Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: V-PLA/14/098
In der
folgenden Abstimmung beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt
mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, dem Kreisausschuss die
mit den Städten und Gemeinden noch abzustimmende Stellungnahme zur Änderung des
Landes-Raumordnungsprogramms zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bauoberrat Ribinski erläuterte zu Beginn, dass im Änderungsverfahren für
das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) verschiedene Änderungen vorgesehen
seien, die die Belange des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen
erheblich beträfen, so dass hierzu eine Stellungahme unbedingt erforderlich
sei.
·
Abschnitt 2.3
Erreichbarkeitsräume der Mittelzentren (Verflechtungsbereiche)
Bauoberrat Ribinski führte hierzu aus, das Landesraumordnungsprogramm
enthalte das System der Zentralen Orte (Ober-, Mittel und Grundzentren), deren
Funktionen zum Erhalt einer dauerhaften und ausgewogenen Siedlungs- und
Versorgungsstruktur in allen Landesteilen zu sichern und zu entwickeln seien.
Die Oberzentren und Mittelzentren seien im Landes-Raumordnungsprogramm
abschließend festgelegt. Der Änderungsentwurf lege nunmehr fest, dass bei der Abgrenzung der jeweiligen
funktionsbezogenen mittel- und oberzentralen Verflechtungsbereiche die in der
als Anhang zur Vorlage beigefügten Karte festgelegten Erreichbarkeitsräume zu
berücksichtigen seien.
Dieser Vorschlag des Landes zu den Erreichbarkeitsräumen orientiere sich
weder an den politischen Grenzen des Landkreises Cloppenburg noch an den
Gewohnheiten der Bevölkerung oder der Attraktivität der Städte und Gemeinden im
Landkreis. Zum Beispiel würden die Gemeinde Essen und die Stadt Löningen dem
Mittelzentrum Quakenbrück außerhalb des Landkreises zugewiesen. Es sei nicht
ersichtlich, wonach diese Einstufung erfolgt sei. Offenbar seien die Räume
allein durch die Erreichbarkeit überörtlicher Einrichtungen mit dem Auto
definiert worden. Eine Befragung der Einwohner sei seines Erachtens hierzu
nicht erfolgt. Diese geplante Änderung des LROP sei nicht zielführend und
stimmig, so dass hier aus Sicht des Landkreises unbedingt eine Korrektur
erfolgen müsse.
Kreistagsabgeordneter Bothe erkundigte sich nach den Möglichkeiten der
Einflussnahme.
Leitender Baudirektor Raue führte hierzu aus, eine Stellungnahme der
Kommunen und auch privater Einwender sei über das Internet im Verfahren bis zum
Fristablauf möglich.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, die vorgenommene Einteilung
sei willkürlich und daher abzulehnen.
Dem schloss sich Kreistagsabgeordnete Fugel an. Es sollten auf jeden
Fall die gewachsenen Strukturen berücksichtigt werden. Eine Änderung des
Entwurfs sei unbedingt notwendig.
Auch Kreistagsabgeordneter Dobelmann widersprach der Festlegung. Es sei
nicht möglich, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Kriterien für die
Einstufung nicht bekannt seien.
Der Änderungsentwurf des Landes- Raumordnungsprogramms ist unter http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35090&article_id=125715&_psmand=7
abrufbar.
·
Abschnitt 3.1.1
Vorranggebiete zur Torferhaltung und Moorentwicklung
Baudirektor
Viets stellte die für den Landkreis Cloppenburg relevanten geplanten Änderungen
des Landesraumordnungsprogramms (LROP) mit Flächenbezug vor. Anhand der
zeichnerischen Darstellung des Entwurfs der Änderung 2014 des LROP zeigte er
die neuen Vorranggebiete „Biotopverbund“ und „Biotopverbund (Querungshilfe)“. Während
eine Darstellung des letztgenannten Vorranggebietes im Kreisgebiet nicht
vorgesehen sei, sollten eine Vielzahl von Flächen als Vorranggebiet
„Biotopverbund“ dargestellt werden. Dabei handele es sich überwiegend um
naturschutzfachlich wertvolle Hoch- und Niedermoorgebiete sowie um das
Gewässernetz.
Die
für eine Darstellung als Vorranggebiet „Biotopverbund“ vorgesehenen Flächen
seien vielfach bereits als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete oder als
Überschwemmungsgebiete ausgewiesen oder der EU als FFH- oder
EU-Vogelschutzgebiete gemeldet worden. Da es keine direkten Auswirkungen auf
die landwirtschaftliche Flächennutzung gebe, seien unter Berücksichtigung der
ohnehin erforderlichen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der damit
verbundenen Wirkungen auf die kommunale Planung und auf raumbedeutsame
Außenbereichsvorhaben mit der Darstellung dieses Vorranggebiets verbundene
negative Auswirkungen nicht erkennbar.
Weiterhin
sehe der Änderungsentwurf des LROP vor, dass die den Torfabbau betreffenden Vorranggebiete
für die Rohstoffgewinnung entfallen. Die entfallenden Vorranggebiete für die
Rohstoffgewinnung würden, soweit sie nicht schon abgetorft seien, durch das
Vorranggebiet „Torferhaltung und Moorentwicklung“ (VR TEuME) ersetzt. Für die
entsprechend dargestellten Flächen hätte dies zur Folge, dass sie zukünftig
nicht mehr abgetorft werden dürften. Dies wäre mit erheblichen Auswirkungen auf
die Torfwirtschaft verbunden.
In
diesem Zusammenhang rief Baudirektor Viets in Erinnerung, dass der Landkreis
Cloppenburg in seiner Stellungnahme vom 17.09.2013 zur Bekanntgabe der
allgemeine Planungsabsichten zur Änderung des LROP gefordert habe, auf den
gegenwärtig im Landkreis Cloppenburg dargestellten Vorranggebieten für die
Rohstoffgewinnung (Torf), bei denen es sich häufig um stark vorentwässerte
Restmoorflächen handele, einen Torfabbau nicht auszuschließen, da sie sich
nicht nachhaltig als VR TEuME eignen würden.
Als
Beleg für diese Aussage zeigte Baudirektor Viets einen Kartenausschnitt des
nördlichen Kreisgebietes, in dem insbesondere die entfallenden Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung (rote Umrandung), das neue VR TEuME (braun schräg
schraffiert), rechtskräftig genehmigte Torfabbauvorhaben mit Folgenutzung
Sandmischkultur (violette Flächen) und bestandkräftige Torfabbauvorhaben mit
der Option Sandmischkultur (braune Flächen) dargestellt seien. Die 68 ha
umfassenden Flächen mit Neuanträgen seien „grün“ dargestellt. Dadurch sollten
im Rahmen des sogenannten Klappkonzeptes landwirtschaftliche Folgenutzungen aus
dem westlich angrenzenden Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Esterweger Dose
herausgetauscht werden.
Da in
dem geplanten VR TEuME östlich des NSG Esterweger Dose auch bisher schon zur
Umsetzung des Folgenutzungstausches auf einer Vielzahl von Flächen Torfabbaugenehmigungen
mit der Folgenutzung Sandmischkultur erteilt worden seien, wäre es aus
naturschutzfachlicher Sicht fatal, die Torfabbaugenehmigung für diese Flächen
nicht mehr zu erteilen.
Wie
dem gleichen Kartenausschnitt mit hinterlegtem Luftbild aus dem Jahre 2011 zu
entnehmen sei, sei neben den Torfabbauten mit der Folgenutzung Landwirtschaft
auch noch eine größere Anzahl von Flächen durch private landwirtschaftliche
Meliorationsmaßnahmen in Sandmischkulturen umgewandelt worden.
Für
den Bereich des Westermoores sei diesen Karten auf den ersten Blick zu
entnehmen, dass zukünftig kaum noch Moorflächen übrigblieben und daher das
angestrebte Ziel einer Torferhaltung nur noch bedingt (Moorsackung durch die
Entwässerung benachbarter Flächen) und das verfolgte Ziel der Moorentwicklung
keinesfalls mehr zu erreichen sei. Die Darstellung dieses Bereiches als VR
TEuME sei daher völlig verfehlt.
Diese
Bewertung sei auch gegenüber dem ML im Rahmen der nachfolgend angeführten
Berichte abgegeben worden.
Das Landwirtschaftsministerium (ML) habe den
Landkreis Cloppenburg mit Erlass vom 07.05.2014 aufgefordert, genehmigte,
geplante und beabsichtigte Torfabbauvorhaben zu melden. Die Stellungnahme an
den ML sei mit Bericht vom 23.06.2014 erfolgt. Die Ergebnisse dieses Berichtes
könnten der folgenden Tabelle entnommen werden:
Vorhaben |
Antrag
gestellt Anzahl ha |
Antrag
bevorstehend Anzahl ha |
Gesamt Anzahl
ha |
|||
genehmigter
Torfabbau |
- |
- |
- |
- |
30 |
3353 |
Neuantrag
außerhalb VR TEuME |
3 |
79 |
|
|
3 |
79 |
Neuantrag
innerhalb VR TEuME |
10 |
182 |
|
|
10 |
182 |
Änderungsantrag
außerhalb VR TEuME |
7 |
403 |
3 |
306 |
10 |
709 |
Änderungsantrag
innerhalb VR TEuME |
4 |
257 |
1 |
18 |
5 |
275 |
Zusammen |
24 |
921 |
4 |
324 |
58 |
4598 |
Mit
Erlass vom 01.09.2014 habe der ML die Landkreise angewiesen, bis zum 17.09.2014
die detaillierten Anträge aller beantragten Torfabbauten in VR TEuME
vorzulegen, um zu entscheiden, ob einzelfallbezogen eine befristete Untersagung
der Erteilung von Torfabbaugenehmigungen gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 ROG verfügt
werde.
Grundsätzlich
bestehe die Möglichkeit, dass der ML sowohl für die 182 ha Neuanträge als auch
für die 257 ha Änderungsanträge innerhalb eines VR TEuME hiervon Gebrauch
mache.
Da
aber bei den Änderungsanträgen ein Antrag auf Verlängerung des Abbauzeitraumes
für eine Fläche von 240 ha im NSG Vehnemoor gestellt worden sei, um durch
Angleichung der verschiedenen Abbauniveaus die vorgesehene Wiedervernässung in
hydrologischer und naturschutzfachlicher Sicht zu verbessern, bestehe die
begründete Hoffnung, dass für die Fläche keine befristete Untersagung der
Erteilung von Torfabbaugenehmigungen durch den ML verfügt werde.
Ob
dies auch für die 68 ha Neuanträge auf Torfabbau im Westermoor zur Umsetzung
des aus naturschutzfachlicher Sicht dringend gebotenen Klappkonzeptes gelte,
bleibe abzuwarten. In der Tendenz sei jedoch davon aufzugehen, dass bei den 182
ha Neuanträgen in VR TEuME eine befristete Untersagung der Erteilung von
Torfabbaugenehmigungen durch den ML verfügt werden könne.
Anhand
der Kartenausschnitte wies Baudirektor Viets darauf hin, dass in der Gemeinde
Saterland das VR TEuME jedoch nicht nur das Vorranggebiet „Rohstoffgewinnung“
ersetze, sondern erheblich größere Flächen umfasse. Im Bereich des Ostermoores
erstrecke sich das VR TEuME von der Elisabethfehner Straße (L 829) bis zum
Küstenkanal, während das entfallende Vorranggebiet „Rohstoffgewinnung“ nur 2 Gebiete
im nördlichen Teil zwischen L 829 und der geplanten Wasserfreizeit Saterland
umfasse.
Wie
dem Kartenausschnitt mit hinterlegtem Luftbild aus dem Jahre 2011 entnommen
werden könne, seien zusammenhängende Moorflächen nur noch in dem entfallenden
Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“ 74.4 vorhanden. Die westliche Hälfte des
bisherigen Vorranggebietes „Rohstoffsicherung“ 74.5 sei rechtskräftig als
Nassaussandungsfläche zur Umsetzung der Wasserfreizeit Saterland genehmigt.
Auch nördlich und südlich der Koloniestraße seien im Bereich von Oster- und
Schwaneburger Moor bereits umfangreiche Torfabbauvorhaben vielfach mit der
Folgenutzung Sandmischkultur genehmigt worden.
Im
Bereich des Ostermoores seien darüber hinaus eine Vielzahl von Flächen durch
private landwirtschaftliche Meliorationsmaßnahmen in Sandmischkulturen
umgewandelt worden. Diese seien im unterlegten Luftbild gut an ihrer hellen
Farbe (Mineralboden) zu erkennen.
In den
landwirtschaftlichen Meliorationsflächen befänden sich mosaikartig eingestreut
einzelne Moorflächen. Da diese jedoch stark von den hydrologischen
Verhältnissen der benachbarten meliorierten Flächen beeinflusst würden, seien
sie für eine Moorentwicklung ungeeignet.
Dies
gelte in besonderem Maße auch für die im Erweiterungsgebiet für den C-port
dargestellten Vorranggebietsflächen TEuME. Insbesondere bei der südöstlichen
Fläche handele es sich nicht mehr um eine Moorfläche.
Auch
an anderen Stellen im Landkreis Cloppenburg sei kein Moor mehr vorhanden.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt habe zutreffend darauf hingewiesen, dass im
Richtmoor zwischen Garrel und Bösel die ehemaligen Moorflächen schon vor langer
Zeit melioriert worden seien.
Es
bestünden daher erhebliche Zweifel, ob überhaupt die Voraussetzungen für die
Ausweisung eines VR TEuME vorlägen, das über die Abgrenzung des entfallenden
Vorranggebietes „Rohstoffgewinnung“ 74.4 hinausgehe.
Abschließend
erklärte Baudirektor Viets, die gewonnenen Erkenntnisse würden mit den Städten
und Gemeinden abgestimmt und in die noch zu erstellende Stellungnahme
eingearbeitet. Er hätte sich gewünscht, dass hier vor dem Beteiligungsverfahren
sachgerecht recherchiert worden wäre. Das Klappkonzept sei genehmigt und könne
nicht mehr geändert werden.
Kreistagsabgeordneter
Dobelmann erklärte, es sei notwendig, dass für den Klimaschutz in der Fläche
etwas getan werden müsse. Es sei erforderlich, hier möglichst früh auf
Substrate als Ersatz für Torf umzusteigen, um auch die Arbeitsplätze zu
sichern. Eine grundsätzliche Bereitschaft zum Klimaschutz könne er im Landkreis
allerdings nicht erkennen.
Kreistagsabgeordnete Fugel führte aus, die Gemeinde Saterland sei von
den Planungen stark betroffen. Zu einen seien die Arbeitsplätze in der
Torfindustrie vor Ort gefährdet, zum anderen seien die Belange der
Landwirtschaft betroffen. Sie könne die Ausführungen von Herrn Viets
bestätigen. Das vorgelegte Kartenwerk sei alt und entspräche nicht den
Gegebenheiten vor Ort. Größtenteils seien keine Moorflächen mehr vorhanden. Es
könne nicht sein, dass die Landwirte im Rahmen des Klappkonzeptes
herausgetauscht worden seien und dies nun nicht mehr gelten solle.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, der Klimaschutz sei sicherlich
wichtig, aber der hier vorgeschlagene Entwurf sei nicht umzusetzen.
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Abschnitt 4.1.3
Straßenverkehr
Bauoberrat Ribinski erläuterte hierzu, dass im Rahmen der Stellungnahme
angeregt werden solle, die Europastraße 233 in der Streckenführung B 402, B 213
und B 72 als Vorranggebiet „Hauptverkehrsstraße vierstreifig“ auszuweisen, da
dies auch den Planungen entspräche.
Leitender Baudirektor Raue ergänzte, dass keine Energie- und
Stromtrassen für den Bereich Cloppenburg dargestellt seien. Es gebe aber die
allgemeine textliche Zielfestsetzung im LROP, dass Leitungstrassen vorrangig
dort errichtet werden sollten, wo schon Trassen vorhanden seien. Weiterhin
würden für neue Trassen Standards formuliert, für bestehende Trassen fehle
allerdings diese Festlegung. Der Landkreis werde daher in seiner Stellungnahme
fordern, dass diese Standards auch für den Ausbau bestehender Trassen
aufgenommen werde.
Lobenswert sei, dass die Zielsetzung hinsichtlich des Küstenkanals im
Änderungsentwurf zum LROP den Vorstellungen des Landkreises entspräche. Dort
sei der Ausbau des Kanals in einer Größe, dass er mit Großmotorgüterschiffen
befahrbar sein solle, als Ziel vorgeschlagen. Der Ausbau für übergroße
Großmotorgüterschiffe solle überprüft werden.
Kreistagsabgeordneter Dobelmann sprach sich gegen den weiteren
Straßenausbau der Europastraße 233 aus.
Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass am kommenden Montag ein
Abstimmungsgespräch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stattfinden
werde hinsichtlich der oben aufgeführten und ggf. von den Teilnehmern
vorzuschlagenden weiteren strittigen Änderungen im Entwurf des LROP. Die dann
zu erstellende Stellungnahme an das Land Niedersachsen werde das Meinungsbild
im Ausschuss und der Städte und Gemeinden wiedergeben und dem Kreisausschuss
zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie könne von den Kreistagsabgeordneten über
das Kreistagsinformationssystem eingesehen werden.