Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu Beginn erläuterte Leitender Baudirektor Raue des derzeitigen Sachstand.

Er verwies darauf, dass in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 15.9.2009 letztmalig der Stand der Planung zur Rekultivierung der Deponie Stapelfeld dargestellt worden sei und zu diesem Zeitpunkt bereits auf die durchzuführende Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) hingewiesen worden sei.

Im Zusammenhang mit der UVS sei inzwischen ein Scoopingtermin zur Abstimmung des Untersuchungsumfangs und der Untersuchungstiefe mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt worden. Mit der Fertigstellung der UVS sei bis Ende Juni zu rechnen, danach folge die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch das Gewerbeaufsichtsamt im Juli diesen Jahres.

Als Ergebnis des Scoopingtermins sei der vom Gutachter Diekmann und Mosebach vorgeschlagene Untersuchungsumfang der UVS zum Schutzgut Mensch um ein Immissionsgutachten zu den Themenkomplexen Geruch, Staub, Keime und Sporen für die Abfallumlagerung erweitert worden.

Dieses Gutachten werde zur Zeit vom TÜV Nord erstellt. Es sei hier hervorzuheben, dass dieses Gutachten keine Literaturarbeit werde, sondern der Vorgang der Umlagerung, wie er später in großem Umfang stattfinden solle, auf der Deponie konkret auf einer kleinen Teilfläche im Bereich der Altdeponie der Stadt Cloppenburg simuliert werde, um die Emissionsquellen hierbei konkret zu bestimmen als Basis für die erforderliche Ausbreitungsberechung.

Leitender Baudirektor Raue verwies darauf, dass nach Abschluss der letzten Untersuchungsarbeiten auf der Deponie mit der Vorlage des Gutachtens bis Ende Mai gerechnet werde. Er gehe davon aus, dass das Gesamtkonzept der Sicherung und Rekultivierung wie geplant danach umgesetzt werden könne.

Weiterhin werde derzeit die EU- weite Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistung der Rekultivierung vorbereitet, die ab Ende Juli nach Vorlage des Ergebnisses der UVP erfolgen solle. Die Frage der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Deponie müsse im Vorfeld geklärt werden, da diese Auswirkung auf den Umfang und die Komplexität der Planungsleistung habe und somit für die Ausschreibung relevant sei.

 

Anschließend trug Baudirektor Haedke entsprechend der Vorlagen – Nr. V- PLA/10/015 vor. Er ergänzte, dass lediglich eine südlich ausgerichtete Teilfläche von ca. 1,5 ha auf dem Deponiegelände in Stapelfeld für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet sei. Möglich seien Polykristalline - oder Dünnschichtmodule. Da frühestens ab 2016 nach Abschluss der Rekultivierung mit der Installation und Inbetriebnahme begonnen werden könne, sei die Wirtschaftlichkeit der Anlage nur sehr schwer vorauszusagen. Die Technische Universität Braunschweig – Institut für Gebäude- und Solartechnik – habe für den Landkreis eine „Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Photovoltaikanlage auf der Deponie Stapelfeld“ erstellt. Aufgrund der neu festgesetzten, ab 2010 aber reduzierten Fördermöglichkeiten habe sich ergeben, dass sowohl eine polykristalline Freiflächenanlage als auch eine Dünnschicht – Freiflächenanlage ab 2016 nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Hierbei seien insbesondere ggfls. erhöhte Kosten für die Unterkonstruktion der Aufständerung, an die aufgrund der schwierigen Gründungsverhältnisse und Abdichtungserfordernisse möglicherweise  besondere Anforderungen zu stellen seien, noch gar nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit könne die Höhe der Einspeisevergütung für 2016 nur geschätzt werden. Im Gutachten sei dabei die Einspeisevergütung für 2010 abzüglich einer jährlichen Minderung um 9 % zugrunde gelegt worden.

Insgesamt sei nach Abwägung aller Aspekte festzuhalten, dass bei einer kompletten Finanzierung der Photovoltaik- Freiflächenanlage unter den angenommenen Gegebenheiten bei keiner der berechneten Varianten ein positives Ergebnis nach 20 Betriebsjahren zu erwarten sei.

Baudirektor Haedke wies abschließend darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit einer derartigen Anlage vor einem Jahr bei den damals geltenden Bedingungen noch erheblich positiver gesehen worden sei. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Wirtschaftlichkeit schlage die Verwaltung nunmehr vor, die Planung der Photovoltaik- Freiflächenanlage auf der Deponie in Stapelfeld vorerst zurückzustellen und erst in 2015 nach Abschluss der Rekultivierung die Errichtung einer solchen Anlage auf dem Deponiegelände neu zu überdenken.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Friedhoff erklärte er, dass bei der Kalkulation der Anlage die jetzt geltenden Preise zugrunde gelegt worden seien. Hier andere Zahlen zu nehmen sei rein spekulativ.

 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht mehr in den Planungs- und Genehmigungsprozess zur Rekultivierung der Deponie mit einzubeziehen.