Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem
Frauennotruf Cloppenburg e.V. zur finanziellen Förderung der BISS
Beratungs- und Interventionsstelle für die Beratung von männlichen Opfern
häuslicher Gewalt im Landkreis
Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 jeweils einen Zuschuss in Höhe
von 5.000,00 € grundsätzlich als Festbetrag zu gewähren.
Die Gewährung des
Kreiszuschusses erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung gegebenenfalls vom Land bewilligter
Zuwendungen für die Beratung männlicher Opfer.
Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Neumann trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.:
V-SOZ/13/033 vor.
Kreistagsabgeordnete Stärk teilte mit, dass die CDU-Fraktion
den Zuschuss grundsätzlich befürworte. Sie schlage die Gewährung als Festbetrag
vor, allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung gegebenenfalls vom Land
bewilligter Zuwendungen.
Kreistagsabgeordneter Poppe bat um Auskunft, wie die Beratung der männlichen
Opfer ablaufe und welcher Zeitaufwand durchschnittlich anfalle.
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann
erklärte, dass der Frauennotruf für männliche Gewaltopfer auch über männliche
Berater verfüge. Die Beratung könne telefonisch erfolgen. Alternativ würden die
Ratsuchenden im häuslichen Bereich aufgesucht, damit sie sich nicht in die
Beratungsstelle begeben müssten. Eine pauschale Berechnung der Beratungsdauer
pro Fall sei nicht relevant, da sich der zeitliche Aufwand sehr unterscheide.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat unter Hinweis darauf, dass das
Gewaltschutzgesetz ein Bundesgesetz sei, um Auskunft, ob es eine gesetzliche
Kostenregelung gebe und, ob es eine Pflichtaufgabe des Landes oder der Kommunen
sei. Falls es eine Aufgabe des Landes sei, würde die Kommune eine
Finanzierungslücke des Landes füllen.
Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Neumann erläuterte, dass es sich um eine Aufgabe des Landes handeln würde.
Die Arbeitsgemeinschaft der BISS-Stellen setze sich nachdrücklich dafür ein,
dass das Land finanzielle Mittel für die Beratung männlicher Opfer häuslicher
Gewalt zur Verfügung stelle.
Kreistagsabgeordnete Hollah meinte, dass die Entscheidung des Landes, die
Finanzmittel zu streichen, ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
sei.
Kreistagsabgeordneter Poppe bat um Auskunft, wie die
Zuschussbewilligung für die BISS-Stellen in anderen Landkreisen gehandhabt
werde.
Erster Kreisrat Frische entgegnete,
dass die BISS-Stellen bei allen Polizeiinspektionen angesiedelt seien. Es seien
alle BISS-Stellen und Landkreise in Niedersachsen betroffen. Beim Landkreis
Vechta werde ein gleicher Antrag vorgelegt werden.
Vorsitzender Möller regte an, dass die Leiterin des Frauennotrufes, Frau Bruns, dem Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen die Arbeit des Frauennotrufes vorstelle.
Vorsitzender Möller stellte den Beschlussvorschlag der Kreistagsabgeordneten
Stärk zur Abstimmung.