Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei einer
Gegenstimme, dass der Landkreis Cloppenburg den Krankenhäusern im
Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall
zusichert, dass aufgrund der notwendigen
Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende Liquidität nicht
rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des Landes
Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.
Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt
der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale
Summe von 6,3 Mio. EUR begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 31.12.2021.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock, Mitglied des Sozialausschusses, trug die Sachverhalte der Tagesordnungspunkte 31 bis 35, hier gemäß Vorlage V-SOZ/20/127, vor.