Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisamtsrat Potthast erläuterte einleitend, dass der Landkreis Träger der Leistungen für die Unterkunft in der Sozialhilfe und beim Jobcenter sei. Dies betreffe rd. 4.000 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 9.000 Personen beim Jobcenter und ca. 1.400 Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe bei den Sozialämtern. Beim Jobcenter würden in diesem Jahr über 15,5 Mio. Euro für Unterkunftskosten entstehen. 

 

Seit der Umstellung auf SGB II und SGB XII ab 2005 sei die Rechtsprechung zum Begriff „Angemessenheit der Miete“ ausgeufert, so Kreisamtsrat Potthast weiter. Um eine rechtlich sichere Grundlage zu haben, habe der Landkreis Cloppenburg schon zum 01.07.2009 eine erste Mietenanalyse erstellt. In 2011 seien die Richtwerte dann um die seinerzeitige Preissteigerungsrate angehoben worden.

 

Das Sozialgericht Oldenburg habe die erste Auswertung im Nov. 2012 als tragfähiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bestätigt. Da sich Mieten ändern, habe jetzt eine neue Datenerhebung und Auswertung erstellt werden müssen. Dies sei in Zusammenarbeit mit dem Institut „Analyse & Konzepte“ erfolgt.

 

Mit dem Hinweis, dass die neuen Richtwerte bereits ab dem 01.07.2014 gelten, schloss Kreisamtsrat Potthast seine Einleitung.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, erteilte Herrn Koopmann das Wort.

 

Herr Koopmann erläuterte anhand einer Powerpointpräsentation die Ermittlung der neuen Mietrichtwerte (sh. Anlage). Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Stärk erklärte Herr Koopmann, dass die Richtwerte die Bruttokaltmiete umfassen würden, also die Grundmiete und die kalten Nebenkosten, nicht aber die Kosten für Heizung und Strom.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, dankte Herrn Koopmann für die detaillierten Ausführungen und stellte fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen.