Herr Ltd. Baudirektor Raue informierte anhand der Anlage zur TOP 6 über den aktuellen Planungsstand zum vierstreifigen Ausbau der E 233.

 

Zunächst erläuterte er, dass man sich noch in der Planungsphase der Erstellung des Vorentwurfs befinde. Die Fertigstellung des Vorentwurfs zur Prüfung durch die Landesbehörde sei für die Planungsabschnitte 4 – 6 im Juni 2013 und für den Planungsabschnitt 8 im September 2013 geplant. Anschließend machte er Ausführungen zu den einzelnen Aktivitäten in allen Planungsabschnitten.

 

Sodann ging er näher auf den Planungsabschnitt 8 b ein und stellte die im Zusammenhang mit der Planung der Anbindung der E 233 an die A 1 erforderliche Variantenuntersuchung vor. Man habe aus den 10 entwickelten Varianten durch ein Ausschlussverfahren die vorläufige Vorzugsvariante (Variante 7) herausgearbeitet. Von dieser Vorzugsvariante konnten jedoch die zuständigen Landes- und Bundesinstitutionen aus verschiedenen Gründen nicht überzeugt werden. U.a. wurden seitens des Bundes und des Landes zu hohe Bau- und Unterhaltungskosten befürchtet und Sicherheitsbedenken aufgrund der nicht standardmäßig ausgeführten Form geäußert.

 

Daher wurden auf Veranlassung des Bundes neben dieser bestandsnahen Variante (Variante 7), die von der Standardform abweicht, weitere Varianten entwickelt. Es wurde sowohl eine nördlich verlegte Variante (Variante 9) als auch eine bestandsnahe Standardvariante (Variante 11) erarbeitet. Der Vergleich der Vor- und Nachteile dieser Varianten habe ergeben, dass die Variante 11 sich als Vorzugsvariante herausgestellt habe. Der Vorzug dieser Variante liege unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen für die Planung und Begründung von Lärmschutzeinrichtungen für die Bürger von Bühren darin, dass in dem zu beplanendem Bereich der A 1 der Lärmschutz neu zu ermitteln sei. Nach den – bislang noch nicht vom Land / Bund bestätigten – Berechnungen und Vorschlägen des Planungsbüros ergäben sich dadurch um ca. 4 m höhere Lärmschutzeinrichtungen entlang der A 1 zum Schutz der Siedlung Bühren. Bei allen anderen im abschließenden Vergleich verbliebenen Varianten sei ein erneuter Einstieg in eine Überprüfung des Lärmschutzes entlang der A 1, die Hauptursache für die Verkehrslärmbelastung für Bühren sei, aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Danach ging Ltd. Baudirektor Raue zunächst auf die Rechtsgrundlagen für die schalltechnische Beurteilung ein und erläuterte die Herangehensweise für die Prüfung des Lärmschutzes. Er erläuterte, dass für Straßenplanungen die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, §§ 41 – 43, einschlägig sei und nicht die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit zum Teil 4 dB (A) niedrigeren Grenzwerten. Dieses sei vom Gesetzgeber so vorgegeben.

 

Abschließend ging Herr Ltd. Baudirektor Raue auf die Führung der landwirtschaftlichen Verkehre im nachgeordneten Straßennetz ein. Dabei machte er deutlich, dass nach dem vierstreifigen Ausbau keine landwirtschaftlichen Verkehre auf der E 233 mehr zugelassen würden. Dies sei auch insbesondere eine Forderung des Bundes. Bei der Suche eines adäquaten Ersatzwegenetzes für den lokalen, regionalen und überregionalen Verkehr, so Herr Ltd. Baudirektor Raue weiter, sei eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen gewesen, so dass nicht jede Verkehrsverbindung als Ersatzstrecke geeignet sei, was er auch anhand von Kartenmaterial näher erläuterte. Als günstigste Verkehrsverbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr sei, auch nach Aussage der Landwirtschaftskammer, die Verbindung über die Straße „Hoher Weg“ ermittelt worden. Im Rahmen des Ausbaus soll das Brückenbauwerk über die A 1 ertüchtigt und die Straße dann ausgebaut werden, um den landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen zu können. Diese Strecke habe u.a. den Vorteil, dass keine großen Umwege zu fahren seien und zudem die kostengünstigste Variante darstelle. Herr Ltd. Baudirektor Raue wies noch darauf hin, dass alle weiteren bestehenden Verbindungen auch zukünftig weiterhin nutzbar wären.

 

Herr Fangmann machte als beratendes Mitglied darauf aufmerksam, dass bei der geplanten Ersatzstrecke darauf geachtet werden müsse, dass im Zuge der Landesstraße 870 aus Richtung Vechta eine Linksabbiegespur einzurichten sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk fragte an, wie breit der Ausbau der Straße „Hoher Weg“ erfolgen solle. Hierzu gab Herr Ltd. Baudirektor an, dass ein Ausbau auf 4,75 m mit befahrbaren Bermen vorgesehen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Landrat Eveslage erläuterte Herr Baudirektor Haedke, dass die entlang der B 72 zwischen Cloppenburg und Varrelbusch bestehenden Ersatzwege lediglich eine Breite von 3,50 m aufwiesen und keine ausgebauten Seitenbereiche hätten und somit nicht vergleichbar seien.

 

Aufgrund der vorgesehenen Breite werde schneller PKW-Verkehr auf dieser Strecke möglich sein, was er für bedenklich hielte, so Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk. Daher plädiere er dafür, den landwirtschaftlichen Verkehr weiterhin auf der E 233 zuzulassen. Dies werde beispielsweise auch auf der B 6 sowie auf dem Messeschnellweg in Hannover erlaubt. Herr Ltd. Baudirektor Raue merkte an, dass evtl. zu hohe Geschwindigkeiten durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll beschränkt werden könnten. Die von Herrn Kreistagsabgeordneten Vorwerk genannten Beispiele für zugelassene landwirtschaftliche Fahrzeuge auf anderen Bundesstraßen seien nicht vergleichbar, da dort ein anderer, nicht autobahnähnlicher Ausbau, vorliege. Außerdem wies er nochmals darauf hin, dass es sich um eine Forderung des Bundes handele, keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge nach dem vierstreifigen Ausbau auf der E 233 zuzulassen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk gab weiterhin zu bedenken, dass bei einer Verbreiterung der Straße „Hoher Weg“ die Trasse zu nah an die dortigen Wohngrundstücke heranrücke und dies zu Beeinträchtigungen der direkten Anlieger führe. Auch sei mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere in den Stoßzeiten zur Genossenschaft in Schneiderkrug, zu rechnen, was ebenfalls negativ für die dortigen Anwohner sei. Herr Ltd. Baudirektor Raue machte darauf aufmerksam, dass es eine Forderung seitens der Landwirtschaft gewesen sei, den Ersatzweg auf 4,75 m auszubauen, um den landwirtschaftlichen Verkehren, insbesondere den Kartoffeltransporten, gerecht zu werden. Weiterhin sei es erforderlich, eine vernünftige Verbindung unter den bereits genannten Kriterien für diese Verkehre herzustellen. Außerdem könnten auch alle jetzt schon vorhandenen und genutzten Verkehrsverbindungen weiterhin in Anspruch genommen werden, so dass sich die Verkehre auf das gesamte Straßennetz verteilen würden.