Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Große Aue und die Bergaue zuzustimmen und dem Kreistag die Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes zum 01.12.2012 zu empfehlen.

 

Weiterhin beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Nadamer Bach zuzustimmen und dem Kreistag die Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes zum 01.12.2012 zu empfehlen.

 


Der Sachverhalt wurde von Baudirektor Haedke zu beiden Tagesordnungspunkten vorgetragen.

 

Er verwies auf die rechtliche Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete auszuweisen und stellte dar, welche Gebiete in Zukunft im Landkreis Cloppenburg noch auszuweisen seien.

Anhand des Übersichtsplanes erläuterte er, dass im Bereiche der Großen Aue nur sehr kleine Gebiete von der flächenhaften Ausweisung betroffen seien, da mit der Ausweisung nur das 100jährige Überschwemmungsereignis zu erfassen sei. Das gleiche gelte für das Gebiet der Bergaue.

Im vorliegenden Verfahren seien 40 Träger öffentlicher Belange beteiligt worden, 29 Stellungnahmen hierzu eingegangen und in 7 Fällen Anregungen bzw. Bedenken geäußert worden. Es habe keine Einwendungen von Betroffenen während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen gegeben.

Die Haupteinwendungen der Träger öffentlichen Belange beträfen die Einschränkungen der Landwirtschaft mit dem zukünftig geltenden Verbot des Grünlandumbruchs und das Verbot des Aufstellens von Hochsitzen und Viehunterständen. Diese Verbote seien aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aber unvermeidbar.

 

Im Anschluss daran erläuterte Baudirektor Haedke das zukünftige Überschwemmungsgebiet Nadamer Bach ebenfalls anhand der Übersichtskarte.

Er erklärte, hier seien 39 Träger öffentlicher Belange beteiligt worden, die sich in 17 Stellungnahmen geäußert hätten. Es seien keine Einwendungen vorgebracht worden, sondern lediglich Hinweise eingegangen. Aufgrund fehlender Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung habe ein Erörterungstermin nicht stattgefunden.

 

Kreistagsabgeordneter Georg Meyer dankte für den Vortrag und erkundigte sich danach, ob unter die zugelassene Aufstellung von einstämmigen Freileitungsmasten auch Windkraftanlagen fallen würden.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Haedke, dass die Zulässigkeit derartiger Anlagen in Überschwemmungsgebieten in einem Einzelverfahren abzuklären seien.

 

Kreistagsabgeordneter Vorwerk sprach sich für eine Zulassung von Hochsitzen in den Überschwemmungsgebieten aus. Gerade für die Bejagung von Nutrias, die erhebliche Schäden an Gewässern verursachten, sei dies erforderlich.

 

Baudirektor Haedke verwies darauf, dass es sich bei den hier zu beschießenden Gebieten Große Aue, Bergaue und Nadamer Bach um sehr kleinräumige Gebiete handele, bei denen die Herausnahme des Verbotes nicht notwendig sei. Im übrigen seien leichte Lockerungen bei den vorgegebenen Verboten möglich, der Landkreis sei aber in den grundsätzlichen Dingen rechtlich gebunden. Die Festsetzung der Gebiete in einer Verordnung sei im Großen und Ganzen eine Tatsachenfeststellung.

 

Kreistagsabgeordneter Willen sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Festsetzung der beiden Überschwemmungsgebiete aus.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann fragte, ob es zukünftig Überschneidungen oder Konflikte zwischen den Gebieten Große Hase und Nadamer Bach geben werden.

 

Hierauf entgegnete Baurdirektor Haedke, der Landkreis werde bei der Festsetzung des Gebietes für die Große Hase Wert darauf legen, dass eine deutliche Abgrenzung der beiden Gebiete erfolge.

Auf Rückfrage des Vorsitzenden, Kreistagsabgeordneten Middendorf, ergänzte er, dass der zukünftige Verlauf der Nordtangente Essen bei der Festsetzung des Gebietes für den Nadamer Bach berücksichtigt worden sei.

 

Der Vortrag von Baudirektor Haedke ist der Niederschrift beigefügt.