Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Das Kreisstraßenverbreiterungskonzept ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel weiterzuführen. Die entsprechenden Planungsaufträge werden erteilt.

 


Herr Bauoberrat Ribinski erläuterte mit Hinweis auf die Vorlage V-VERK/14/083 die Entwicklung des Verbreiterungskonzepts. Vom ersten Programm sei lediglich noch die K 160 zu verbreitern, was dann auch für 2015 geplant sei. Die Planungen für das zweite Verbreiterungsprogramm seien so weit fortgeschritten, dass zwei Maßnahmen, nämlich die K 177 und die K 297, ebenfalls in 2015 umgesetzt werden sollten. Für die noch ausstehenden Kreisstraßen 172 und 300 seien die Planungen so weit fortgeschritten, dass eine Umsetzung dann in 2016 erfolgen könne.

 

Da die Vorlaufzeit für die Umsetzung der Verbreiterungsmaßnahmen im Regelfall ca. 2 Jahre beträgt, habe man bereits jetzt schon ein weiteres Programm, das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III, aufgelegt.

 

Bezüglich der detaillierten Vorstellung dieses Konzepts übergab er das Wort an Herrn Opitz. Herr Opitz stellte sodann anhand der in der Anlage zu TOP 9 beigefügten Präsentation das in der Vorlage V-VERK/14/083 dargestellte Kreisstraßenverbreiterungskonzept III vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dobelmann merkte an, dass der Nutzen auf Kreisstraßen mit einer geringen Verkehrsdichte nicht sehr groß sei, so dass zukünftig eine Verbreiterung dieser noch verbleibenden Kreisstraßen mit einer geringen Breite in finanzieller Hinsicht hinterfragt werden müssten.

 

Seitens der CDU-Fraktion werde das vorgetragene Kreisverbreiterungskonzept III vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel befürwortet, erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Götting. Bisher sei schon ein großer Teil der beschlossenen Maßnahmen umgesetzt worden. Mit diesem neuen Konzept seien dann fast 80 % der Kreisstraßen ausgebaut. Dies sei auch insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit erforderlich gewesen.

 

Herr Landrat Wimberg erläuterte, dass eine gute Infrastruktur für den Landkreis Cloppenburg von großer Bedeutung sei. Man müsse bei der jährlichen Haushaltsplanung eruieren, welche Möglichkeiten bestünden, eine Verbesserung des Kreisstraßennetzes zu erwirken, da auch andere vielfältige Aufgaben bestünden. Daher stehe das Kreisstraßenverbreiterungskonzept auch unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel. Seines Erachtens sei das Konzept jedoch voranzubringen.

 

Bezüglich der Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Poppe zu den im Konzept aufgeführten Neubauten von Radwegen, gab Herr Leitender Baudirektor Raue an, dass ein Ausbau dieser insgesamt 4,2 km Radwege erfolgen solle, wenn die betroffenen Gemeinden hiermit nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses zum Radwegebau einverstanden wären. Diesbezüglich würde mit den in Frage kommenden Städten und Gemeinden vorab Kontakt aufgenommen.

 

Weiterhin führte er aus, dass die Planung für die K 153 erst nach Fertigstellung der Anschlussstelle Molberger Straße aufgenommen werden solle, wenn die dann ermittelten Verkehrszahlen eine Verbreiterung begründen würden.

 

Beim zurückgestellten Streckenabschnitt der K 172 von der zukünftigen Südtangente bis nach Cloppenburg sei zukünftig eine Sanierung vorzunehmen. Da die Stadt Cloppenburg auf diesem Streckenabschnitt evtl. mehrere Linksabbiegespuren in entsprechender Breite herstellen wolle, seien nur noch kurze Streckenabschnitte dazwischen zu verbreitern. Sofern eine Einigung mit der Stadt Cloppenburg erzielt werden könne, käme statt einer Sanierung auch hier evtl. eine Verbreiterung in Betracht. Diesbezüglich müsse zunächst das Gespräch mit der Stadt Cloppenburg gesucht werden.

 

Herr Leitender Baudirektor Raue machte noch darauf aufmerksam, dass sämtliche für eine Verbreiterung in Frage kommenden Kreisstraßen in der Ergebnistabelle dargestellt seien. Die zeitliche Umsetzung sei so erfolgt, dass die Straßen entsprechend ihrer Punktzahl verbreitert worden seien bzw. würden. Zu Beginn des ersten Konzepts habe man aufgrund der Vielzahl der zu verbreiternden Straßen neben den originären Kriterien Verkehrsmenge und Schwerverkehrsanteil auch die Breite und der Sanierungsbedarf herangezogen. Das jetzige Ergebnis zeige, dass dies der richtige Weg gewesen sei. Angesichts der Anzahl der noch verbleibenden Straßen und der Bewertung für eine Verbreiterung sei zu erkennen, dass sich die Umsetzung dieser Konzeption dem Ende nähere.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, sah das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III als wichtig an, insbesondere auch im Hinblick auf die K 164. Er bedankte sich bei den Vortragenden und bat um Beschlussfassung.