Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zu beschließen.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/13/045 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus gab zu bedenken, dass nach der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorrangig einen Kindergartenplatz in Anspruch zu nehmen haben. Nicht immer sei im Kindergarten, den ggf. bereits ein Geschwisterkind besuche, ein Platz frei, so dass das Kind in einer anderen Einrichtung „zwischengeparkt“ werden müsse. Dies sei dem Wohl des Kindes nicht förderlich.

 

Nach Auffassung des Kreistagsabgeordneten Kreßmann könne von den Eltern erwartet werden, dass sie sich im Wissen um die Notwendigkeit rechtzeitig um einen Platz für ihr Kind im gewünschten Kindergarten bemühen.

 

Erster Kreisrat Frische sicherte zu, dass sich die Verwaltung Gedanken über eine Lösung dieses Problems mache werde.