Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrat Günster, Amtsleiter des Bauamtes des Landkreises Cloppenburg, erläuterte den Anwesenden die neuesten Gesetzesänderungen und die Auswirkungen des Filtererlasses des Landes Niedersachsen.

Zunächst informierte er über die Anzahl der Stallbauanträge für Neu-, Um- und Anbauten in den Jahren 1993 bis 2013. Trotz Einführung restriktiver Maßnahmen des Landkreises zur Reduzierung der Immissionen sei die Anzahl der Stallbauten nach wie vor hoch. Die höchste Wachstumsrate sei in den Jahren 2006 und 2007 zu verzeichnen gewesen. Dieses Wachstum habe zur Einführung größerer Beurteilungsradien zur Ermittlung der Geruchsvorbelastung in 2008 geführt. Die Anzahl der Stallbauten sei daraufhin kurz zurückgegangen. In den Jahren 2009 und 2010 seien dann die Tierzahlen in der Schweinehaltung weiter stark gestiegen. Seit 2010 betrage die durchschnittliche Stallgröße ca. 1.000 Schweine. Die nachhaltig hohen Antragszahlen führten dann 2011 zu weiteren Maßnahmen des Landkreises zur Verminderung von Immissionen durch:

a) die Einführung der Sanierung überlasteter Ortslagen durch Immissionsreduktion um 30% und

b) den geforderten Einsatz von Abluftreinigungsanlagen aus Vorsorgegründen bei Anlagen ab 2000 Mastschweinen.

Die hohe Tierdichte bedeute eine hohe Nutzungsintensität der zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche und damit auch ein erhebliches Ansteigen der Immissionen. Hinzu käme, dass im Landkreis Cloppenburg derzeit zusätzlich 116 Biogasanlagen betrieben würden, die mit ihrem Flächenbedarf zu einer weiteren Flächenverknappung in der Landwirtschaft beitragen würden.

Eine erste gesetzliche Verschärfung habe es nun mit der Änderung des Baugesetzbuches gegeben, wonach gewerbliche Stallanlagen ohne eigene Futtergrundlage im Außenbereich nicht mehr zulässig seien. Dies bedeute, dass Stallbauten ab 30.000 Hähnchen, 1.500 Schweine oder 560 Sauen nicht mehr möglich seien, da sie nicht mehr privilegiert seien. Die bisher von einigen Kommunen wie z. B. Garrel aufgestellten Bebauungspläne mit Baufenstern für die Landwirtschaft seien nicht ausreichend für einen Stallbau nach dieser Vorgabe, da sie lediglich die Standortfrage regeln, das Gebiet im übrigen aber Außenbereich bleibe. Gewerbliche Anlagen seien damit auch in diesen Gebieten nicht mehr zulässig.

Die zweite gesetzliche Einschränkung für den Neubau von Schweineställen habe die Landesregierung mit dem Filtererlass vorgenommen. Danach seien für große Anlagen ab 2.000 Mastschweinen bzw. ab 750 Sauen bei Neuanlagen immer Filter vorzusehen, bei Altanlagen seien Nachrüstungen in den nächsten Jahren erforderlich. Bei Anlagen ab 1.500 Mastschweinen bzw. 560 Sauen seien nur Neubauten in überlasteten Gebieten mit Filter zu versehen.

Für die im Landkreis übliche Geflügelmast ab 30.000 Mastplätze gebe es derzeit keine funktionierenden Filter. Auf Rückfrage ergänzte er, dass es zur Frage des Filtereinbaus bei Geflügelställen ein Gerichtsurteil gebe, wonach die Filterkosten am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen seien, d. h. die Kosten des Filters müssten zu den Gesamtbaukosten passen. Gegen die bisher angeordneten Filter in Stallanlagen für Schweine gebe es derzeit keine Klagen vor Gericht.

Auf weitere Rückfrage erklärte er, die Unterscheidung zwischen Filter für Schweineanlagen und Filter für Geflügelanlagen basiere auf der Tatsache, dass Filter für Schweineställe zu 100 % auch Geruch filtern könnten, was für Filter in Geflügelanlagen nicht nachgewiesen sei. Hier gebe es aber laufende Zertifizierungsverfahren.

Zur Weiterentwicklung des Filtererlasses und zur Klärung der mit der Anwendung verbundenen Fragen fänden demnächst Expertengespräche beim Umweltministerium statt, zu denen auch der Landkreis Cloppenburg geladen sei.

Kreisoberamtsrat Günster wies darauf hin, dass der Filterlass auch Regelungen in Bezug auf Bioaerosole, also der Keimbelastung enthalte. Unter bestimmten Voraussetzungen müssten Keimgutachten vom Antragsteller eingeholt werden oder alternativ Filter eingebaut werden. Da derzeit so gut wie alle Schweineställe mit Filter gebaut würden, entfalle in der Regel dann das Keimgutachten.

Eine sichere Aussage über die Gefährlichkeit der Keime sei zur Zeit auch mit den Gutachten nicht möglich.

Anhand von Beispielen erläuterte er, wie sich die Änderung des § 35 Baugesetzbuches und des Filtererlasses auf die Landwirtschaft auswirke.

Abschließend wies Kreisoberamtsrat Günster zur Thematik Wirtschaftsdünger darauf hin, dass beim Verbleib von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Landkreise Cloppenburg und Vechta hätten gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer an der Erstellung eines Arbeitspapiers zur Regelung der Gülleproblematik mitgearbeitet. Die erarbeiteten Vorschläge würden nun mit der Verbringungsverordnung des Landes Niedersachsen umgesetzt. Ein zweiter Schritt sei der Aufbau einer landesweiten Datenbank für den Verbleib von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen. Als weitere Maßnahme sei im Bereich des Landkreises Cloppenburg nunmehr die Erhöhung der zulässigen Lagerkapazität von 6 Monate auf 18 Monate möglich. Die GPS-gestützte Überwachung der überbetrieblichen Gülleverbringung sowie die düngerechtliche Überwachung durch die Landwirtschaftskammer seien weitere zukünftige Kontrollinstrumente.

 

Zur Frage der Abgeordneten Kannen, wie viele gewerbliche Tierhalter es im Landkreis Cloppenburg gebe, erläuterte er, dass es derzeit ca. 2.000 große Tierhaltungsbetriebe gebe. Hiervon seien mindestens 1.900 Betriebe inhabergeführt. Welche davon gewerblich seien, sei nicht erfasst.

 

Kreistagsabgeordneter Georg Meyer erklärte, er sei davon überzeugt, dass über 90 % dieser Betriebe familiengeführte Betriebe seien, bei denen der Landwirt und seine Familie den Betrieb selbst bewirtschaften würden.

 

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass die neuen Regelungen im Endeffekt dazu führen würden, dass kleinere Betriebe aufgeben würden, weil sie die hohen Kosten der Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben nicht tragen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer verwies darauf, dass nicht vergessen werden dürfe, dass im Landkreis auch Menschen leben, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten. Daher sei es wichtig, dass die Immissionen verträglich seien.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für den Vortrag und bat um eine enge Zusammenarbeit mit dem Landvolk.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.