Sitzung: 15.01.2015 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: V-PLA/14/108
Der Vorsitzende des Ausschusses,
Kreistagsabgeordneter Middendorf, verwies auf die der Einladung beigefügten
Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und bat um weitere
Nachfragen dazu.
Kreistagsabgeordneter Dobelmann dankte für
die ausführliche Beantwortung der Fragen. Er wies darauf hin, dass
Ausgleichsflächen besonders vor Ort wichtig seien. Die Darstellung sei ihm
nicht transparent genug und es wäre wünschenswert, wenn sie öffentlich
einsehbar wäre. Er fragte, ob es möglich sei, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen
z. B. für Betriebsansiedlungen auf später zu verschieben. Weiterhin erkundigte
er sich, ob der Bereich des Löninger Mühlenbaches interessant für den Landkreis
und die kreisangehörigen Kommunen für Kompensationen sei.
Baudirektor Viets wies hierzu darauf hin,
dass in der Regel die erforderliche Ausgleichsmaßnahme bereits im Rahmen der
Realisierung des Bebauungsplanes von der jeweils zuständigen Gemeinde
abgearbeitet worden sei. Daher sei ein Aufschieben der erforderlichen
Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplanbereich kaum denkbar.
Ergänzend zur Anfrage wies er darauf hin,
dass zu Beginn der Tätigkeit der Kompensationsflächenagentur ein starkes
Nord-Süd-Gefälle geherrscht habe, d.h. im Südkreis sei der Bedarf an
Ausgleichsflächen erheblich höher gewesen als im Nordkreis. Inzwischen sei es
aber im gesamten Landkreis schwierig geworden, hierfür noch Flächen zu
erwerben.
Hinsichtlich des Löninger Mühlenbaches
verwies er darauf, dass es dort bereits Kompensationsflächen der Stadt Löningen
gäbe. Auch für die Realisierung der Wasserrahmenrichtlinie sei dieses Gebiet
interessant.
Insgesamt sei man auf einem guten Weg, um zu
Lösungen zu kommen und flächensparende Kompensationen durchzuführen. Trotzdem
sei nicht zu verkennen, dass die Kompensationsflächenagentur in Konkurrenz
trete zur Landwirtschaft.
Die Agentur sei seinerzeit als
Serviceleistung für die kreisangehörigen Kommunen eingerichtet worden, weil das
Gesetz damals nur die Naturalkompensation vorgesehen habe. Geplante und
genehmigungsfähige Baumaßnahmen konnten nicht durchgeführt werden, weil keine
Kompensationsflächen zur Verfügung standen. Hier habe die Agentur durch das Vorhalten
von Flächen Abhilfe geschaffen. Seit 2004 sei nun neben der Naturalkompensation
das Ersatzgeld möglich.
Leitender Baudirektor Raue ergänzte, dass es
insbesondere in Planfeststellungsverfahren rechtlich zulässig und auch
erforderlich sei, dass die erforderlichen Kompensationsflächen benannt und
rechtlich gebunden sein müssten.
Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, er
halte aus Sicht der Landwirtschaft die Maßnahmen für sinnvoll. Bei der
Verwendung von naturnahen Flächen wie z. B. am Löninger Mühlenbach werde der
Flächenverbrauch gering gehalten.
Der
Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.