Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes begrüßte Leitender Baudirektor Raue Herrn Dr. Jochen Hahne vom Thünen Institut für Agrartechnologie, Braunschweig.

In einer kurzen Einführung wies er darauf hin, dass sich das Bauamt des Landkreises seit 15 Jahren mit Abluftreinigung befasse. Hieraus resultiere der Cloppenburger Leitfaden von 2002. Inzwischen seien mehr als 8 Hersteller von Abluftreinigungsanlagen für Schweinehaltungen zertifiziert. Die Funktionsfähigkeit der Anlagen sei grundsätzlich nachgewiesen. Es gebe mittlerweile 292 Anlagen im Betrieb, 48 Anlagen, die genehmigt, aber noch nicht gebaut seien, und 61 Anlagen im laufenden Verfahren. Mit diesen 401 Anlagen würden ca. 28% des Schweinebestandes im Landkreis abgefiltert.

Für die sozialverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft sei die Funktionstüchtigkeit der Anlagen sehr wichtig. Die Genehmigungen der Anlagen würden daher mit Auflagen erteilt, u. a. mit der Pflicht der jährlichen Wartung durch den Hersteller und eines jährlichen Check-ups.

Dr. Hahne sei beauftragt worden, Handlungsempfehlungen für die zukünftige Überprüfung und den sicheren Betrieb von Abluftreinigungsanlagen zu erarbeiten. Hierzu habe er 164 Messprotokolle bestehender Anlagen ausgewertet.

 

Dr. Hahne stellte in seinem Vortrag zunächst die Funktionsweise der 3 verschiedenen Verfahren zur Abluftreinigung, den Biofilter, den Abluftwäscher und das Kombinationsverfahren vor.

Ziel des Einsatzes der Anlagen sei es, Staub, Stickstoff und Geruch zu mindern, um so zum einen Entwicklungsmöglichkeiten für die Tierhaltung zu eröffnen und andererseits nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden. Darüber hinaus werde damit auch die Vorsorge und der Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen angestrebt.

Er führte aus, in ganz Deutschland seien derzeit 1.070 Abluftreinigungsanlagen in Betrieb, von denen ca. ein Viertel im Landkreis Cloppenburg betrieben würden. Die Anlagen seien ausschließlich für Schweinehaltungen zertifiziert. Für die Hähnchenkurzmast sei gerade eine Anlage zertifiziert worden, für die Langmast und auch für die Legehennenhaltung werde es voraussichtlich zukünftig auch jeweils eine Anlage geben. Problematisch sei, dass es für Geflügelhaltungen bisher nur möglich sei, Ammoniak und Staub zu filtern, wogegen die Geruchsfilterung derzeit noch nicht möglich sei.

Er führte weiter aus, dass sein Projektauftrag die Analyse der Funktionserfüllung von Abluftreinigungsanlagen aufgrund von Messergebnissen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die praktische Überprüfung umfasst habe.

Im Ergebnis sei nach Auswertung der Messprotokolle festzuhalten, dass die Durchführung jährlicher Checkups ein geeignetes Kontrollinstrument sei. Die Auswertung der Messprotokolle habe ergeben, dass die Geruchsminderung durch die Anlagen gut sei, die Ammoniakminderung dagegen noch ausbaufähig. Die Protokolle belegten, dass die Reingasfeuchte in den Anlagen oft zu gering ausfalle, was ein Hinweis auf die nicht volle Funktionsfähigkeit der Anlagen sei. Die Erfassung der Abschlämmung sei unzureichend und der Wechsel von Waschwasser und Hackschnitzel nicht eindeutig dokumentiert, aber für die Funktionsfähigkeit ebenfalls von zentraler Bedeutung. Weiterhin fehlten oft Messungen unter Volllast der Anlagen und eindeutige Beurteilungen der Messergebnisse durch die Prüfstellen.

Für die Zukunft empfehle er Check-ups unter Volllast im Wechsel mit Funktionstests auch bei geringer Belastung. Die Zahl der untersuchten Parameter solle deutlich reduziert werden, auffällige Betriebe sollten gezielter geprüft werden. Das Prüfprotokoll solle mit einem Ampelsystem die Funktionsweise der Anlagen dokumentieren und gleichzeitig bei nicht hinreichenden Ergebnissen notwendige Maßnahmen zur Abstellung der Mängel enthalten. Wichtig sei immer eine Bewertung der Messergebnisse.

Auf Rückfrage ergänzte er, die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung der anfallenden Waschwässer müssen von den Behörden kontrolliert werden. Da diese landwirtschaftlich entsorgt werden könnten, seien hierfür zusätzliche Flächen vorzuhalten. Die Filter der Abluftwäscher bestünden aus Kunststoff und hätten bei normalem Gebrauch eine unbegrenzte Haltbarkeit. Das Holzmaterial in den Biofiltern dagegen müsse regelmäßig erneuert werden. Das verbrauchte Material könne als Abdeckmaterial genutzt werden.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für den Vortrag.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zu Kenntnis.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.