Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, verwies auf die der Einladung beigefügten Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und bat um weitere Nachfragen dazu.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann dankte für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Er wies darauf hin, dass Ausgleichsflächen besonders vor Ort wichtig seien. Die Darstellung sei ihm nicht transparent genug und es wäre wünschenswert, wenn sie öffentlich einsehbar wäre. Er fragte, ob es möglich sei, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen z. B. für Betriebsansiedlungen auf später zu verschieben. Weiterhin erkundigte er sich, ob der Bereich des Löninger Mühlenbaches interessant für den Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen für Kompensationen sei.

 

Baudirektor Viets wies hierzu darauf hin, dass in der Regel die erforderliche Ausgleichsmaßnahme bereits im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes von der jeweils zuständigen Gemeinde abgearbeitet worden sei. Daher sei ein Aufschieben der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplanbereich kaum denkbar.

Ergänzend zur Anfrage wies er darauf hin, dass zu Beginn der Tätigkeit der Kompensationsflächenagentur ein starkes Nord-Süd-Gefälle geherrscht habe, d.h. im Südkreis sei der Bedarf an Ausgleichsflächen erheblich höher gewesen als im Nordkreis. Inzwischen sei es aber im gesamten Landkreis schwierig geworden, hierfür noch Flächen zu erwerben.

Hinsichtlich des Löninger Mühlenbaches verwies er darauf, dass es dort bereits Kompensationsflächen der Stadt Löningen gäbe. Auch für die Realisierung der Wasserrahmenrichtlinie sei dieses Gebiet interessant.

Insgesamt sei man auf einem guten Weg, um zu Lösungen zu kommen und flächensparende Kompensationen durchzuführen. Trotzdem sei nicht zu verkennen, dass die Kompensationsflächenagentur in Konkurrenz trete zur Landwirtschaft.

Die Agentur sei seinerzeit als Serviceleistung für die kreisangehörigen Kommunen eingerichtet worden, weil das Gesetz damals nur die Naturalkompensation vorgesehen habe. Geplante und genehmigungsfähige Baumaßnahmen konnten nicht durchgeführt werden, weil keine Kompensationsflächen zur Verfügung standen. Hier habe die Agentur durch das Vorhalten von Flächen Abhilfe geschaffen. Seit 2004 sei nun neben der Naturalkompensation das Ersatzgeld möglich.

 

Leitender Baudirektor Raue ergänzte, dass es insbesondere in Planfeststellungsverfahren rechtlich zulässig und auch erforderlich sei, dass die erforderlichen Kompensationsflächen benannt und rechtlich gebunden sein müssten.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, er halte aus Sicht der Landwirtschaft die Maßnahmen für sinnvoll. Bei der Verwendung von naturnahen Flächen wie z. B. am Löninger Mühlenbach werde der Flächenverbrauch gering gehalten.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.