Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die auf Grundlage des Jahresabschlusses 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 EUR werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

 

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.

 

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/20/619 vor.