Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Kreisoberamtsrätin Deeben trug den Sachverhalt gemäß Vorlagen-Nr. V-PLA/13/074 vor.

Es sei zu entscheiden, ob der Landkreis Cloppenburg sich an den Kosten der Strukturplanung mit 25.000 € beteiligen werde.

Sie ergänzte, dass die derzeitige gesetzliche Regelung die Förderung der Anbindung an das Glasfasernetz durch Landkreise und Kommunen nicht zulasse. Dies dürften nur der Bund und die Länder. Hier sie eine gesetzliche Änderung in Aussicht.

Auf Rückfrage der Kreistagsabgeordneten Kalvelage erklärte sie, dass es sich bei der Strukturplanung um eine Grundlagenplanung handele. Die Realisierung dieser Planung sei nicht Voraussetzung für die Förderung. Sie wies darauf hin, dass es ausschließlich um eine kabelgebundene Anbindung der Haushalte über Glasfaserkabel gehe. Die Planung könne Grundlage sein für eine Ortsteilerschließung, sei aber keine so genaue Planung, dass damit einzelne Haushalte angeschlossen werden könnten. Grundsätzlich habe diese Planung auch nichts mit den Planungsstrategien der lokalen Anbieter wie EWE oder Telekom zu tun.

 

Kreistagsabgeordneter Kreutzmann sprach sich für die Beteiligung an den Kosten der Strukturplanung aus. Er halte die vollständige Anbindung aller Bürger an ein Glasfasernetz für die beste Lösung im Gegensatz zu anderen Lösungen wie z. B. LTE.

 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, entsprechend der Vorlagen -Nr. V-PLA/13/074 sich mit 25.000 € an den Kosten der Strukturplanung für den Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg zu beteiligen.