Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Kreisoberamtsrätin Deeben den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen- Nr. V-PLA/13/069 vor.

 

a) Auf Rückfrage ergänzte sie zur Förderung nach der GAK- Richtlinie, dass die unterversorgten Ortschaften dem Landkreis gemeldet würden. Dieser führe dann ein Interessensbekundungsverfahrens durch. Danach könnten Breitbandanbieter Vorschläge zur Versorgung dieser Gebiete  unterbreiten. Es folge die Antragstellung,  ggfls. die Ausschreibung und Vergabe nach Bewilligung.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel sprach sich im Namen seiner Fraktion für eine Bewilligung des Zuschusses aus. Ein schnelles Internet sei zwingend erforderlich  für die  gewerblichen Betriebe und deren Entwicklung im Landkreis.

 

Dem schloss sich Landrat Eveslage an. Zu den Anträgen auf Gewährung eines 25% - Zuschusses  zur Erschließung unterversorgter Ortschaften nach der GAK- Richtlinie stellte er klar,  dass hier weitere Anträge der Kommunen folgen würden

 

b) Zur Beteiligung des Landkreises an der Breitbanderschließung in Gewerbegebieten informierte Kreisoberamtsrätin Deeben die Anwesenden darüber, dass es sich nicht um die Erstausrüstung, sondern um die Aufrüstung der Breitbanderschließung handele. Hier sei nur eine 50 % Förderung durch die NBank möglich. Derzeit lägen Anträge mit einem Fördervolumen von 8.500 € dem Landkreis vor. Es sei hier eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Kofinanzierung des Eigenanteils der Kommunen übernommen werden solle.

 

Kreistagsabgeordneter Georg Meyer erklärte, die CDU- Fraktion habe sich eingehend damit befasst. Viele Betriebe seien von einer guten Breitbanderschließung abhängig. Eine Förderung mit Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises solle daher zugelassen werden.

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss anschließend einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von jeweils 25 % aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises (insgesamt 14.879,92 €) zur Kofinanzierung des Eigenanteils an der Breitbanderschließung in unterversorgten Ortschaften  (GAK- Förderung) in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Lastrup und Molbergen zuzustimmen.

 

 

Gleichzeitig beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, folgendem Grundsatzbeschuss zuzustimmen:

Förderanträge der kreisangehörigen Kommunen für die Breitbanderschließung in unterversorgten Ortschaften und in Gewerbegebieten werden zukünftig in Anwendung der Förderbedingungen  für Wirtschaftsförderungsmittel mit 25 % des verbleibenden Eigenanteils der Kommunen  gefördert .