Herr Kreisamtmann Nolopp berichtete über den aktuellen Sachstand bezüglich der Radwegebenutzungspflicht.

 

Zunächst informierte Herr Kreisamtmann Nolopp über die rechtliche Entwicklung der Radwegebenutzung seit dem Jahre 1997 und ging anschließend auf die aktuelle Fahrbahn- / Radwegebenutzung und die technischen Regelwerke ein. Um diese neue Regelung umzusetzen, sei man übereingekommen, die Beschilderung zur Benutzung der Radwege außerhalb der geschlossenen Ortschaften aufgrund der Verkehrssicherheit beizubehalten und innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich zu entfernen. Mit der Umsetzung sei dann im Jahre 2011 in den Gemeinden Emstek und Cappeln begonnen worden. Danach sollte in 2012 die Entfernung der Beschilderung in der Gemeinde Lindern erfolgen, was jedoch ausgesetzt wurde. In 2013 wurde dann in den Gemeinden Essen und Lastrup die Radwegebeschilderung entfernt.

 

Am 29.10.2013 habe mit den Städten und Gemeinden sowie der Verkehrskommission eine Besprechung über die Vorgehensweise bei der Beschilderung/Nichtbeschilderung von Geh- und Radwegen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg stattgefunden. Man sei sich dort einig geworden, dass bei einem Verkehrsaufkommen von weniger als 400 Kfz/h (Spitzenstunden), dies entspricht ca. 4.000 Kfz./Tag, der Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen hat. Bei mehr als 400 Kfz./h bzw. mehr als 4.000 Kfz./Tag seien andere Führungsformen, wie z. B. Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Freigabe der Gehwege mit „Radfahrer frei“ oder die Anordnung der Benutzungspflicht, zu prüfen.

 

(Anmerkung: Das Ergebnis der Besprechung vom 29.10.2013 wurde dem Protokoll über die Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.10.2013 beigefügt.)

 

Mit der Stadt Cloppenburg habe es dann am 13.11.2013 eine Besprechung über die Vorgehensweise im Stadtgebiet gegeben. Grundsätzlich solle hier bei einem Verkehrsaufkommen von weniger als 400 Kfz./h der Abbau der Beschilderung erfolgen. Ansonsten sei in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung eine Benutzung der Gehwege durch entsprechende Beschilderung oder eine der o. g. Alternativen zu wählen. Die Stadt habe zudem ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Radwegekonzepts beauftragt.

 

Am 10.03.2014 sei dann in der Gemeinde Emstek eine erneute Überprüfung der Geh- und Radwege erfolgt. Für die Landesstraße 836 solle hier die Freigabe des Gehweges für Radfahrer erfolgen, sobald hier die baulichen Voraussetzungen geschaffen würden. Für die Kreisstraßen 168 und 178 erfolge zur Zeit eine Ermittlung der Verkehrsbelastungen.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Rosenbaum, ob die Umsetzung der neuen Regelung im Landkreis Cloppenburg in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werde, erläuterte Herr Kreisamtmann Nolopp, dass dies je nach baulichem Zustand und in Abhängigkeit der Verkehrsbelastung innerhalb des Ortes erfolge.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Poppe gab ebenfalls zu bedenken, dass die unterschiedliche Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zur Radwegebenutzungspflicht im Landkreis Cloppenburg zu großen Unsicherheiten in der Bevölkerung führe. Dies sei auch auf einer durch die Kolpingfamilie in Emstek organisierten Veranstaltung wieder zum Ausdruck gekommen. Diese Angelegenheit sei ebenfalls in der Presse mehrfach thematisiert worden. Es handele sich um ein Thema, welches dringend behandelt werden müsse, zumal ein Fehlverhalten auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Herr Kreistagsabgeordneter Poppe bat um regelmäßige Informationen über den Sachstand und fragte an, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

 

Zu dieser Thematik führte Herr Landrat Eveslage aus, dass in einigen Gemeinden bereits mit dem Abbau der Beschilderung begonnen worden sei. Aufgrund der entstandenen Problematik habe man diese Verfahrensweise jedoch gestoppt, um eine den verkehrlichen Verhältnissen angepasste Regelung für jede Gemeinde zu finden. Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen sei, habe man zur Zeit unterschiedliche Gegebenheiten im Landkreis Cloppenburg.

 

Herr Kreisamtmann Nolopp ergänzte, dass es sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess handele und man bemüht sei, die Regelung so schnell als möglich umzusetzen. In Emstek solle die Beschilderung an der L 836 durchgeführt werden sobald hierfür die baulichen Voraussetzungen geschaffen würden. Dies sei vorab umzusetzen. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass man als Radfahrer die eigene Sicherheit auch durch Tragen eines Fahrradhelms sowie reflektierender Kleidung und funktionstüchtiger Beleuchtung erhöhen kann.

 

Herr Kreisoberamtsrat Westendorf machte darauf aufmerksam, dass noch kein Umdenken in der Bevölkerung stattgefunden habe. Die Verkehrsteilnehmer hielten sich bisher nicht an die neuen Regelungen; dies sei Ergebnis eines Vortrages bei der Verkehrswacht in Cloppenburg. Auch ein Umdenken der Kraftfahrzeugführer werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Wenn Unsicherheit bei den Verkehrsteilnehmern herrsche, so Herr Kreistagsabgeordneter Trenkamp, werde dies auch eher zu Verkehrsunfällen, auch mit tödlichem Ausgang, führen.

 

Abschließend stellte der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde fest, dass es sich um eine geänderte Rechtslage handele, die umgesetzt werden müsse. Die durch das Entfernen der Beschilderung entstehenden Probleme für die Radfahrer müssten zunächst ermittelt werden, was erst nach einer angemessenen Eingewöhnungsphase erfolgen könne.