Der Schulausschuss beschloss bei 3 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen mit 9 Ja-Stimmen dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem von der Verwaltung erarbeiteten Änderungsentwurf zur Schülerbeförderungssatzung zuzustimmen. 

 


Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt laut Vorlage V-SCHUL/12/045 vor.

Kreistagsabgeordneter Poppe (FDP) erklärte bezugnehmend auf den vom ihm gestellten Antrag, dass er auch mit der bisherigen Regelung, wonach 50 % der zugelassenen Stehplätze in der Schülerbeförderung genutzt werden könnten, leben könne. Er  fragte nach, wie das Einhalten dieses Wertes sichergestellt würde. Kreisoberamtsrat Deeken erklärte, dass bei entsprechenden Hinweisen umgehend Zählungen durchgeführt würden. Weiter führte Kreistagsabgeordneter Poppe aus, dass nach seinem Kenntnisstand Schüler/innen der Liebfrauenschule nach Schulende den Weg bis zur Abfahrt der am ZOB stehenden Busse in der zur Verfügung stehenden Zeit (10 Minuten) kaum bewältigen könnten.
Frau Ilgner, Lehrervertreterin der allgemeinbildenden Schulen, bestätigte, dass für die Schüler/innen die Zeit zum Erreichen des Busses teilweise knapp bemessen sei.

Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD) erklärte, dass Einzelfälle nicht ausdiskutiert werden sollten. Es gehe um Grundsätzliches in Bezug auf die Satzung. Insoweit verwies er auf den Antrag seiner Fraktion.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) nahm Bezug auf ihren Antrag. Ein zentraler Punkt sei, dass entgegen der bisherigen Regelung in § 8 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung die Fahrpläne auf die Stundenpläne abgestimmt werden sollten. Es sei unangemessen, die gestellten Anträge pauschal mit dem Argument, es würden höhere Kosten entstehen, abzulehnen. Kompromisse seien durchaus denkbar.

 

Erster Kreisrat Frische wies darauf hin, dass es allein in der Stadt Cloppenburg 15 Schulen mit unterschiedlichem Unterrichtsbeginn- und ende geben würde. Es sei nicht möglich, eine Schülerbeförderung zu organisieren, wenn sich Fahrpläne an den Stundenplänen zu orientieren hätten.

Kreistagsabgeordneter Poppe erklärte, dass er die Aufnahme einer Regelung in die Schülerbeförderungssatzung, wonach vom Träger der Schülerbeförderung zu gewährleisten ist, dass sämtliche morgens genutzten Haltestellen auch bei der Rückfahrt angefahren würden, für sinnvoll erachte. Er habe gehört, dass dies in der Praxis nicht immer der Fall sei.

Erster Kreisrat Frische erklärte, dass die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg im Rahmen des ÖPNV erfolge und insoweit die Busse regelmäßig jede Haltestelle anfahren würden. Kreisoberamtsrat Deeken ergänzte, dass Hinweise auf solche Vorkommnisse nicht vorliegen würden.

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD) erklärte, dass die morgens genutzten Haltestellen auch bei den Rückfahrten angefahren werden müssten. Zum Wortbeitrag Dr. Kannens erklärte er, dass er auch die Schulen in der Pflicht sehe, gleiche Unterrichtszeiten festzulegen.

Frau Ilgner, Lehrervertreterin der allgemeinbildenden Schulen, erklärte, dass in Cloppenburg, sofern der Unterricht an allen Schulen zur gleichen Zeit beginnen und enden würde, der innerstädtische Verkehr wohl vorübergehend zusammenbrechen würde.

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg (CDU) führte aus, dass die gestellten Anträge viel Wünschenswertes aber auch Nichtumsetzbares beinhalteten. Es sei auf jeden Fall der Kostenrahmen zu beachten. Im Vergleich zu umliegenden Landkreises seien die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg durchaus als  großzügig zu bewerten. Daher lehne die CDU-Fraktion die gestellten Anträge ab und stimme gleichzeitig dem vorgelegten Änderungsentwurf zu.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD) erklärte, dass in die Satzung Regelungen aufgenommen  werden sollten, wonach eine  Beförderung nach der 5., 6. und 8. Stunde in alle Richtungen möglich ist und die Abfahrtszeiten der Busse auf  das jeweilige Schulende abzustimmen sind.

Der Vorsitzende ließ sodann über die Anträge der SPD und der FDP abstimmen.

Die Anträge der SPD wurden vom Schulausschuss bei 3 Enthaltungen und 5 Ja-Stimmen mit 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Anträge der FDP wurden vom Schulausschuss bei 7 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme mit 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

Dr. Kannen (GRÜNE) beantragte, über ihren Antrag zu § 8 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung gesondert abstimmen zu lassen.

Sodann ließ der Vorsitzende über den Antrag der GRÜNEN zu § 8 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung abstimmen.

Der Antrag der GRÜNEN zu § 8 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung wurde vom Schulausschuss bei 4 Enthaltungen und 2 Ja-Stimmen mit 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die übrigen Anträge der GRÜNEN wurden vom Schulausschuss bei 5 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme mit 11 Nein-Stimmen  abgelehnt.

Der Vorsitzende ließ sodann über den  vorbezeichneten Antrag des Kreistagsabgeordneten Cloppenburg (CDU) abstimmen.