Der Sozialausschuss beschloss einstimmig die Feststellung, dass der Bedarf für die Einrichtung eines stationären Hospizes gesehen wird. Die Verwaltung wird gebeten, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, zur Standortfrage sowie zur Finanzierung eines stationären Hospizes anzustellen und dem Ausschuss zu berichten.


Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer verwies einleitend auf die Ausführungen der Vorlage-Nr.:

V-SOZ/14/044.

Sie erinnerte daran, dass das Thema bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 27.03.2014 erörtert worden sei. Die seinerzeitige Beratung im Ausschuss habe ergeben, dass der Bedarf für die Einrichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg durch eine Arbeitsgruppe mit Experten aus diesem Bereich unter Koordination des Gesundheitsamtes näher beleuchtet sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen und organisatorischen Umsetzungsvarianten anhand der Erfahrungen anderer Hospize beschrieben werden sollten.

 

Die von der Arbeitsgruppe zusammengetragenen Informationen seien in der Vorlage-Nr.:

V-SOZ/14/044 dargestellt, so Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer. Des Weiteren werde Herr Dr. Klaus zur Einrichtung eines stationären Hospizes vortragen.

 

Vorsitzende Stärk erteilte Herrn Dr. Klaus das Wort.

 

Herr Dr. Klaus stellte die Beratungsergebnisse und Überlegungen der Arbeitsgruppe anhand einer Powerpointpräsentation vor (sh. Anlage 2).

 

Vorsitzende Stärk dankte für die umfassenden Ausführungen und gab den Mitgliedern des Ausschusses Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erinnerte daran, dass Herr Moormann, Vorsitzender des Hospizvereins Cloppenburg, in der vorangegangenen Sitzung die Einrichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg als „wünschenswert“ bezeichnet habe und eine Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen klären sollte. Sie bescheinigte der Arbeitsgruppe, das Thema gut „angefasst“ zu haben.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen sah als Ergebnis des Berichtes eine Tendenz in Richtung stationäres Hospiz. Es sei gut und wichtig das Thema auf breiter Ebene zu diskutieren und alle Aspekte auszuleuchten. Nach ihrer Auffassung kristallisiere sich über kurz oder lang der Bedarf an einer solchen Einrichtung heraus, zumal der Rückhalt in den Familien schwinde. Wichtig sei jetzt, die Planungen fortzusetzen und insbesondere die Art der Trägerschaft zu erörtern.

 

Landrat Eveslage unterstützte die Ausführungen der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen. Er machte ergänzend auf den demografischen Wandel aufmerksam, der sich auch im Landkreis Cloppenburg zeige. Nach seiner Einschätzung könne sich ein stationäres Hospiz erst nach einer Anlaufphase finanziell eigenständig tragen. Er stellte heraus, dass die Krankenkassen nur 90 % der Betriebskosten übernehmen würden. Die Erfahrungen anderer Hospize zeigten, dass nach einer Anfangsphase die Spendenbereitschaft der Bevölkerung steige und damit dann der Restbedarf von 10 % durchaus gedeckt werden könne.

 

Die Angehörigen – so Landrat Eveslage weiter – seien für die Betreuung in einem Hospiz sehr dankbar. Für die Begleitung der Sterbenden sei es wichtig, dass es im Hospiz – anders als in Krankenhäusern – Räume und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige gebe.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Hollah erläuterte Herr Dr. Klaus, dass ihm die Gründe der Einstellung der Planungen für ein stationäres Hospiz in Sögel nicht bekannt seien, er aber keinen Zusammenhang mit den jetzigen Überlegungen in Cloppenburg sehe.

 

Herr Dr. Klaus betonte nachdrücklich, dass der Bedarf für die Einrichtung eines stationären Hospizes grundsätzlich vorhanden sei. Problem sei, dass es sich wirtschaftlich nicht selbst tragen könne. Der Gesetzgeber fordere, dass 10 % der Kosten z.B. durch Spenden gedeckt werden müssten. Es gebe somit fortlaufend eine Finanzlücke. Die Frage sei daher: „Will man sich ein Hospiz leisten?“

 

Kreistagsabgeordneter Hardenberg meinte, dass viele Familien – auch intakte Familien – die erforderliche Pflege von sterbenden Angehörigen nicht leisten könnten. Die Einbindung der Familien bei der Pflege in den Hospizen sei sehr wichtig. Die konkrete Umsetzung der Einrichtung eines stationären Hospizes werfe zwar noch viele Fragen auf – so Kreistagsabgeordneter Hardenberg weiter. Da er aber die dringende Notwendigkeit sehe, solle sich der Ausschuss dies dennoch als Ziel setzen.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe merkte an, dass die Palliativstation des Cloppenburger Krankenhauses durch ein Hospiz Patienten verlieren würde. Herr Dr. Klaus entgegnete, dass dies für den Krankenhausträger verkraftbar sei. Ein Krankenhaus könne die Patienten nicht immer bis zum Ende behandeln, dies werde von den Krankenkassen auch nicht bezahlt. Die Krankenhäuser hätten die Aufgabe, den Patienten medizinisch so zu behandeln, dass er nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden könne. Das den Patienten der Palliativstation gemachte Angebot zur Aufnahme in einem Hospiz der benachbarten Landkreise, sei wegen der Entfernung nur selten angenommen worden.

 

Landrat Eveslage war der Auffassung, dass es sinnvoll sei, als Träger bzw. Betreiber eine unabhängige und konfessionsübergreifende Stiftung zu schaffen. Voraussetzung sei, dass diese Stiftung unabhängig und getrennt von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeite.

 

Herr Dr. Klaus ergänzte, dass die Eigenständigkeit insbesondere vom Betreiber des Hospizes gefordert würde. Hinsichtlich des Eigentümers der Immobilie bestünde diese Forderung nicht; die Immobilie könne sogar von Privatpersonen angemietet werden. Zudem sei es von Vorteil, wenn eine Trennung zwischen Betreiber des Hospizes und Eigentümer der Immobilie bestehe. Bei finanziellen Problemen bestehe dann keine Gefahr für die Immobilie.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus sah hinsichtlich des Wunsches, im Landkreis Cloppenburg ein Hospiz einzurichten, Einigkeit im Ausschuss. Nun brauche es ein bisschen Mut. Sie schlug vor, die Städte und Gemeinden bei der Deckung des Defizits einzubinden. Abschließend regte sie eine Beschlussfassung entsprechend der Vorlage an.

 

Vorsitzende Stärk fasste die Diskussionsbeiträge der Ausschussmitglieder dahingehend zusammen, dass die Einrichtung eines stationären Hospizes auf breite Zustimmung stoße. Es gebe aber noch keine konkrete Beschlusslage.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus schlug vor, durch Beschluss festzulegen, dass der Bedarf für ein Hospiz gesehen werde. Des Weiteren solle die Verwaltung beauftragt werden, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, zur Standortfrage sowie zur Finanzierung anzustellen.

 

Landrat Eveslage unterstützte diesen Vorschlag. Die Verwaltung sei gerne bereit, auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe sowie der Ausführungen von Dr. Klaus, die Planungen fortzusetzen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies bezüglich einer überkonfessionellen Stiftung als Betreiber auf die Konzepte anderer Hospize. Dort seien die Kirchen oft Träger der Einrichtung. Dies könne er sich auch für ein Hospiz im Landkreis Cloppenburg vorstellen.

 

Landrat Eveslage ergänzte, dass die Kirche bereits Träger der Krankenhäuser im Landkreis sei. Außerdem gebe es eine Reihe kirchlicher Einrichtungen im Bereich Pflege. Zudem sei der Hospizgedanke eine ureigene christliche Aufgabe. Ein Hospiz könne auch als Gemeinschaftsaufgabe aller Kirchen gesehen werden. In jedem Fall seien die Kirchen einzubinden.

 

Kreistagsabgeordneter Hardenberg forderte, die Planungen zur Einrichtung eines Hospizes fortzusetzen und regte ebenfalls eine Beschlussfassung zur Bedarfsfeststellung sowie Beauftragung der Verwaltung an.

 

Vorsitzende Stärk stellte die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.