Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die auf Grundlage des
Jahresabschlusses 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für das
Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 EUR werden zur Hälfte auf
Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte
dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte
und Gemeinden umgelegt.
Diese
Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.
Die Gebühren werden
aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum
15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/20/619 vor.