Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Landrat Eveslage erläuterte anhand der Vorlage  V-KA/13/155 den Sachverhalt hinsichtlich der Übernahme und Ertüchtigung der Schleuse Osterhausen am Elisabethfehnkanal.

Er verwies darauf, dass die Vorlage durch die Rückverweisung aus dem Kreisausschuss in den Ausschuss für Planung und Umwelt öffentlich geworden sei.

Im folgenden fasste er zusammen, dass es eine Instandsetzung und einen weiteren Betrieb der Schleuse Osterhausen nicht geben werde, wenn der Bund Eigentümer  bleibe.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) habe  deutlich gemacht, dass der Bund nur Gelder für Wasserstraßen aufwende, die der gewerblichen Schifffahrt dienten. Das Land Niedersachsen habe bislang eine Übernahme des Kanals abgelehnt. Der Elisabethfehnkanal werde nur durch die Sportschifffahrt genutzt.  Sollte die Schleuse nicht mehr funktionsfähig sein, werde der Bund den Kanal zwar für die Schifffahrt nicht schließen, aber er werde auch keine weiteren Instandsetzungsmaßnahmen dort mehr durchführen. Der Bund habe aber die Bereitschaft zur Kofinanzierung  der Instandsetzung der Schleuse signalisiert.

Aus Tourismusmitteln sei der Ausbau nicht förderfähig, solange der Bund Eigentümer sei. Eine Förderung des Neubaus der Schleuse für das derzeit denkmalgeschützte Bauwerk sei aber möglich über ein Sonderprogramm des Bundes für Projekte des Denkmalschutzes. Denkbar sei hier eine maximale Förderung von 300.000 €. Voraussetzung sei dabei allerdings, dass kein Bundeseigentum vorliege.  Die Denkmalpflege des Landes und das MWK unterstützten dies.

Weitere Fördermittel hätten die betroffenen Kommunen für eine Ertüchtigung der Schleuse in Aussicht gestellt.

Der Landkreis habe daraufhin dem BMVBS signalisiert, dass Interesse an der Übernahme der Schleuse bestehe, zumal voraussichtlich zusätzlich Stiftungsgelder eingeworben werden könnten. Mindestens 500.000 Euro, eventuell bis zu 700.000 Euro könne so der Landkreis zu den Baukosten von rd. 2 Mio. Euro beisteuern.

Der Bund als Eigentümer des Elisabethfehnkanals bestehe jedoch darauf, dass der gesamte Kanal mit den weiteren Schleusen und  den Klappbrücken vom Land übernommen werde. Hierzu werde im Juli ein Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium stattfinden.

Die angebotene ehrenamtliche Bedienung der Schleuse werde nach seiner Ansicht problemlos zu regeln sein. Landrat Eveslage bat darum, der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise hinsichtlich der weiteren Verfolgung der Übernahme der Schleuse Osterhausen und ihrem Ausbau zuzustimmen.

 

Kreistagsabgeordnete Fugel erklärte, die CDU- Fraktion habe sich mit dem Angebot des Landkreises an den Bund befasst. Sie halte das Konzept für tragfähig und werde daher der Übernahme der Schleuse und der  Bezuschussung der Ertüchtigung entsprechend der Vorlage zustimmen. Dies gelte aber nicht für die Übernahme des Kanals.

Sie bedankte sich beim Landrat für dessen Einsatz für die Erhaltung des Kanals.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte sich im Namen der SPD- Fraktion grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden, sofern es die Schleuse allein betreffe. Die Übernahme der Schleuse dürfe nicht an die Übernahme des Kanals gebunden werden.

 

Hierzu ergänzte Landrat Eveslage, er habe gegenüber dem Bund eine klare Position vertreten. Wenn der Landkreis die Schleuse übernehmen werde, solle das Land den Kanal  übernehmen. Hier sollten Land und Bund miteinander verhandeln.

 

Kreistagsabgeordneter Loots sprach sich für eine Übernahme des Kanals aus.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann äußerte erhebliche Zweifel an der Finanzierbarkeit der Maßnahme und verwies auf die nicht bezifferten Kosten, die evtl. langfristig anfallen würden für die Unterhaltung der Anlage.

 

Hierauf entgegnete Landrat Eveslage, dass es sich um ein Betonbauwerk mit zwei Eichentoren handele, bei dem keine laufenden Kosten anfallen würden. Es werde manuell bedient.  Folgekosten seien außer geringfügige Stromkosten  in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Im übrigen seien der Kanal und die Schleuse in ihrer Gesamtheit ein lebendes Denkmal, woraus sich auch die o.g. Fördermöglichkeiten aus Denkmalschutzgründen ergeben würden.

Bei einem entsprechenden Beschluss werde er sich für die Übernahme der Schleuse durch den Landkreis einsetzen und den Ausschuss  weiterhin informieren.

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss anschließend einstimmig bei einer Enthaltung die Empfehlung, entsprechend der Vorlage V-KA/13/155 der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Übernahme der Schleuse Osterhausen in das Eigentum des Landkreises und zu deren Instandsetzung zuzustimmen