Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dass der Landkreis Cloppenburg den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall zusichert, dass aufgrund der notwendigen

Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.

Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. EUR begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 31.12.2021.

 

 

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Karnbrock, Mitglied des Sozialausschusses, trug die Sachverhalte der Tagesordnungspunkte 31 bis 35, hier gemäß Vorlage V-SOZ/20/127, vor.