Der Kreistag
stellte einstimmig fest, dass
die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Herrn Christoph Rohe im Kreistag
des Landkreises Cloppenburg durch die Verzichtserklärung nach § 52 Abs. 1 Nr. 1
NKomVG mit dieser Beschlussfassung endet.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KT/13/017 vor.