderlichen Beschlussfassung über die Neuauflage des Regionalen Raumordnungsprogramms vorzunehmen. Mit dem Einstellungsbeschluss sei das Verfahren dann formell beendet.

 

 

3.      Rekultivierung der Deponie Stapelfeld; Information zur Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

Kreisamtsrat Meyer vom Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft erläuterte, dass im Zuge der Planungen der Rekultivierung der Deponie Stapelfeld seinerzeit auch überlegt worden sei, ob es sinnvoll sei, auf dem abgedichteten Deponiekörper eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu installieren. Diese Thematik sei am 04.05.2010 im Planungsausschuss und am 20.05.2010 im Kreisausschuss beraten worden. Im Ergebnis sei seinerzeit entschieden worden, eine Photovoltaikanlage zunächst nicht in den Planungs- und Genehmigungsprozess mit einzubeziehen. Dies sei im Wesentlichen damit begründet worden, dass eine entsprechende Anlage erst nach Abschluss der Rekultivierung 2015/2016 in Betrieb genommen und deshalb die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage kaum abgeschätzt werden könne. Es sei darauf verwiesen worden, dass entsprechende Planungen 2015 wieder aufgenommen und die Realisierung unter den dann bekannten Rahmenbedingungen erneut geprüft werden sollte.

Vor diesem Hintergrund sei der Energiemanager der Kreisverwaltung jetzt um eine aktuelle Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Deponiekörper gebeten worden. Er komme zu dem Ergebnis, dass ein wirtschaftlicher Betrieb „mehr als fraglich, mit hohen Risiken verbunden und daher nicht zu empfehlen sei“. Dies werde damit begründet, dass für eine 500 kWp-Anlage von Gesamtkosten in Höhe von ca. 800.000,00 Euro für die eigentliche PV-Anlage und die anfallenden Baunebenkosten auszugehen sei. Mehraufwand werde insbesondere bei den Baunebenkosten gesehen, weil auf dem Deponiekörper keine kostengünstige Gründung mittels Sigma-Profilen möglich sei.

Bei einer Volleinspeisung in das EWE-Netz ergäben sich bei einer Vergütung von ca.

10 Cent/kWh Einnahmen von ca. 40.000,00 Euro jährlich, wovon noch laufende Kosten für Versicherung, Wartung und Instandsetzung abzuziehen seien.

Nach Einschätzung des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements wäre zur Erreichung einer adäquaten Wirtschaftlichkeit ein zusätzlicher Nutzen durch einen großen Energieabnehmer mit passendem Lastprofil erforderlich. Einen entsprechenden Abnehmer gebe es jedoch in unmittelbarer Nähe zur Deponie nicht.

Aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit werde die Kreisverwaltung die Planungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Deponie Stapelfeld daher nicht weiterverfolgen.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.