Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass das Land Niedersachsen sich finanziell an den Kosten einer Drittkraft in Kinderkrippen beteiligen werde. Eine entsprechende gesetzliche Regelung erfolge durch das Haushaltsbegleitgesetz 2015.

 

Gegenüber der ersten Fassung des Gesetzesentwurfs sollen jetzt neben dem Einsatz von Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und sozialpädagogischen Fachkräften auch andere Fach- oder Betreuungskräfte wie z.B. Kinderpfleger/innen und Kinderkrankenpfleger/innen und übergangsweise auch Tagespflegepersonen finanziert werden. Für Tagespflegepersonen solle allerdings ein geringerer Zuschussbetrag gezahlt werden. Der Zuschussbetrag für Sozialassistenten oder Erzieher u. ä. betrage 984 Euro pro Jahreswochenstunde und somit 19.680 Euro für eine 20-stündige Betreuung, für eine Tagespflegeperson jedoch lediglich 547 Euro pro Jahreswochenstunde und somit 10.940 Euro.

 

Lt. Stufenplan des Landes solle ab 01.01.2015 eine durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden finanziert werden und ab August 2016 jährlich aufsteigend jedes Jahr weitere 3 Stunden bis August 2020. Ab dann wolle das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, unabhängig von der Betreuungszeit der Krippengruppe, übernehmen. Allerdings solle dann die Finanzierung für Tagespflegepersonen entfallen, wenn diese bis dahin keine entsprechende Qualifikation nachgeholt hätten.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortete sie die Fragen wie folgt:

 

Derzeit gäbe es im Landkreis Cloppenburg 53 Krippengruppen mit 803 Plätzen. Drittkräfte seien flächendeckend in den Krippen tätig. Derzeit seien lediglich 2 Krippengruppen ohne Drittkraft. In diesen Gruppen würden zur Zeit allerdings auch weniger als 11 Kinder betreut.

 

Seit dem Jahr 2011 seien Drittkräfte durch den Landkreis Cloppenburg in folgender Höhe bezuschusst worden:


2011                               156.780 Euro
2012                               391.392 Euro
2013                               717.332 Euro
2014                            1.189.785 Euro

 

Aufgrund der Landesregelung zur Finanzierung der Drittkräfte müsse die Vereinbarung zwischen dem Landkreis und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden angepasst werden. Dazu würden in den nächsten Wochen Abstimmungsgespräche geführt werden. Vorweg könne bereits gesagt werden, dass der Landkreis nicht diejenigen Städte und Gemeinden benachteiligen möchte, die derzeit Tagespflegepersonen als Drittkraft einsetzten. Somit reduziere sich der Landkreiszuschuss in diesen Fällen nicht in der Höhe wie bei der Beschäftigung von Sozialassistenten oder Erziehern. Anhand der Aktenlage habe in 37 Fällen die genaue Qualifikation ersehen werden können. 28 Drittkräfte seien ausgebildete Erzieherinnen, Sozialassistentinnen oder Kinderpflegerinnen, in 7 Krippengruppen seien Kindertagespflegepersonen tätig und in 2 Gruppen seien jeweils 2 Drittkräfte mit der Qualifikation als Tagespflegeperson und Erzieherin u. ä. tätig.

 

Für die Berechung der zukünftigen Einsparung sei daher von einer prozentualen Verteilung von 80% zu 20% ausgegangen worden. Darauf aufbauend könne die Frage, wie viel Einsparung dies für den Kreishaushalt bedeuten werde, wie folgt beantwortet werden:

 

2015                                        806.040 Euro
2016                                        806.040 Euro + 28.650 Euro = 834.690 Euro
2017                                        834.690 Euro + 13.575 Euro = 848.265 Euro
2018                                        848.265 Euro + 10.350 Euro = 858.615 Euro
2019                                        858.615 Euro + 17.175 Euro = 875.790 Euro
2020                                        875.790 Euro + 79.725 Euro = 955.515 Euro

Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte, dass sich bei einem anderen Verhältnis zwischen Erzieher u. ä. und Tagespflegeperson wie z.B. 75 % Erzieher und 25 % Kindertagespflegeperson Mehrkosten für den Landkreis von rd. 20.000 Euro für 2015 ergeben würde.

Sie wies daher abschließend darauf hin, dass die Ermittlung der o. g. Beträge lediglich unter den derzeit vorliegenden Angaben erfolgt sei.