Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. in den Jahren 2015 bis 2017 für die Durchführung von Querschnittsaufgaben einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € als Festbetrag zu bewilligen.


Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/14/046 vor.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte, ob es für den Status als gemeinnütziger Verein ein Problem sei, wenn der Betreuungsverein Rücklagen bilden würden. Des Weiteren sei ihr aufgefallen, dass bei der Auflistung der Querschnittaufgaben die „Supervision“  für die Betreuer/innen fehle.

Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer war der Auffassung, dass die Bildung von Rücklagen kein Problem sei. Zur Supervision könne sie keine Auskunft geben, werde diese aber dem Protokoll beifügen. Anmerkung: Herr Riesenbeck (Betreuungsverein Cloppenburg) teilte auf Anfrage mit, dass Supervisionen und Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen ständig und in regelmäßigen Abständen stattfinden würden. Supervisionen und Fortbildungen seien in Förderrichtlinien festgeschrieben und würden daher seit Beginn des Jahres durchgeführt. Dies solle auch künftig so weitergeführt werden.

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass gemeinnützige Vereine zur Sicherung der Personalkosten Rücklagen bilden dürften. Dies sei vom Finanzamt anerkannt. Es müsse gewährleistet sein, dass gemeinnützige Verein liquide blieben.

Kreistagsabgeordnete Stärk bescheinigte den ehren- und hauptamtlichen Betreuern des Betreuungsvereines gute Arbeit. Vor dem Hintergrund, dass die Betreuungsaufgaben immer aufwendiger würden und die Problemstellungen umfangreicher, sei es sinnvoll, für die Querschnittsaufgaben einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu bewilligen. Sie schlug vor, dem Betreuungsverein den beantragten Zuschuss in den Jahren 2015 bis 2017 zu bewilligen.

Kreistagsabgeordneter Poppe lobte ebenfalls die gute Arbeit des Betreuungsvereines. Er war der Auffassung, dass das Problem durch eine geänderte Finanzierung seitens des Landes entstanden sei. Grundsätzlich sei der Zuschuss gerechtfertigt. Er frage sich aber, weshalb der Betreuungsverein im Landkreis Cloppenburg weniger Landesmittel erhalte.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass der Betreuungsverein in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich bei der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer war. Dies wirkte sich in den Vorjahren positiv bei den Landeszuwendungen aus. In den großen Städten ist es schwieriger ehrenamtliche Betreuer zu finden. Die Änderung der Mittelverteilung durch das Land sei daher nachvollziehbar. Erster Kreisrat Frische erinnerte daran, dass es sich bei den Aufgaben des Betreuungsvereins um eine Pflichtaufgabe des Landkreises handeln würde. Alternative wäre, dass der Landkreis diese Aufgaben mit eigenem Personal übernehmen müsste.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sah die Aufgaben des Betreuungsvereins ebenfalls als Pflichtaufgabe an. Eine kostendeckende Arbeit sei nicht möglich und ein höherer Abbau der Rücklagen nicht zumutbar. Sie schlage für die SPD-Fraktion daher ebenfalls vor, den Zuschuss wie beantragt zu bewilligen.

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, stellte die gleichlautenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung.