Die Vorsitzende, Kreistagsabgeordnete Wienken, eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.

Sodann stellte die Vorsitzende die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Die Ausschussvorsitzende belehrte Frau Anja Zerhusen über die ihr obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG), zum Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG) und zum Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG) und verpflichtete sie. Eine Ausfertigung der aufgenommenen Niederschrift sowie ein Merkblatt über die o. g. Bestimmungen wurden ihr ausgehändigt.