·        Ausschreibung von DSD

Baudirektor Haedke informierte die Anwesenden darüber, dass seitens der DSD für die Entsorgung der Wertstoffe (Gelbe Säcke) eine neue Ausschreibung vorbereitet werde. Daraus könne sich für die nächsten Jahre die Zusammenarbeit mit einer anderen Entsorgungsfirma ergeben. Der Landkreis habe für diese Ausschreibung eine Systembeschreibung abgegeben und gehe davon aus, dass in den Jahren 2014 bis 2016 das System wie bisher weitergeführt werde. Die Ausschreibung werde nicht vom Landkreis durchgeführt, sondern dies sei Sache der DSD und der Industrie.

 

 

·        Rekultivierung der Deponie Stapelfeld

Baudirektor Haedke erklärte, dass der Landkreis Cloppenburg für die Rekultivierung der Deponie in Stapelfeld am 05.12.2012 vom Gewerbeaufsichtsamt die Planfeststellung erhalten habe. Die erforderliche öffentliche Auslegung habe bereits stattgefunden, so dass nun rechtssicher mit der Rekultivierung begonnen werden könne. Die bauvorbereitenden Maßnahmen seien bereits durchgeführt worden, die Baumfällarbeiten im notwendigen Umfang abgeschlossen. Bis April werde nun die europaweite Ausschreibung  folgen, so dass über die Vergabe im Kreisausschuss am 28.05. entschieden werden könne. Für Mitte bis Ende Juni seien dann die Vergabe der Arbeiten und der Baubeginn geplant. Ende 2015 sollten nach dem derzeitigen Zeitplan die Arbeiten abgeschlossen sein.

 

 

·        Neue Ausschreibung der Altpapierentsorgung

Weiterhin wies Baudirektor Haedke darauf hin, dass die Sammlung und Entsorgung von Altpapier neu ausgeschrieben worden sei. Die Submission sei am 14.03.2013, danach erfolge die Vergabe für die Leistung ab 2014.

 

 

·        Öffentliche Bekanntmachung der Eintragung von Wallhecken

Baudirektor Viets informierte die Anwesenden darüber, dass am 28.02.2013 eine öffentliche Bekanntmachung der Eintragung von Wallhecken in der Tagespresse erfolgen werde.

Wallhecken seien bereits seit 1935 durch die oldenburgische Verordnung zum Schutz von Wallhecken und danach seit 1981 durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz in ihrem Bestand geschützt. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes in 2010 seien sie nunmehr als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 22 Absatz 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

Neu sei, dass nun ein Verzeichnis aller Wallhecken zu führen sei. Im Landkreis Cloppenburg seien darin ca. 5.300 Wallhecken mit einer Gesamtlänge von ca. 1.080 km erfasst.

Die Eintragung der Wallhecken in das Verzeichnis sei den Eigentümern und Nutzungsberechtigten bekannt zu geben. Bei mehr als 10 betroffenen Eigentümern sei eine öffentliche Bekanntmachung möglich. Davon werde mit der Veröffentlichung in der Tageszeitung Gebrauch gemacht. Auch die Nachbarlandkreise hätten in dieser Form die Eigentümer benachrichtigt.

Die Bekanntmachung enthalte auch den Hinweis, dass die Beseitigung und jede Beeinträchtigung des Wachstums der Bäume und Sträucher eine Ordnungswidrigkeit darstelle.

Das Verzeichnis der Wallhecken könne beim Landkreis und bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingesehen werden. Eine Übersichtskarte mit allen Wallhecken werde im Internet auf der Seite des Landkreises unter www.lkclp.de, Kreisverwaltung, Naturschutz und Landschaftspflege, Downloadangebote, Übersichtskarte Wallhecken eingestellt.

Auf Rückfrage erklärte er, dass auf der Grundlage der Kartierung für den Landschaftsrahmenplan bei der Digitalisierung der Wallhecken für die Übersichtskarte bzw. für das Verzeichnis eine Überprüfung anhand von Luftbildern stattgefunden habe.

Leitender Baudirektor Raue ergänzte, aufgrund des langjährigen Schutzes der Wallhecken sei eigentlich davon auszugehen, dass die ursprünglich karierten Wallhecken auch noch vorhanden seien.

 

Kreistagsabgeordnete Kalvelage erkundigte sich, wie der Erhalt der Wallhecken gewährleistet werde.

 

Hierzu erklärte Baudirektor Viets, dass bei Hinweisen auf Verstöße entsprechende Kontrollen stattfänden und die Wiederherstellung verfügt und ggfls. Bußgelder verhängt würden. Bei 1.080 km Wallhecken im Landkreis sei jedoch eine regelmäßige Kontrolle aller Wallhecken vor Ort nicht möglich. Hilfreich sei hier jedoch ein Luftbildabgleich. Der Landkreis erhalte alle 3-5 Jahre aktuelle Luftbilder, mit denen dieses möglich sei.

 

 

·        Krebssterblichkeit im Bereich Stapelfeld

Kreistagsabgeordneter Georg Meyer erkundigte sich danach, ob die weitere Untersuchung in Bezug auf die Krebssterblichkeit im Bereich Stapelfeld vorliege und zu welchen Ergebnissen sie komme.

 

Hierzu erklärte Leitender Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass ihm derzeit nicht bekannt sei, ob der Bericht schon in der Kreisverwaltung (Gesundheitsamt) vorliege. Die Antwort werde im Protokoll nachgeholt.

Anmerkung der Verwaltung: Der erste Ergebnisbericht der Nachbeobachtung wurde jetzt vorgelegt. Der Landkreis Cloppenburg hat hierzu am 01.03.2013 auf seiner Internetseite eine Verlautbarung veröffentlicht unter www.lkclp.de, Aktuelles, Pressemitteilungen. Der Bericht ist dort abrufbar.

 

 

·        Altpapierentsorgung, Anfrage zur 2. Tonne

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte, sie sei von Einwohnern angesprochen worden, ob die Möglichkeit bestehe, eine weitere Altpapiertonne zu erhalten. Gerade die Haushalte, die mehr als eine Tageszeitung abonniert hätten, könnten kaum ihr gesamtes Papier über ihren Behälter entsorgen.

Dipl. Biologin Rolfes von der Abfallberatung führte hierzu aus, dass die Blaue Tonne in Relation zu dem Volumen der Restmülltonne ausgegeben werde. Das bedeute, dass z. B. Mehrfamilienhäuser in der Regel mehrere blaue Abfallbehälter erhalten würden. Ohne entsprechende Begründung gebe es keine weiteren Behälter. Das Volumen müsse auch genutzt werden, da jeder Behälter zusätzliche Kosten verursache. Allein im vergangenen Jahr seien 400 Tonnen mehr ausgegeben worden, die Altpapiermenge sei aber rückläufig. Der zusätzliche Behälter koste den Bürger 25,00 € pro Jahr.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die o.a. Ausführungen zur Kenntnis.