Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, die auf den Vorschlagslisten genannten Personen mit Ausnahme der lfd. Nr. 12 der Vorschlagsliste der Frauen und der lfd. Nr. 10 und 19 der Vorschlagsliste der Männer dem Amtsgericht Cloppenburg für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 vorzuschlagen.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/13/046 vor.

 

Sie wies darauf hin, das hinsichtlich der lfd. Nr. 12 auf der Vorschlagsliste der Frauen ein Ausschließungs- bzw. Ablehnungsgrund  vorläge, da die Person bereits über siebzig Jahre alt sei, hinsichtlich der lfd. Nr. 19 auf der Vorschlagsliste der Männer ein Ausschließungs- bzw.  Ablehnungsgrund vorläge, da die Person bereits 2 Wahlperioden hintereinander als Jugendschöffe tätig gewesen sei.

 

Jugendrichterin Schnieders-Kröger teilte mit, die lfd. Nr. 10 der Vorschlagsliste der Männer sei von 2004 bis 2008 als Hilfsschöffe und von 2009 bis 2013 als Schöffe tätig gewesen. Somit lägen hinsichtlich dieser Person ebenfalls Ausschießungs- bzw. Ablehnungsgründe vor.