Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, dem Kreistag zu empfehlen, in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 für die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg pauschale Zuschüsse als jährlichen Festbetrag in folgender Höhe zu bewilligen:

- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland:                                     33.500 €

- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.:                33.500 €

- dem Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.:                            33.500 €

- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.:    15.000 €

 

Die Gewährung des Kreiszuschusses an das DRK erfolgt unter der Voraussetzung, dass  das DRK die von den anderen Schuldnerberatungsstellen erstellten Qualitätsstandards als verbindlich anerkennt.

 

 


Die Vertreter des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Landes-Caritasverbandes sowie des Deutschen Roten Kreuzes nahmen wegen Befangenheit nicht an diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage-Nr.:  V-SOZ/13/038 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Trenkamp dankte den Wohlfahrtsverbänden einleitend für die von ihnen geleistete Arbeit. Er erläuterte, dass der Antrag ausführlich in der CDU-Fraktion diskutiert worden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Trenkamp schlug vor, den drei bisherigen Schuldnerberatungsstellen in den nächsten 3 Jahren jeweils einen pauschalen Zuschuss in der beantragten Höhe zu bewilligen. Des Weiteren sei es angesichts der Anzahl der Beratungsfälle des DRK gerechtfertigt, auch diese als Schuldnerberatungsstelle in die Bezuschussung durch den Landkreis einzubeziehen. Da das DRK aber noch erheblich weniger Beratungsfälle aufweise, schlage er einen Zuschuss von 15.000 € vor. Außerdem sei es erforderlich, dass das DRK die Qualitätsstandards als verbindlich anerkenne.

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach den Schuldnerberatungsstellen ebenfalls ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Nach ihren Informationen gebe es bei den Beratungsstellen keine langen Wartelisten. Die Ratsuchenden würden somit schnell Hilfestellung erhalten. Das DRK sei ein wichtiger Wohlfahrtsverband. Es müsse aber hinterfragt werden, ob eine vierte Beratungsstelle notwendig sei, so Kreistagsabgeordnete Nüdling weiter. Sie stelle sich die Frage, ob der Bedarf tatsächlich bestehe. Zudem gab sie zu bedenken, dass die bisherigen Beratungsstellen bereits den gesamten Landkreis abdecken würden.

 

Kreistagsabgeordneter Trenkamp erläutert, dass viele Ratsuchende des DRK zum Personenkreis der Aussiedler zählten. Aus der allgemeinen, sozialen Beratung habe sich im Laufe der Jahre der Bedarf an Schuldnerberatung ergeben. Zudem sei das DRK bestrebt, eine ganzheitliche Beratung - unter Einbeziehung der Schuldnerberatung - anzubieten. Bislang sei die Schuldnerberatung durch das DRK kostenlos, d.h. ohne Zuschuss vom Landkreis geleistet worden. Dies könne aber nicht mehr länger erfolgen.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder meinte, dass die Beratungszahlen der DRK einen gewissen Bedarf belegten. Es könne überlegt werden, diese Fälle an die anderen Beratungsstellen zu verweisen. Das würde bedeuten, dass die ganzheitliche Beratung beim DRK nicht gewährleistet wäre. Dazu stelle sich dann die Frage, ob die drei bisherigen Beratungsstellen auf Dauer mit dem jetzt beantragten Zuschuss auskämen.


Kreistagsabgeordnete Nüdling äußerte, dass sie grundsätzlich für die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses für die Dauer von drei Jahren sei, um den Beratungsstellen Planungssicherheit zu geben. Hinsichtlich des DRK setze sie die Anerkennung der Qualitätsstandards voraus.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus schloss sich den Ausführungen der Kreistagsabgeordnete Nüdling an. Hinsichtlich der Diskussion, ob Bedarf für eine vierte Beratungsstelle bestehe, verwies sie darauf, dass es auch nach den ihr vorliegenden Informationen keine größeren Wartezeiten geben würde. Wenn dem DRK ein Zuschuss bewilligt werde, sei die Einhaltung der Qualitätsstandards Voraussetzung.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe bat um Auskunft, ob es Verträge mit den Schuldnerberatungsstellen gebe und wie die Fälle gezählt würden. Er gab zu bedenken, dass auch weitere Wohlfahrtsverbände entsprechende Anträge stellen könnten.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erwiderte, dass es keine Verträge mit den Schuldnerberatungsstellen für die generell geleistete Beratung geben würde, da die Zuschüsse per Bescheid bewilligt würden. Für den Bereich Arbeitslosengeld II gebe es jedoch Kooperationsverträge hinsichtlich Ziele und Abwicklung der Beratung. Die Fallzahlen in der Vorlage seien aufgrund der Statistikvorgaben des Landes ermittelt worden. Sie räumte ein, dass durchaus weitere Anträge von anderen Akteuren gestellt werden könnten.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen schlug ebenfalls die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses für die Dauer von drei Jahren vor, für die drei bisherigen Beratungsstellen in der beantragten Höhe, für das DRK in Höhe von 15.000 €. Außerdem schlug sie vor, die Qualitätsstandards festzuschreiben.

 

Auf den Einwand des Kreistagsabgeordneten Poppe, dass man bezüglich des Bedarfes an zusätzlicher Schuldnerberatung „im Nebel herum stochere“, entgegnete Erster Kreisrat Frische, dass die Zuschussbewilligung eine politische Entscheidung sei. Fakt sei, dass mit dem DRK nun vier Schuldnerberatungsstellen tätig seien. Die Politik könne auch entscheiden, die Zuschussbewilligung auf die bisherigen drei Wohlfahrtsverbände zu beschränken. Dies könne dort zu höheren Kosten führen. Die Ausrichtung der Zuschussbewilligung an den Beratungszahlen sowie die Begrenzung des Zuschusses für das DRK seien durchaus sachgerecht. Zudem seien dies Überlegungen aus der Vorlage der Verwaltung, so Erster Kreisrat Frische weiter.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann stellte unter Hinweis auf die Beratungsfälle des DRK fest, dass der Beratungsbedarf vorhanden sei. Dies gelte auch, wenn es allgemein keine Wartezeiten gebe. Falls tatsächlich weitere Anträge auf Bezuschussung einer weiteren Schuldnerberatungsstelle eingehen würden, müsse man dann neu entscheiden. Er schlug vor, dem Beschlussantrag des Kreistagsabgeordneten Trenkamp zu folgen.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus kündigte an, dass sie sich der Stimme enthalten wolle. Sie bezweifle nach wie vor den Bedarf, weil es keine Wartezeiten gebe. Das Argument der ganzheitlichen Beratung sei nicht überzeugend. Wie in anderen Bereichen sei es den Betroffenen auch bezüglich der Schuldnerberatung zumutbar, eine zweite Stelle aufzusuchen. Für sie bleibe es unklar, ob der Bedarf für eine Ausweitung der Schuldnerberatung vorhanden sei.

 

Vorsitzender Möller stellte den Beschlussvorschlag des Kreistagsabgeordneten Trenkamp zur Abstimmung.