a)

Heranziehungsvereinbarung – SGB XII mit den Städten und Gemeinden

hier: Wechsel der Zuständigkeit für Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte einleitend, dass die Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten in weiten Bereichen die Sachbearbeitung in der Sozialhilfe übernähmen. Dazu gehörten auch die Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten. Zuletzt sei dies durch die vom Kreistag am 11.10.2011 beschlossene Heranziehungsvereinbarung – SGB XII geregelt worden.

 

Die Bearbeitung dieser Anträge sei – nicht zuletzt wegen der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes – immer komplexer und aufwendiger geworden. Da insbesondere in kleineren Gemeinden Anträge auf Bestattungskosten eher selten seien und sich die Sachbearbeitung wegen fehlender Praxis und Erfahrung sehr zeitaufwendig gestalte, sei es einhelliger Wunsch der Bürgermeister der Städte und Gemeinden, diese Aufgabe künftig zentral beim Landkreis zu erledigen. Die erforderlichen Fachkenntnisse seien aufgrund der Sterbefälle von Heimbewohnern bei den Mitarbeitern des Kreissozialamtes vorhanden.

 

Die Kreisverwaltung befürworte die Änderung der Zuständigkeit. Pro Jahr seien - bezogen auf ca. 90 bis 100 Sterbefälle - etwa 230 Anträge zu bearbeiten. Für die Erledigung dieser Aufgabe werde ca. 1/3 Stelle eingerichtet werden müssen.

Die personellen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter, würden im Sommer 2013 geschaffen. Es sei dann geplant, die Sachbearbeitung zum Ende der Sommerferien, ab dem 01.08.2013, zentral bei der Kreisverwaltung fortzusetzen.

 

Problem sei, dass der nächste Sitzungstermin des Sozialausschusses erst im September angesetzt sei. Formelle Voraussetzung des Zuständigkeitswechsels sei die Änderung der Heranziehungsvereinbarung – SGB XII mit den Städten und Gemeinden. Um die Umsetzung nicht zu verzögern, werde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Änderung der Heranziehungsvereinbarung – SGB XII direkt in die Sitzung des Kreisausschusses im Mai zu geben, um noch zeitnah einen Beschluss des Kreistages herbeizuführen.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder bat die Mitglieder des Sozialausschusses um zustimmende Kenntnisnahme für dieses verkürzte Verfahren.

 

Vorsitzender Möller stellte fest, dass von den Mitgliedern des Sozialausschusses keine Bedenken erhoben wurden.

 

 

b)
Zuschuss für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein

 

Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug folgende Mitteilung vor.

 

Entsprechend der Empfehlung des Sozialausschusses vom 22.11.2012 habe der Kreistag am 10.01.2013 beschlossen, der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein für das Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss von 271.210 € als Festbetrag zu gewähren. Die Bewilligung erfolgte unter der Auflage, dass die Stiftung Edith Stein und die Kreisverwaltung gemeinsam auf eine angemessene Beteiligung der übrigen Kostenträger hinwirken sollten.

 

Zwischenzeitlich hätten dazu seitens des Gesundheitsamtes Gespräche mit der Verwaltung der Stiftung Edith Stein stattgefunden.

Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolge – so Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer weiter - neben der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg über Eigenmittel in Form eines Zuschusses vom Landes-Caritasverband sowie über eine Landeszuwendung als institutionelle Förderung. Zusätzliche Einnahmen erhalte die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention aus fallbezogenen Abrechnungen durch die Sozialversicherungsträger, die abhängig von der Art und der Anzahl der durchgeführten ambulanten Reha-Maßnahmen festgelegt würden und nicht durch die Fachstelle beeinflussbar seien.

 

Der Landes-Caritasverband habe seinen Zuschuss in 2013 um etwa 9,5 % auf einen Betrag von 33.500 € erhöht. Die Landeszuwendung betrage seit 2006 jährlich 84.050 €, in den Jahren davor gab es ebenfalls keine wesentlichen Erhöhungen.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG –FW), deren Mitglied der Landes-Caritasverband sei, habe bereits im Dezember 2012 beim Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration einen Antrag auf Erhöhung der Landesmittel für die Suchtbekämpfung ab 2014 gestellt. Begründet würde der Antrag mit den gestiegenen Löhnen und Gehältern sowie höheren Betriebskosten. Außerdem werde auf die ausgeweiteten Aufgaben der Suchthilfeeinrichtungen verwiesen, verursacht z.B. durch die neuen synthetischen Drogen, das Online-Spielen und den Gebrauch des Internets. Es sei zurzeit nicht bekannt, ob mit einer Erhöhung der Landeszuwendung für 2014 gerechnet werden könne.

 

Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer brachte abschließend ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass eventuell im Herbst im Rahmen der Beratungen über den Zuschuss des Landkreises Cloppenburg für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für 2014 bekannt sein werde, ob mit einer Erhöhung der Landeszuwendung gerechnet werden könne.