Im Rahmen der Einwohnerfragestunde sprach ein Einwohner vor und erklärte, er sei Interessensvertreter der Anlieger im geplanten Überschwemmungsgebiet der Marka.

In den Unterlagen zur Ausweisung des Gebietes seien Höhendaten angegeben, die nicht der  Wirklichkeit entsprechen würden. Der nun gefasste Beschluss zur Festsetzung des Gebietes als Überschwemmungsgebiet werde die Anlieger ins Klageverfahren treiben. Er betonte wiederholt, dass der in Rede stehende Graben so tief sei, dass durch Rückstau ganz andere Flächen überschwemmt würden, die z. Zt.  gar nicht dargestellt seien. Daneben sei durch ein von den Bürgern beauftragtes Vermessungsbüro nachgewiesen, dass linksseitig vor dem Hochwasser-Abschlagsbauwerk der  Wall viel niedriger sei und die Marka dort überlaufen und das niedrig liegende südliche Gebiet überschwemmen werde.

 

Kreistagsabgeordnete Kuhlen wies darauf hin,  dass die anwesenden Kreistagsmitglieder nur anhand der vorgelegten Unterlagen entscheiden könnten. Sie gehe davon aus, dass die Unterlagen nicht fehlerhaft seien. Die Anwesenden könnten die Einwendung zur Kenntnis nehmen, aber  der Rechtsweg sei das richtige und auch vorgesehene Verfahren, um dies aus Sicht der betroffenen Einwohner prüfen zu lassen. 

 

Kreistagsabgeordneter Loots sprach sich dafür aus, die Höhenangaben nochmals zu überprüfen.

 

Leitender Baudirektor Raue wies darauf hin, dass der Landkreis lediglich das Festsetzungsverfahren durchführe. Die technischen Berechnungen erhalte der Landkreis vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der den Wasserabfluss und die erforderlichen Ausmaße der Überschwemmungsgebiete auch ermittele.  Dies sei für den Landkreis bindend.

Der Landkreis werde sich aber mit dem NLWKN nochmals in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.  Ggfls. werde nochmals im Ausschuss vorgetragen werden.

Er verwies darauf, dass das Festsetzungsverfahren mit der Beschlussfassung im Ausschuss für Planung und Umwelt noch nicht abgeschlossen sei. Erst im August solle die Satzung vom Kreistag beschlossen werden. Danach bleibe den Anliegern der Rechtsweg gegen die Festsetzung.

 

Baudirektor Haedke sagte eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NLWKN zu.

 

Kreistagsabgeordnete Fugel wies auf die gesetzliche Regelung hin, wonach bei neuen Erkenntnissen auch in späteren Jahren Festsetzungen anzupassen sind.