Nachtrag: 06.12.2012

Frau Pille, Kreisjugendpflegerin des Landkreises Cloppenburg, berichtete über das Sachgebiet „Kreisjugendpflege“ des Jugendamtes.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen erläuterte Frau Pille, dass der Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig sei. Die Gestattung ersetze eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz und gebe die Möglichkeit, bei einem zeitlich begrenzten Ereignis weniger strenge Anforderungen – etwa an die Beschaffenheit der Räume – zu stellen. So werde eine Gestattung z. B. für Vereins- oder Sportfeste erteilt.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus erkundigte sich, ob das Paintballspiel einer Altersbeschränkung unterliege. (Anm.: Eine Spielteilnahme ist erst ab 18 Jahren gestattet.)

 

Herr Karnbrock merkte an, dass im RCE (Regional Center of Expertise) Bildungsträger und andere Organisationen zusammenarbeiten, um die Idee der Bildung für nachhaltige Entwicklung  in der Region zu fördern. Das RCE Oldenburger Münsterland vernetze professionelle Anbieter von Präventions- und Bildungsmaßnahmen aus den schulischen und außerschulischen Bildungsbereichen der gesamten Region. Die Universität Vechta habe sich das Schutzengelprojekt ausgesucht, um als Kompetenzzentrum anerkannt zu werden. Sie wolle die Arbeitsfelder ausweiten. In Presseberichten stelle es die Arbeit als schwierig dar und beklage sich, dass sie keine weitere Unterstützung bekomme.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erkundigte sich, ob eine halbe Stelle für die Aufgaben der Kreisjugendpflege ausreichend sei. Erster Kreisrat Frische erläuterte, die Organisationsuntersuchung im Jugendamt habe ergeben, dass dieser Aufgabenbereich mit einer halben Stelle abzuarbeiten sei. Man werde die Angelegenheit weiter beobachten und notwendige Veränderungen rechtzeitig den politischen Gremien zur Kenntnis geben.