Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

In der folgenden Abstimmung beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, dem Kreisausschuss die mit den Städten und Gemeinden noch abzustimmende Stellungnahme zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Bauoberrat Ribinski erläuterte zu Beginn, dass im Änderungsverfahren für das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) verschiedene Änderungen vorgesehen seien, die die Belange des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen erheblich beträfen, so dass hierzu eine Stellungahme unbedingt erforderlich sei.

 

·        Abschnitt 2.3 Erreichbarkeitsräume der Mittelzentren (Verflechtungsbereiche)

Bauoberrat Ribinski führte hierzu aus, das Landesraumordnungsprogramm enthalte das System der Zentralen Orte (Ober-, Mittel und Grundzentren), deren Funktionen zum Erhalt einer dauerhaften und ausgewogenen Siedlungs- und Versorgungsstruktur in allen Landesteilen zu sichern und zu entwickeln seien. Die Oberzentren und Mittelzentren seien im Landes-Raumordnungsprogramm abschließend festgelegt. Der Änderungsentwurf lege nunmehr fest, dass bei der Abgrenzung der jeweiligen funktionsbezogenen mittel- und oberzentralen Verflechtungsbereiche die in der als Anhang zur Vorlage beigefügten Karte festgelegten Erreichbarkeitsräume zu berücksichtigen seien.

Dieser Vorschlag des Landes zu den Erreichbarkeitsräumen orientiere sich weder an den politischen Grenzen des Landkreises Cloppenburg noch an den Gewohnheiten der Bevölkerung oder der Attraktivität der Städte und Gemeinden im Landkreis. Zum Beispiel würden die Gemeinde Essen und die Stadt Löningen dem Mittelzentrum Quakenbrück außerhalb des Landkreises zugewiesen. Es sei nicht ersichtlich, wonach diese Einstufung erfolgt sei. Offenbar seien die Räume allein durch die Erreichbarkeit überörtlicher Einrichtungen mit dem Auto definiert worden. Eine Befragung der Einwohner sei seines Erachtens hierzu nicht erfolgt. Diese geplante Änderung des LROP sei nicht zielführend und stimmig, so dass hier aus Sicht des Landkreises unbedingt eine Korrektur erfolgen müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Bothe erkundigte sich nach den Möglichkeiten der Einflussnahme.

 

Leitender Baudirektor Raue führte hierzu aus, eine Stellungnahme der Kommunen und auch privater Einwender sei über das Internet im Verfahren bis zum Fristablauf möglich.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, die vorgenommene Einteilung sei willkürlich und daher abzulehnen.

 

Dem schloss sich Kreistagsabgeordnete Fugel an. Es sollten auf jeden Fall die gewachsenen Strukturen berücksichtigt werden. Eine Änderung des Entwurfs sei unbedingt notwendig.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Dobelmann widersprach der Festlegung. Es sei nicht möglich, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Kriterien für die Einstufung nicht bekannt seien.

 

Der Änderungsentwurf des Landes- Raumordnungsprogramms ist unter http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35090&article_id=125715&_psmand=7 abrufbar.

 

·        Abschnitt 3.1.1 Vorranggebiete zur Torferhaltung und Moorentwicklung

Baudirektor Viets stellte die für den Landkreis Cloppenburg relevanten geplanten Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) mit Flächenbezug vor. Anhand der zeichnerischen Darstellung des Entwurfs der Änderung 2014 des LROP zeigte er die neuen Vorranggebiete „Biotopverbund“ und „Biotopverbund (Querungshilfe)“. Während eine Darstellung des letztgenannten Vorranggebietes im Kreisgebiet nicht vorgesehen sei, sollten eine Vielzahl von Flächen als Vorranggebiet „Biotopverbund“ dargestellt werden. Dabei handele es sich überwiegend um naturschutzfachlich wertvolle Hoch- und Niedermoorgebiete sowie um das Gewässernetz.

Die für eine Darstellung als Vorranggebiet „Biotopverbund“ vorgesehenen Flächen seien vielfach bereits als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete oder als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen oder der EU als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete gemeldet worden. Da es keine direkten Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Flächennutzung gebe, seien unter Berücksichtigung der ohnehin erforderlichen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der damit verbundenen Wirkungen auf die kommunale Planung und auf raumbedeutsame Außenbereichsvorhaben mit der Darstellung dieses Vorranggebiets verbundene negative Auswirkungen nicht erkennbar.

Weiterhin sehe der Änderungsentwurf des LROP vor, dass die den Torfabbau betreffenden Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung entfallen. Die entfallenden Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung würden, soweit sie nicht schon abgetorft seien, durch das Vorranggebiet „Torferhaltung und Moorentwicklung“ (VR TEuME) ersetzt. Für die entsprechend dargestellten Flächen hätte dies zur Folge, dass sie zukünftig nicht mehr abgetorft werden dürften. Dies wäre mit erheblichen Auswirkungen auf die Torfwirtschaft verbunden.

In diesem Zusammenhang rief Baudirektor Viets in Erinnerung, dass der Landkreis Cloppenburg in seiner Stellungnahme vom 17.09.2013 zur Bekanntgabe der allgemeine Planungsabsichten zur Änderung des LROP gefordert habe, auf den gegenwärtig im Landkreis Cloppenburg dargestellten Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung (Torf), bei denen es sich häufig um stark vorentwässerte Restmoorflächen handele, einen Torfabbau nicht auszuschließen, da sie sich nicht nachhaltig als VR TEuME eignen würden.

Als Beleg für diese Aussage zeigte Baudirektor Viets einen Kartenausschnitt des nördlichen Kreisgebietes, in dem insbesondere die entfallenden Vorranggebiete Rohstoffgewinnung (rote Umrandung), das neue VR TEuME (braun schräg schraffiert), rechtskräftig genehmigte Torfabbauvorhaben mit Folgenutzung Sandmischkultur (violette Flächen) und bestandkräftige Torfabbauvorhaben mit der Option Sandmischkultur (braune Flächen) dargestellt seien. Die 68 ha umfassenden Flächen mit Neuanträgen seien „grün“ dargestellt. Dadurch sollten im Rahmen des sogenannten Klappkonzeptes landwirtschaftliche Folgenutzungen aus dem westlich angrenzenden Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Esterweger Dose herausgetauscht werden.

Da in dem geplanten VR TEuME östlich des NSG Esterweger Dose auch bisher schon zur Umsetzung des Folgenutzungstausches auf einer Vielzahl von Flächen Torfabbaugenehmigungen mit der Folgenutzung Sandmischkultur erteilt worden seien, wäre es aus naturschutzfachlicher Sicht fatal, die Torfabbaugenehmigung für diese Flächen nicht mehr zu erteilen.

Wie dem gleichen Kartenausschnitt mit hinterlegtem Luftbild aus dem Jahre 2011 zu entnehmen sei, sei neben den Torfabbauten mit der Folgenutzung Landwirtschaft auch noch eine größere Anzahl von Flächen durch private landwirtschaftliche Meliorationsmaßnahmen in Sandmischkulturen umgewandelt worden.

Für den Bereich des Westermoores sei diesen Karten auf den ersten Blick zu entnehmen, dass zukünftig kaum noch Moorflächen übrigblieben und daher das angestrebte Ziel einer Torferhaltung nur noch bedingt (Moorsackung durch die Entwässerung benachbarter Flächen) und das verfolgte Ziel der Moorentwicklung keinesfalls mehr zu erreichen sei. Die Darstellung dieses Bereiches als VR TEuME sei daher völlig verfehlt.

Diese Bewertung sei auch gegenüber dem ML im Rahmen der nachfolgend angeführten Berichte abgegeben worden.

Das Landwirtschaftsministerium (ML) habe den Landkreis Cloppenburg mit Erlass vom 07.05.2014 aufgefordert, genehmigte, geplante und beabsichtigte Torfabbauvorhaben zu melden. Die Stellungnahme an den ML sei mit Bericht vom 23.06.2014 erfolgt. Die Ergebnisse dieses Berichtes könnten der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

 

Vorhaben

 

Antrag gestellt

Anzahl        ha

Antrag bevorstehend

Anzahl             ha

Gesamt

Anzahl      ha

genehmigter Torfabbau

-

-

-

-

30

3353

Neuantrag außerhalb               VR TEuME

3

79

 

 

3

79

Neuantrag innerhalb                VR TEuME

10

182

 

 

10

182

Änderungsantrag außerhalb      VR TEuME

7

403

3

306

10

709

Änderungsantrag innerhalb       VR TEuME

4

257

1

18

5

275

Zusammen

24

921

4

324

58

4598

 

Mit Erlass vom 01.09.2014 habe der ML die Landkreise angewiesen, bis zum 17.09.2014 die detaillierten Anträge aller beantragten Torfabbauten in VR TEuME vorzulegen, um zu entscheiden, ob einzelfallbezogen eine befristete Untersagung der Erteilung von Torfabbaugenehmigungen gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 ROG verfügt werde.

Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, dass der ML sowohl für die 182 ha Neuanträge als auch für die 257 ha Änderungsanträge innerhalb eines VR TEuME hiervon Gebrauch mache.

Da aber bei den Änderungsanträgen ein Antrag auf Verlängerung des Abbauzeitraumes für eine Fläche von 240 ha im NSG Vehnemoor gestellt worden sei, um durch Angleichung der verschiedenen Abbauniveaus die vorgesehene Wiedervernässung in hydrologischer und naturschutzfachlicher Sicht zu verbessern, bestehe die begründete Hoffnung, dass für die Fläche keine befristete Untersagung der Erteilung von Torfabbaugenehmigungen durch den ML verfügt werde.

Ob dies auch für die 68 ha Neuanträge auf Torfabbau im Westermoor zur Umsetzung des aus naturschutzfachlicher Sicht dringend gebotenen Klappkonzeptes gelte, bleibe abzuwarten. In der Tendenz sei jedoch davon aufzugehen, dass bei den 182 ha Neuanträgen in VR TEuME eine befristete Untersagung der Erteilung von Torfabbaugenehmigungen durch den ML verfügt werden könne.

Anhand der Kartenausschnitte wies Baudirektor Viets darauf hin, dass in der Gemeinde Saterland das VR TEuME jedoch nicht nur das Vorranggebiet „Rohstoffgewinnung“ ersetze, sondern erheblich größere Flächen umfasse. Im Bereich des Ostermoores erstrecke sich das VR TEuME von der Elisabethfehner Straße (L 829) bis zum Küstenkanal, während das entfallende Vorranggebiet „Rohstoffgewinnung“ nur 2 Gebiete im nördlichen Teil zwischen L 829 und der geplanten Wasserfreizeit Saterland umfasse.

Wie dem Kartenausschnitt mit hinterlegtem Luftbild aus dem Jahre 2011 entnommen werden könne, seien zusammenhängende Moorflächen nur noch in dem entfallenden Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“ 74.4 vorhanden. Die westliche Hälfte des bisherigen Vorranggebietes „Rohstoffsicherung“ 74.5 sei rechtskräftig als Nassaussandungsfläche zur Umsetzung der Wasserfreizeit Saterland genehmigt. Auch nördlich und südlich der Koloniestraße seien im Bereich von Oster- und Schwaneburger Moor bereits umfangreiche Torfabbauvorhaben vielfach mit der Folgenutzung Sandmischkultur genehmigt worden.

Im Bereich des Ostermoores seien darüber hinaus eine Vielzahl von Flächen durch private landwirtschaftliche Meliorationsmaßnahmen in Sandmischkulturen umgewandelt worden. Diese seien im unterlegten Luftbild gut an ihrer hellen Farbe (Mineralboden) zu erkennen.

In den landwirtschaftlichen Meliorationsflächen befänden sich mosaikartig eingestreut einzelne Moorflächen. Da diese jedoch stark von den hydrologischen Verhältnissen der benachbarten meliorierten Flächen beeinflusst würden, seien sie für eine Moorentwicklung ungeeignet.

Dies gelte in besonderem Maße auch für die im Erweiterungsgebiet für den C-port dargestellten Vorranggebietsflächen TEuME. Insbesondere bei der südöstlichen Fläche handele es sich nicht mehr um eine Moorfläche.

Auch an anderen Stellen im Landkreis Cloppenburg sei kein Moor mehr vorhanden. Kreistagsabgeordneter Hackstedt habe zutreffend darauf hingewiesen, dass im Richtmoor zwischen Garrel und Bösel die ehemaligen Moorflächen schon vor langer Zeit melioriert worden seien.

Es bestünden daher erhebliche Zweifel, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Ausweisung eines VR TEuME vorlägen, das über die Abgrenzung des entfallenden Vorranggebietes „Rohstoffgewinnung“ 74.4 hinausgehe.

Abschließend erklärte Baudirektor Viets, die gewonnenen Erkenntnisse würden mit den Städten und Gemeinden abgestimmt und in die noch zu erstellende Stellungnahme eingearbeitet. Er hätte sich gewünscht, dass hier vor dem Beteiligungsverfahren sachgerecht recherchiert worden wäre. Das Klappkonzept sei genehmigt und könne nicht mehr geändert werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, es sei notwendig, dass für den Klimaschutz in der Fläche etwas getan werden müsse. Es sei erforderlich, hier möglichst früh auf Substrate als Ersatz für Torf umzusteigen, um auch die Arbeitsplätze zu sichern. Eine grundsätzliche Bereitschaft zum Klimaschutz könne er im Landkreis allerdings nicht erkennen.

 

Kreistagsabgeordnete Fugel führte aus, die Gemeinde Saterland sei von den Planungen stark betroffen. Zu einen seien die Arbeitsplätze in der Torfindustrie vor Ort gefährdet, zum anderen seien die Belange der Landwirtschaft betroffen. Sie könne die Ausführungen von Herrn Viets bestätigen. Das vorgelegte Kartenwerk sei alt und entspräche nicht den Gegebenheiten vor Ort. Größtenteils seien keine Moorflächen mehr vorhanden. Es könne nicht sein, dass die Landwirte im Rahmen des Klappkonzeptes herausgetauscht worden seien und dies nun nicht mehr gelten solle.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, der Klimaschutz sei sicherlich wichtig, aber der hier vorgeschlagene Entwurf sei nicht umzusetzen.

 

·        Abschnitt 4.1.3 Straßenverkehr

Bauoberrat Ribinski erläuterte hierzu, dass im Rahmen der Stellungnahme angeregt werden solle, die Europastraße 233 in der Streckenführung B 402, B 213 und B 72 als Vorranggebiet „Hauptverkehrsstraße vierstreifig“ auszuweisen, da dies auch den Planungen entspräche.

 

Leitender Baudirektor Raue ergänzte, dass keine Energie- und Stromtrassen für den Bereich Cloppenburg dargestellt seien. Es gebe aber die allgemeine textliche Zielfestsetzung im LROP, dass Leitungstrassen vorrangig dort errichtet werden sollten, wo schon Trassen vorhanden seien. Weiterhin würden für neue Trassen Standards formuliert, für bestehende Trassen fehle allerdings diese Festlegung. Der Landkreis werde daher in seiner Stellungnahme fordern, dass diese Standards auch für den Ausbau bestehender Trassen aufgenommen werde.

Lobenswert sei, dass die Zielsetzung hinsichtlich des Küstenkanals im Änderungsentwurf zum LROP den Vorstellungen des Landkreises entspräche. Dort sei der Ausbau des Kanals in einer Größe, dass er mit Großmotorgüterschiffen befahrbar sein solle, als Ziel vorgeschlagen. Der Ausbau für übergroße Großmotorgüterschiffe solle überprüft werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann sprach sich gegen den weiteren Straßenausbau der Europastraße 233 aus.

 

Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass am kommenden Montag ein Abstimmungsgespräch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stattfinden werde hinsichtlich der oben aufgeführten und ggf. von den Teilnehmern vorzuschlagenden weiteren strittigen Änderungen im Entwurf des LROP. Die dann zu erstellende Stellungnahme an das Land Niedersachsen werde das Meinungsbild im Ausschuss und der Städte und Gemeinden wiedergeben und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie könne von den Kreistagsabgeordneten über das Kreistagsinformationssystem eingesehen werden.