Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen wurde mehrheitlich beschlossen, die Planung der Europastraße 233 einschl. der personellen Unterstützung des Landes Niedersachsen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu übernehmen und die bereits erfolgte Wahrnehmung dieser Aufgabe für die Vergangenheit zu bestätigen.


Kreisausschuss am 03.06.2014

 

Landrat Eveslage trug den Sachverhalt gemäß Vorlage vor. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass alle bisherigen Beschlüsse unverändert Gültigkeit und Rechtswirksamkeit besitzen.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann bezog daraufhin zu dem Ausbau der E 233 grundsätzlich Stellung und beleuchtete die Themen Klimaveränderung, Rohstoffnutzung, Wirtschaftsfaktoren, um die gegensätzliche Position seiner Fraktion zum Ausbau der E 233 zu verdeutlichen.

Die Klimaerwärmung drohe schneller voranzuschreiten als bisher befürchtet, Anbauflächen für Lebensmittel gingen zukünftig verloren, so dass nur bei Wahl der richtigen Klimapolitik auch die richtige Wirtschaftspolitik gemacht werden könne.

Der Rohstoff Öl sei an 95 % aller industriell gefertigten Produkte beteiligt, stehe aber nicht endlos zur Verfügung. Unterschiedliche Prognosen gingen davon aus, dass in ca. 40 bis 100 Jahren die Ölreserven erschöpft sein werden.

Es sei eine stete Zunahme des Güterverkehrs zu beobachten, deren Gründe in den intensiven Wirtschaftsbeziehungen entfernt voneinander liegender Regionen und u. a. auch in immer kürzeren Lieferzeiten, kleineren Warensendungen und Produktionsauslagerungen zu suchen seien.

Prognosen über die künftige Entwicklung des Güterverkehrs lägen vor und würden nahe legen, eine reine Fortschreibung der Veränderungen durch gezielte Maßnahmen zu beeinflussen.

Als Beispiele seien hier zu nennen:

-          die optimale Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur

-          Tempolimits für einen besseren Verkehrsfluss

-          Anrechnung externer Folgekosten (Umwelt, Gesundheit)

-          Regionalvermarktung von Produkten

-          betriebliche Optimierungen

-          die Ausweitung der Maut (Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen)

-          der Faktor Zeit

 

Hinzu komme der Kostenfaktor. Die Kosten des Projektes E 233 seien schon in der Planungsphase von ca. 6 Mio. Euro auf ca. 8 Mio Euro gestiegen. Die geschätzten Baukosten für den 4-streifigen Ausbau seien von anfangs 273 Mio Euro auf aktuell 600 Mio. Euro gewachsen, ein Ende sei nicht in Sicht.

Die Verwirklichung des Projekts als ÖPP werde nicht günstiger werden als bei einer (rein) öffentlichen Umsetzung. Grund sei allein, durch die Nutzung der Möglichkeiten einer ÖPP eine Vorfinanzierung der Baukosten unter Umgehung der Schuldenbremse zu erreichen – zulasten der nächsten Generation.

Mit dem Ausbau der E 233 werde ein falsches Signal für die Zukunft gesetzt und die Finanzmittel seien für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung verloren.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen ging in diesem Zusammenhang noch einmal ausführlich auf die Vorlage V-KA/14/201 der Kreisausschusssitzung vom 24.04.2014 nebst Anlagen ein.

Die Anlage 1 enthielt eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, den Landkreisen Cloppenburg und Emsland und dem Städtering Zwolle Emsland vom 9.12.2008, die Anlage 2 eine Änderungsvereinbarung zu dem Vertrag aus der Anlage 1.

In der Vereinbarung aus Anlage 1 werde geregelt, wie die Projektgesamtverantwortung sowie die finanztechnische Verantwortung bis zur planungsrechtlichen Absicherung zu organisieren sei. Außerdem stimmen dort Land und Landkreise überein, dass die Baufinanzierung durch ein ÖPP-Modell erfolgen solle. Nach dieser Vereinbarung trage das Land die fachtechnische Verantwortung, alles andere, inklusive des Planfeststellungsverfahrens und aller Kosten, trügen die beiden Landkreise. Kreistagsabgeordnete Kannen erklärte, sie sei ziemlich empört darüber gewesen und habe sich gefragt, wie man als Landkreis so etwas unterschreiben könne. Ihre Suche nach dem dazugehörigen Grundsatzbeschluss sei ergebnislos geblieben. Eine Nachfrage im Kreisausschuss habe nun diesen Tagesordnungspunkt heute zur Folge.

Zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass diese Vereinbarung rechtlich nicht haltbar sei. Die Planfeststellung könne nicht von den Landkreisen übernommen werden, dies bleibe Aufgabe des Landes. Daher müsse der Vertrag geändert werden (Anlage 2). In der Änderungsvereinbarung sei jetzt geregelt, dass das Land (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) das Verfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durchführen solle.

Diese Änderung des Vertrags sei bereits vom Land unterschrieben worden. Das Verhalten des Landes sei aus Sicht der Fraktion der Grünen doppelbödig, da öffentlich propagiert werde, alle Kriterien für Neubauprojekte zu überprüfen und erst dann eine Prioritätenliste zu erstellen. Wenn auf der einen Seite offiziell noch keine Entscheidung für bestimmte Projekte gefallen sein soll, andererseits gäbe es aber Planungshilfe für ein Projekt, so könne die Kriterienüberprüfung nur als Beruhigungspille für die Öffentlichkeit, bzw. für den Koalitionspartner angesehen werden.

 

Heute solle der versäumte Beschluss von 2008 nachgeholt werden. Die vorgeschlagene Beschlussvorlage sei jedoch so schwammig, dass folgender Beschluss beantragt werde:

 

1.      Der Kreistag lehnt die Regelungen der Vereinbarung vom 9.12.2008 und der dazugehörigen Änderungsvereinbarung vom Juni 2014 im Nachhinein ab.

2.      Die beiden Vereinbarungen werden als Anlage zum Protokoll der Kreistagssitzung vom 29.7.2014 veröffentlicht.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann über die Anträge der Fraktion der Grünen abstimmen.

Anträge 1 und 2 wurden jeweils bei 2 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Anschluss wurde über den Antrag laut Vorlage abgestimmt.